Kreditversicherung

Die Warenkreditversicherung ist eine betriebliche Versicherung für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung an ihre Kunden ausliefern. Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt erst einige Zeit nach dem Erhalt der Waren bzw. Dienstleistungen, so dass von einem Warenkredit gesprochen wird, den das Unternehmen seinem Kunden stellt. Mit einer Warenkreditversicherung versichert das ausliefernde Unternehmen das Risiko ab, dass die Rechnung nicht  beglichen wird. Der Versicherer zahlt in einem solchen Fall eine Entschädigungsleistung an den Versicherten.

Die Kreditversicherung versichert Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen, zum Beispiel Werk- oder Dienstleistungen, an gewerbliche und private Kunden inklusive der Mehrwertsteuer. In der Regel besteht ein weltweiter Versicherungsschutz, der neben der Entschädigung bei Forderungsausfall auch die Bonitätsprüfung bestehender oder zukünftiger Kunden umfasst. Darüber hinaus sind meist auch der Nichtzahlungstatbestand (bei ausländischen Kunden: Protracted Default), bei dem die Rechnung bis zwei Monate nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin noch nicht begleichen wurde, sowie das Fabrikationsrisiko versichert.

Es gibt nur wenige Versicherungsunternehmen in Deutschland, die eine Warenkreditversicherung anbieten. Hierzu gehören die Euler Hermes, die Coface Deutschland und die Atradius Kreditversicherung, die sich auf diese Form der Versicherung spezialisiert haben. Weitere Anbieter sind die Axa Versicherung, die R+V Versicherung sowie die Zurich Gruppe Deutschland.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit für eine Forderung Versicherungsschutz besteht?

Je nach Anbieter und Versicherungstarif können unterschiedliche allgemeine Voraussetzungen als Bedingungen für den Versicherungsschutz für eine bestimmte Forderung bestehen. Dies können zum Beispiel sein:

In den 12 Monaten vor der Lieferung oder Leistung

  • hat der Kunde alle berechtigten Forderungen, die unbestritten sind, bis spätestens zwei Monate nach Ablauf des angesetzten Fälligkeitsdatums vollständig bezahlt (diese Voraussetzung gilt nur für Bestandskunden)
  • hatte der Versicherte keine Kenntnis über Zahlungseinstellungen oder die Nichteinlösung von Wechseln, Lastschriften oder Checks durch seinen Kunden erlangt.
  • hat der Versicherte durch den Versicherer nicht die Benachrichtigung erhalten, dass zukünftige Forderungen gegenüber diesem Kunden nicht mehr versichert sind.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz bestehen oftmals auch besondere Bedingungen, die zum Beispiel von der Höhe der Forderungen abhängen können.

Wie wird der Beitrag ermittelt?

Der Beitrag für die Warenkreditversicherung ergibt sich in der Regel aus dem, Gesamtumsatz des vorausgehenden Geschäftsjahres abzüglich der Barumsätze sowie der Umsätze aus Geschäften mit der öffentlichen Hand. Evtl. wird für einzelne Versicherungsleistungen ein Beitragszuschlag erhoben

Sie möchten eine Warenkreditversicherung abschließen? Als Experten wissen wir, dass die einzelnen Anbieter sich in ihrem Leistungsumfang zum Teil deutlich unterscheiden. Wir fertigen Ihnen daher gern einen professionellen Vergleich an. Treten Sie mit uns in Kontakt.

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Für Unternehmen ist ein umfassender Risikoschutz wichtig. In unserer Übersicht der Firmenversicherungen finden Sie die Absicherungsmöglichkeiten für Firmen.