Photovoltaikversicherung

Eine Photovoltaikversicherung schützt Ihre Anlage vor potenziellen Schäden, die nicht nur den Betrieb, sondern auch die Rentabilität gefährden können. Grundsätzlich ist sie für jeden empfehlenswert, der eine Photovoltaikanlage unterhält. Die hochmoderne und auch hochpreisige Technik kann so entsprechend abgesichert werden. Sollte die Anlage kreditfinanziert sein, ist eine Photovoltaikversicherung umso sinnvoller.

Was ist versichert?

Die Photovoltaikversicherung umfasst im Rahmen des Anlagenschutzes sämtliche Teile der Anlage. Dazu gehören unter anderem:

  • Module einschließlich der Tragekonstruktion
  • Wechselrichter
  • Einspeisezähler und Erzeugungszähler
  • Verkabelungen

Welche Schäden und Gefahren sind versichert bzw. nicht versichert?

Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind alle Sachschäden, die durch nicht vorhersehbare Ereignisse entstehen können. Neben Elementarschäden durch Hagel, Sturm, Frost oder Schneedruck zählen hierunter auch die folgenden Gefahren:

  • Brand, Explosion
  • Überspannung, Kurzschluss, Induktion
  • Schmor- und Sengschäden
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Vandalismus
  • Tierverbiss

Üblicherweise nicht abgedeckt sind dagegen Schäden, die:

  • durch Vorsätzlichkeit entstanden sind.
  • aus der betriebsbedingten Abnutzung und Alterung der Anlage resultieren.
  • in die Rubrik „Mängel und Garantieschäden“ fallen.
  • Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Erdbeben oder Ereignissen in Verbindung mit Kernenergie entspringen.

Welche Kosten werden vom Versicherer übernommen?

Der Anlagenschutz ist in der Regel eine Neuwertversicherung. Ersatzteile, Reparaturen oder der Ersatz der kompletten Anlage werden vom Versicherer erstattet. Zusätzlich werden die Kosten für folgende Arbeiten übernommen, allerdings meist nur bis zu bestimmten Grenzen:

  • Kosten für Aufräumarbeiten und Entsorgung
  • Feuerlöschkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster und Maurerarbeiten
  • Bewegungs- und Schutzkosten

Welche optionalen Versicherungen gibt es neben dem Anlagenschutz?

Über den Anlagenschutz hinaus können je nach Bedarf Zusatzversicherungen in Anspruch genommen werden.

Eine Betreiberhaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Schadenersatzansprüche, die unmittelbar mit Ihrer Photovoltaikanlage in Verbindung stehen. Die übliche Privathaftpflichtversicherung bietet hierfür meist keinen ausreichenden Schutz, da das Betreiben einer Photovoltaikanlage einer gewerbliche Tätigkeit ist, sofern Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Sollte die Anlage einen Schaden erleiden, ist dieser zwar im Rahmen des Anlagenschutzes versichert. Die Beschaffung der Ersatzteile und die Reparaturen führen allerdings oft dazu, dass die Anlage für einen gewissen Zeitraum nicht betrieben werden kann. Die Folge ist der Verlust fest eingeplanter Einnahmen. Im Rahmen einer Ertragsausfallversicherung werden diese vom Versicherer übernommen.

Durch eine Minderertragsausfallversicherung sind Sie für den Fall, dass Ihre Anlage nicht die gewünschte Leistung erbringt (zum Beispiel durch eine geringe Sonneneinstrahlung), abgesichert. Vor allem für Photovoltaikanlagen, die kreditfinanziert und damit auf eine gute Rentabilität angewiesen sind, ist diese Zusatzversicherung empfehlenswert.

Bis zur Übernahme der Photovoltaikanlage durch den Betreiber trägt das bauführende Unternehmen das Risiko für Schäden, die beim Aufbau an der Anlage entstehen können. Danach geht das Risiko auf den Betreiber über. Möchten Sie sich jedoch vor Schäden schützen, die später durch Installationsbetriebe oder im Rahmen einer privaten Eigenmontage verursacht werden können, bietet sich eine Montageversicherung an.


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