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Gebäudeversicherung

Betrieblich genutzte Gebäude sind permanent durch die Risikofaktoren Feuer, Leitungswasser und Naturgewalt gefährdet. Jede einzelne dieser Gefahren kann augenblicklich erhebliche Schäden anrichten, schlimmstenfalls ein Gebäude komplett zerstören. Das betroffene Unternehmen hat dann nicht nur den materiellen, sondern vor allem auch den finanziellen Schaden zu tragen. Um letzteren zu regulieren, ohne die eigenen Einnahmen zu belasten, ist eine Gebäudeversicherung unabdingbar.

Informationen zum Versicherungsumfang

Eine Gebäudeversicherung empfiehlt sich immer dann, wenn ein Betrieb über Gebäude verfügt, die er eigens nutzt oder vermietet. Dabei schützt die Versicherung zum einen das Gebäude selbst, zum anderen auch diverse Einbauten, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden. Beispielsweise Heizungs- und Klimaanlagen, elektrische sowie sansitäre Installtionen, festverlegte Fußbodenbeläge oder stationäre Maschinen fallen hierunter.

Gefahren und Schäden, die versicherbar sind

Typischerweise bietet eine Gebäudeversicherung Schutz vor:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Leitungen)
  • Sturm/Hagel

Jede dieser Gefahren ist allerdings auch einzeln versicherbar. Zudem besteht die Möglichkeit, in die Gebäudeversicherung zusätzlich die Gefahr durch Elementarschäden aufzunehmen. Das Gebäude ist dann auch vor Schäden und Zerstörung durch Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Rückstau und Schneedruck finanziell geschützt.

Leistungen, die der Versicherer bei Anspruch übernimmt

Leistungsanspruch besteht nur, wenn:

  • das Gebäude im Versicherungsvertrag auch genannt wird. Nimmt zum Beispiel ein nicht aufgeführtes Nebengebäude Schaden oder wird zerstört, gilt für dieses die Gebäudeversicherung nicht.
  • die Versicherungssumme korrekt bestimmt wurde (entweder durch einen Wertermittlungsbogen oder durch die Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrags).

Sind diese Kriterien erfüllt und liegt ein Schaden durch eine versicherte Gefahr vor, übernimmt der Gebäudeversicherer folgende Kosten:

  • Reparaturkosten bei Beschädigungen
  • Kosten für den vollständigen Wiederaufbau bei einem Totalschaden
  • Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Kosten für die fachgemäße Entsorgung von Gebäudeteilen, die nach einem Schadenfall als Sondermüll gelten

Per Vergleich das passende Angebot ermitteln lassen

In der Praxis hat sich ein Vergleich aller in Frage kommender Angebote bewährt. Auf diese Weise kann für das jeweilige Unternehmen und dessen spezifische Risikofaktoren das in Preis und Leistung passendste Versicherungsprodukt ermittelt werden. Kontaktieren Sie uns bei Interesse. Auch für eine korrekte Ermittlung der Versicherungssumme stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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