Rürup-Rente allgemeines // Lohnt sich die Rürup-Rente? // Steuerliche Behandlung der Rürup-Rente
Rürup-Rente bei vorzeitigem Todesfall
Die Rürup-Rente stellt eine zusätzliche Möglichkeit der privaten Altersvorsorge dar. So hat der Rürup-Sparer mit Beginn des Ruhestandes die Möglichkeit eines zusätzlichen Einkommens. Es stellt sich jedoch die Frage, was geschieht, wenn der Vertragsnehmer vor dem Renteneintritt verstirbt. Wird dennoch eine Rente ausgezahlt? Können die die Ansprüche automatisch an Hinterbliebenen vererbt werden?
Die Leistungen, die aus einem Rürup-Rentenvertrag ausgezahlt werden, sind grundsätzlich nicht vererbbar. Auch sind diese nicht beleihbar, übertragbar, veräußerbar oder kapitalisierbar. Eine Rentenauszahlung erfolgt lediglich in Form einer lebenslangen Leibrente. Andererseits resultiert daraus auch eine Sicherheit für die eigene Altersvorsorge, denn das Langlebigkeitsrisiko ist abgesichert. Das Sparvermögen unterliegt in der Phase des Ansparens dem Schutzvermögen.
Dennoch bedeutet dies, dass die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf das bereits angesparte Geld bei vorzeitigem Todesfall haben. Allerdings bieten die einzelnen Versicherungsunternehmen ihren Kunden die Möglichkeit an, diesem Geldverlust vorzubeugen. Wird beispielsweise zusätzliche eine Hinterbliebenenrentenversicherung ab, so kommen die bereits gesparten Beiträge den Hinterbliebenen zugute. Zusätzlich kann eine Risikoversicherung abgeschlossen werden, die im Todesfall die Beiträge erstattet. Allerdings ist diese nicht steuerlich gefördert. Als dritte Möglichkeit kann das vorhandene Kapital des Versicherungsvertrages für eine Hinterbliebenenrente genutzt werden.
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