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Praxisbeispiel: Risikolebensversicherung abschließen trotz erblicher Nervenkrankheit

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung lohnt sich besonders für den Hauptverdiener einer Familie. Im Todesfall des Versicherten wird den Begünstigten durch diese private Versicherung eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, sodass laufende Zahlungspflichten wie zum Beispiel Kreditraten trotz des wegbrechenden Einkommens beglichen werden können. Häufig fordern Kreditinstitute deshalb vor der Vergabe eines hohen Darlehens den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Neben den nächsten Angehörigen können aber auch andere Personen, beispielsweise Geschäftspartner, im Versicherungsvertrag begünstigt werden.

Lebensversicherung

Nervenkrankheit, Risikolebensversicherung, Vorerkrankungen

Risikolebensversicherung abschließen trotz Schlafapnoe und Nikotinkonsum – ein Praxisbeispiel

Eine Risikolebensversicherung wird zumeist zur finanziellen Vorsorge der Hinterbliebenen der versicherten Person abgeschlossen. Kommt es im Versicherungszeitraum zum Todesfall des Versicherten, wird den Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. So können die Begünstigten, meist die Familie des Versicherten, aber auch andere vertraglich festgehaltene Personen wie zum Beispiel Geschäftspartner, ihren Zahlungspflichten (wie zum Beispiel Kreditraten) nachkommen. Da staatliche Leistungen wie die Witwenrente oft nicht ausreichen, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung gerade für den Hauptverdiener einer Familie empfehlenswert.

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Nikotinkonsum, Risikolebensversicherung, Schlafapone, Vorerkrankungen

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