Berufshaftpflichtversicherung Kammerberufe

Die Berufshaftpflichtversicherung stellt für Kammerberufe eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung wie z.B. für Rechtsanwälte (§51 BRAO) dar. Hierzu gehören neben Rechtsanwälten, Notare, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer. Die Berufshaftpflicht für Kammerberufe deckt das Risiko, dass durch einen Fehler bei der Berufsausübung ein Vermögensschaden für einen Dritten verursacht wird. Im Schadensfall kommt der Versicherer für Schadensersatzansprüche bis zu der Höhe der Versicherungssumme auf. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt somit die berufliche Existenz des Versicherten und sichert auch dessen Kunden im Schadensfall ab.

Was sind die Charakteristika der Berufshaftpflichtversicherung für Kammerberufe?

Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung umfasst für Kammerberufe lediglich Vermögensschäden. Sach- und Personenschäden sind ausgeschlossen und müssen daher durch eine zusätzliche Bürohaftpflichtversicherung versichert werden. Die Berufshaftpflichtversicherung für Kammerberufe entspricht einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Der Berufshaftpflichtversicherung für Kammerberufe liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Diese legen fest, dass der Zeitpunkt des Schadensereignisses dem Zeitpunkt entspricht, an dem der Versicherte den Fehler begangen hat, der dann (später) zu einem Schaden geführt hat. Für die Schadensregulierung ist daher jeweils der Versicherer zuständig, der zu dem Zeitpunkt des Schadensereignisses den Versicherungsschutz gestellt hat. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass Kunden auch dann noch entschädigt werden können, wenn ein Vermögensschaden erst verspätet eintritt und der Verursacher über keinen Versicherungsschutz mehr verfügt.

Die Versicherungssumme für die Berufshaftpflicht Kammerberufe muss laut Gesetz mindestens 250.000€ pro Versicherungsfall (Rechtsanwälte und Steuerberater) betragen. Bei Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern beträgt sie 1 Mio €.

Welche Besonderheiten sollten bei dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung beachtet werden?

Der Versicherungsschutz aus der Berufshaftpflichtversicherung für Kammerberufe umfasst nur solche Tätigkeiten, die dem versicherten Berufsbild entsprechen. Hieraus folgt, dass beispielsweise Rechtsanwälte, die gleichzeitig als Notar tätig werden, für beide Tätigkeiten eine separate Berufshaftpflicht abschließen müssen.

Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass bei einer Sozietät eine gesamtschuldnerische Haftung gilt. Das heißt, dass alle Sozien gemeinsam haften, wenn ein Mitglied der Sozietät einen Schaden verursacht. Hieraus ergibt sich, dass bei unterschiedlichen Deckungssummen, die höchstmögliche Summe, für die das Versicherungsunternehmen im Schadensfall eintritt, aus der Summe der Deckungssummen geteilt durch die Anzahl der Sozien errechnet wird. Dieser Umstand sollte unbedingt Beachtung finden.

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