Die Rürup-Rente
Laut Experten werden die Rentenkassen in einigen Jahren leer sein. Da die Renten dauerhaft nicht ausreichen werden , steht vielen Menschen somit Altersarmut bevor. Zurückzuführen ist dieser Zustand auf den Strukturwandel der Bevölkerung. Der „demographischer Wandel“ heisst im Prinzip: Wir werden immer älter, wodurch die Phase des Rentenbezugs sich verlängert, wohingegen die Geburtenzahlen zurückgehen. Der Generationsvertrag funktioniert nicht mehr, da zu wenige Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Um diese Versorgungslücke zu schließen und den eigenen Lebensstandart auch im Alter beibehalten zu können, ist es unerlässlich, eigenständig für die Absicherung im Alter zu sorgen. Für eine private Altersvorsorge gibt es viele Möglichkeiten, die teilweise durch den Staat subventioniert werden. Wichtig ist, rechtzeitig an die eigene Altersvorsorge zu denken.
Rürup-Rente = Basis-Rente, geförderte Altersvorsorge
Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, ist eine Form der subventionierten Altersvorsorge. Diese Form des „Alterssparens“ funktioniert ähnlich wie die Riester-Rente und existiert seit 2005, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Bei dieser Art der Altersvorsorge gibt es jedoch kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass die angesparte Summe wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf einmal ausgezahlt werden kann. Das Geld wird monatlich bis zum Lebensende gezahlt. Der Staat fördert die Rürup-Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Versicherungsbeiträge im Einzelnen steuerlich gehandhabt werden, erfahren Sie hier. Auch bieten wir einen Vergleich der Altersvorsorgeprodukte aus steuerlicher Sicht an.
Prinzipiell darf die Rente nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Außerdem ist nur die Zahlung einer lebenslangen Leibrente vorgesehen. Die Ansprüche, die aus dem Versicherungsvertrag entstehen, können nicht vererbt, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist ebenfalls nicht möglich. Wie bei dem Todesfall des Versicherungsnehmers vorgegangen wird, lesen Sie unter: Todesfall bei Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis dabei unterschiedlich von den Vorteilen des Sparens profitieren kann. Wer auf welche Weise von der Basis-Rente profitiert, erfahren Sie an dieser Stelle.
Vor allem Selbständige, die mit einer relativ hohen Steuerbelastung zu kämpfen haben, sollen die Rürup-Rente für ihre Altersabsicherung nutzen. Die anderen Möglichkeiten der unterstützten Altersvorsorge, wie die Riester-Rente oder die Betriebliche Altersvorsorge, stehen ihnen in der Regel nicht offen.
Rürup-Rente incl. Zusatzversicherungen
Bei der Rürup-Rente haben Sie die Möglichkeit, weitere Zusatzversicherungen abzuschließen, um somit ein optimierte Altersvorsorge erreichen zu können. Positiv anzumerken ist dabei, dass diese häufig steuerlich gefördert werden. Beispiele für Zusatzversicherungen:
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Beiträge für Hinterbliebenen-Renten (z.B. für die Ehepartner oder Kinder) können einzahlt werden (die Versicherung erlischt jedoch beispielsweise bei einer Scheidung)
- Erwerbsminderungsrente (Schutz, wenn eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde)
Weitere interessante Informationen zur Basis-Rente:
- Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann klassisch, gemischt oder fondsgebunden erfolgen.
- Die Zahlungen der Renten können auch im Ausland bezogen werden.
- Innerhalb der Ansparphase sind die Ansprüche aus einem Rürup-Sparvertrag Hartz-IV-sicher sowie im gesetzlichen Umfang vor Insolvenz und Pfändungen geschützt.
- Eine Beleihung oder Abtretung des Sparvertrages ist nicht möglich, um die Rentenzahlung nicht zu gefährden.
Sie sind interessiert an einem Rürup-Sparvertrag? Melden Sie sich gerne unter Nutzung des folgenden Formulars bei uns:
Wer profitiert auf welche Weise von der Rürup-Rente?
Bevor ein Sparvertrag für eine private Altersvorsorge abgeschlossen wird, sollte hinterfragt werden, welche Form des Alterssparens sich für die eigene Person am sinnvollsten gestaltet. So ist nicht für alle Personengruppen gleichermaßen von Vorteil, eine staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Rürup-Rente zu nutzen.
Allgemein ist der Abschluss eines solchen Sparvertrages geeignet für alle, deren bestehende Versorgung nicht ausreicht. Dabei gilt: Je höher der persönliche Steuersatz desto größer ist der Steuerspareffekt. Zu überlegen ist dabei eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch den Einschluss einer solchen sind ebenfalls die Beiträge für die Absicherung der Berufsunfähigkeit steuerlich gefördert.
Rürup-Rente, ein interessante Lösung für Selbständige
Generell profitieren von dem Abschluss eines Rürup-Rentenvertrags Selbständige, die eine relativ hohe Steuerbelastung tragen. Durch Sonderzahlungen, eine steuerliche Förderung und dem Insolvenzschutz im Rahmen des gesetzlichen Bestimmungen ist sie eine ideale Möglichkeit der privaten Altersabsicherung.
Bei einer Insolvenz ist gesparte Kapital bis zu bestimmten Höhen vor einem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Diese Personengruppe hat keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es bietet sich für Selbstständige kaum eine andere Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu betreiben. Dies liegt daran, dass in der Regel von Selbstständigen die Riester Rente oder die Betriebliche Altersvorsorge nicht genutzt werden kann. Die Rürup-Rente ermöglicht es, sich eine Steuerersparnis zu verschaffen und die ggf. zusätzlich in die Altersvorsorge zu investieren.
Die Rürup-Rente bietet auch für Angestellte Vorteile
Auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren, denn für sie besteht die Möglichkeit, zusätzlich Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen und Steuerförderungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist durch den Sonderausgabenhöchstbeitrag möglich, der bei 20.000 Euro (bei Verheirateten: 40.000 €) liegt. Dies eignet sich vor allem für Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die Altersvorsorge vor Rentenbeginn ist vor fremdem Zugriff vollständig geschützt. Auch von Vorteil ist, dass das bereits angesparte Kapital bei dem Arbeitslosengeld II nicht angerechnet wird. Besserverdienende Angestellte haben größere Rentenlücken durch einen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und gleichzeitig eine höhere steuerliche Last. Im Umkehrschluss aber auch eine höhere steuerliche Absetzbarkeit durch einen höheren Spitzensteuersatz bei den Beiträgen zur Rürup-Rente.
Steuerliche Behandlung der Rürup-Rente
Der Staat fördert die Rürup-Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können auch die Zahlungen zur Rürup-Rente im Rahmen der Aufwendungen der Altersvorsorge als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ein solches Sparen für die Altersvorsorge mindert somit die Steuerlast des Sparers. Eine Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert, das heisst, dass die Erträge grundsätzlich steuerfrei sind bis die Leistungen ausgezahlt steuerpflichtig sind.
Die gesetzlichen Höchstbeträge bilden dabei den Rahmen. Abziehbar sind sie als Sonderausgaben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden. So ist es nur möglich, sich die Rente ab dem 60. Lebensjahr auszahlen zu lassen. Des Weiteren kann die Summe der Rürup-Rente nicht auf einmal gezahlt, sondern nur als lebenslange, monatliche Rente genutzt werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich.
Die Beträge für den Sonderausgabenabzug sind unterschiedlich gestaffelt. Bei Ledigen liegen diese bei 20.000 Euro, bei Verheirateten bei 40.000 Euro. Bei Arbeitnehmern wird dieser Betrag jedoch um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Dies gilt ebenso für Freiberufler, Beamte und andere Personen, die einen Anspruch ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung haben.
Wie werden die ausgezahlten Renten steuerlich behandelt?
Im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zählt die Rürup-Rente zu den sonstigen Einkommen. Wie hoch die Auszahlungen der Rürup-Rente besteuert werden, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Alle Renten mit Beginn bis 2005 werden zu 50% besteuert. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von 2% von 50% im Jahre 2005 auf 80% im Jahre 2020. Ab 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil in Schritten von 1% bis auf 100% im Jahre 2040 an. (Wer ab dem Jahr 2040 erstmalig seine Rente bezieht, muss die komplette Rente versteuern). Die übrigen Einkünfte und persönlichen Freibeträge entscheiden jedoch darüber, ob letztlich eine Einkommenssteuer anfällt.