Anzahlungsbürgschaft // Gewährleistungsbürgschaft // Vertragserfüllungsbürgschaft // Ausführungsbürgschaft //Lieferantenbürgschaft // Mietbürgschaft // Rekultivierungsbürgschaft // Glossar

Kautionsversicherung

In einigen Branchen, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau, ist es nicht unüblich, dass Auftraggeber von ihren Auftragnehmern Sicherheiten verlangen. Mit diesen begegnen Auftraggeber dem Risiko, dass das ausführende Unternehmen den Auftrag nicht oder nicht vollständig erfüllt bzw. den daraus resultierenden vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, nicht nachkommt.

Avalkredit oder Kautionsversicherung als Bürgschaft?

Das ausführende Unternehmen kann diese Sicherheiten beispielsweise durch Bürgschaften in Form eines Avalkredits eines Kreditinstituts oder in Form einer Kautionsversicherung eines Versicherungsunternehmens stellen.

Kreditinstitute verlangen für Bürgschaften allerdings hohe Sicherheiten. Zudem belasten die Avale die Kreditlinie des Unternehmens, wodurch dessen Finanzspielraum eingeschränkt wird. Für eine Kautionsversicherung sind in der Regel geringere Sicherheiten zu hinterlegen (mitunter auch gar keine) und die Kreditlinie des Bürgschaftsnehmers bei seiner Hausbank wird nicht oder nur geringfügig belastet. Ein weiterer Vorteil der Kautionsversicherung ist die unkomplizierte Abwicklung. Der Abschluss kann in der Regel zeitnah erfolgen und für die Verwaltung der Bürgschaften steht oftmals ein Online-Portal zur Verfügung.

Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft:

  • Anzahlungsbürgschaft bzw. Vorauszahlungsbürgschaft: Anzahlungsbürgschaft und Vorauszahlungsbürgschaft bezeichnen eine Bürgschaftsform, mit der das ausführende Unternehmen dem Auftraggeber eine Sicherheit für eine Anzahlung stellt.
  • Gewährleistungsbürgschaft: Die Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit für die gesetzliche Nacherfüllungspflicht des ausführenden Unternehmens bei Mängeln, die nach der Abgabe des Werkes aber vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist sichtbar werden.
  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Die Vertragserfüllungsbürgschaft bietet eine Gesamtsicherheit für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Hierzu gehören zum Beispiel Ausführung, Gewährleistung, Überzahlung, Schadenersatz etc.
  • Ausführungsbürgschaft: Mit der Ausführungsbürgschaft werden die vertraglichen (Ausführungs-) Pflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bis zu der Werkabnahme abgesichert.
  • Lieferantenbürgschaft bzw. Bürgschaft für Warenlieferung: Die Lieferantenbürgschaft dient der Absicherung zukünftiger Forderungen aus einer Warenlieferung.
  • Mietbürgschaft: Die Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte dient als Mietsicherheit und stellt eine Alternative zu der Barkaution dar.
  • Rekultivierungsbürgschaft: Die Rekultivierungsbürgschaft dient als Absicherung der Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Fläche nach Beendigung der Nutzung.

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