Wenn die Partnerschaft nicht mehr gelingen will

Im Falle einer Scheidung müssen auch auf finanzieller Ebene wichtige Entscheidungen getroffen werden. Findet die Trennung mit dem Einverständnis beider Seiten im Guten statt, so können die meisten Dinge einfach geregelt werden. Dies wird jedoch schwierig, wenn die Ehe im Streit auseinandergeht. Gerade dann befinden sich beide Partner in einer emotional kräftezehrenden Lage. Dennoch darf die eigene Absicherung in der neuen Lebenssituation nicht vernachlässigt werden. Eine kleine Orientierungshilfe soll ihnen der Inhalt der folgenden Seite liefern, indem sie die wichtigsten Informationen zusammenfasst.

Die eigene Absicherung

Während einer Ehe kommen die Partner finanziell für einander auf, etwa während einer Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit. Nach der Scheidung besteht darauf allerdings nicht mehr im gleichen Maße Anspruch, womit die Versorgungssituation sich drastisch verändert. Die eigene Absicherung muss nun eingehend geprüft und der neuen Situation angepasst werden.

Altersvorsorge – Güterstand – Versorgungsausgleich

Gesetzlich vorgesehen ist für Ehepaare eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass alle während der Ehe gewonnenen Vermögenswerte bei einer Scheidung gleichermaßen auf die Ehepartner aufgeteilt werden. Dies betrifft auch Versorgungsanrechte aus privater Vorsorge und aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sodass diese im Scheidungsfall für beide Partner gleichhoch sind.

Allerdings können Eheleute sich auch für eine Gütertrennung entscheiden. Dabei wird zwischen ihnen vertraglich festgehalten, wie Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden sollen. Dies kann sich auf den Versorgungsausgleich auswirken, muss aber nicht zwingend so sein, da dieser teilweise gesondert geregelt werden muss. Das ergibt sich aus einem Urteil des BGH aus dem Jahre 2012 über eine private Rentenversicherung, in welche die Ehefrau 150.000 Euro eingezahlt hatte. Trotz der vereinbarten Gütertrennung des Paares ist dem Ehemann durch das Familiengericht die Hälfte des Vertragswertes zugesprochen worden. Folgende Punkte werden in den Versorgungsausgleich mit einbezogen:

Das bedeutet, dass sich die Versorgungssituation nach der Scheidung durchaus verschlechtern kann. Auch ein indirekter Riester-Förderanspruch über den Ehepartner wird durch eine Scheidung hinfällig. Besteht eine Altersvorsorge, so sollte das Bezugsrecht im Todesfalle bedacht werden. Auffällig ist, dass Männer nach einer Scheidung meist besser abgesichert sind als Frauen, auch was die Langzeitvorsoge angeht.

Der einzige Fall, in dem kein Versorgungsausgleich stattfindet, ist der, wenn die Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat (inklusive Trennungsjahr). Dann wird er nicht, wie nach längeren Ehen, vom Familiengericht eingeleitet, sondern findet nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Ehepartners statt.

Absicherung der Arbeitskraft

Die eigene Arbeitskraft sollte unbedingt abgesichert werden, gerade nach einer Scheidung, da dann im Notfall nicht mehr automatisch der Ehepartner einspringt. Dazu sollten Versicherte neben einer Unfallversicherung auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Eine Unfallversicherung allein reicht meist nicht aus. Denn diese fängt lediglich jene Kosten auf, die aus einer unfallbedingten Behinderung resultieren, nicht aber das dadurch womöglich ausfallende Einkommen. Außerdem müssen lediglich 11,5% der Arbeitnehmer aus Gründen eines Unfalls aus dem Berufsleben gehen, die anderen 88,5% tun dies aus Krankheitsgründen. In diesem Falle greift allerdings nicht die Unfallversicherung. Um gegen die Risiken einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit geschützt zu sein, empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn immerhin tritt jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben zurück.

Wenn vor der Scheidung bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden hat, sollte diese darauf überprüft werden, ob sie noch zu den neuen Gegebenheiten passt. Bei einigen Versicherern bekommen Kunden eine Garantie zur Nachversicherung im Scheidungsfall, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Absicherung im Todesfall

Auch für den eigenen Todesfall sollte unter Umständen vorgesorgt werden. Etwa dann, wenn Angehörige zu versorgen oder hohe Schulden zu begleichen sind. Bei der Risikolebensversicherung verfügen die Ehepartner in der Regel über ein gegenseitiges Bezugsrecht. Daher sollte geprüft werden, ob die Versicherungsleistung auch nach der Scheidung noch an die Person gehen soll, die ursprünglich dafür eingetragen worden ist. Eine Änderung ist hier schnell möglich.

Außerdem sollte die Höhe der Absicherung überprüft werden, da diese für die neue Lebenssituation eventuell nicht mehr angemessen ist. Eine Orientierung zur einzusetzenden Summe gibt folgende Faustregel:

Die Summe aller Verbindlichkeiten + drei bis fünf Jahresnettogehälter

Die Krankenversicherung

Unter Umständen ändert sich auch der Krankenversicherungsschutz, das ist abhängig von Ihrer Versicherungssituation vor der Scheidung. Lediglich wenn Sie während der Ehe mehr als auf geringfügiger Basis gearbeitet haben und dabei über einen eigenen Versicherungsschutz verfügten wird sich nichts ändern. Häufig allerdings sind Eheleute in einer Familienversicherung über den Partner kostenlos mit krankenversichert oder erhalten zumindest eine Beihilfe. Nach der Scheidung besteht darauf kein Anspruch mehr. Dann muss rasch eine eigene Krankenversicherung her, dazu kann beispielsweise innerhalb von sechs Monaten nach der Scheidung ein Antrag bei der bisherigen Familienversicherung auf freiwillige Mitgliedschaft gestellt werden. Im Falle einer Beihilfe des Ehepartners zur eigenen Krankenversicherung reicht es aus, wenn der Tarif umgestellt wird. Bei ausschließlich Privatversicherten ist eine Lösung vom Vertrag des geschiedenen Partners möglich, sodass ein neuer, eigener Vertrag begründet werden kann.

Krankenversicherung individuell ergänzen

Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte sich für individuelle Ergänzungen der gesundheitlichen Basisversorgung entscheiden. Nahezu jeder Bereich lässt sich gesondert extra versichern, dabei sollte spezifisch geprüft werden, welcher Schutz für einen persönlich wichtig ist (z.B. Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen etc.). Gerade Zusatzversicherungen für einen stationären Krankenhausaufenthalt zahlen sich häufig aus. Damit erhält man im behandelnden Krankenhaus den Status eines Privatpatienten. Dazu gehören Unterbringung in Ein- bis Zweibettzimmern, Chefarzt-Behandlung sowie das Ausschöpfen modernster Medizintechnik. Dadurch können unter Umständen lange Krankenhausaufenthalte durch bessere Genesungschancen verkürzt werden.

Ergänzung zur Pflegeversicherung

Gerade im Bereich der Pflegeversicherung bietet sich ein Ergänzungsschutz an, und zwar frühzeitig. Denn nicht nur im höheren Alter kann man auf Pflege angewiesen sein, auch Unfälle oder Krankheiten in jungen Jahren können bereits eine umfassende Pflege nötig machen. Bei einer stationären Pflege wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich die Hälfte der anfallenden Kosten übernommen, für den Rest muss der Pflegebedürftige selbst, oder seine Familie aufkommen. Die günstigste Variante zum Auffangen des finanziellen Risikos stellt hier ein Pflegetagegeld dar. Dabei gilt stets: Je früher die Einzahlungen beginnen, desto niedriger der Betrag.

Eigener Versicherungsschutz in vielen Bereichen

Nicht nur in den Bereichen der Krankenversicherung, sondern auch in zahlreichen anderen Versicherungssparten ändert sich für Geschiedene einiges. So sind nur Eheleute in den Familientarifen der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung mitversichert. Im Scheidungsfall gilt die Versicherung nur noch für den Versicherungsnehmer und dessen Kinder.

Die Privathaftpflichtversicherung

Auf eine Privathaftpflichtversicherung darf nicht verzichtet werden. Unter Umständen bietet diese einen existenzsichernden Schutz. Stellt jemand Schadensersatzansprüche an Sie, so wird von der Privathaftpflichtversicherung zunächst geprüft, ob diese überhaupt gerechtfertigt sind. Alle Kosten die aus einer Schadensersatzanspruchsforderung entstehen, werden von dieser Versicherung bis zu einem möglichen Rechtsstreit übernommen. Somit übernimmt die Privathaftpflichtversicherung auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“.

Sind in der Ehe gemeinsame Kinder vorhanden, die über Sie versichert sind, so kann ein Familientarif in Anspruch genommen werden. Ist das nicht der Fall, ist auch ein Singletarif möglich. Manche Versicherungen bieten darüber hinaus Tarife für Alleinerziehende an, ob diese sich lohnen muss individuell geprüft werden. Wer nach der Scheidung mit einem neuen Partner zusammenlebt, kann diesen auch einfach beitragsfrei mit in den Familientarif aufnehmen.

Die Rechtsschutzversicherung

Wie bei der Privathaftpflichtversicherung fällt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung für über den Ehepartner Mitversicherten weg. Eine eigene Versicherung kann auch hier über einen Single- oder Familientarif abgeschlossen werden.

Eine Rechtsschutzversicherung kommt für Kosten auf, die durch einen Rechtstreit entstehen. Es kann selbst gewählt werden, welcher Rechtsbereich versichert werden soll, zum Beispiel Mietrecht, Arbeitsrecht, alles rund ums Auto oder in gewissem Umfang auch für Strafrechtssachen. Außerdem bieten viele Versicherungen den Service einer kostenlosen Beratungshotline an. Hier können Versicherte sich zu rechtlichen Fragen einen ersten Rat holen und sich über einen möglichen Rechtsstreit informieren. Da jeder Rechtsstreit mit einem finanziellen Aufwand verbunden ist, der im Vorhinein meist nicht exakt abschätzbar ist, lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Immerhin muss der „Verlierer“ für sämtliche Gerichts- sowie Anwaltskosten beider Seiten aufkommen. Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif Ihrer neuen Lebenssituation angepasst wird. Ziehen Sie eventuell nach der Scheidung erstmals wieder in eine Mietwohnung, dann sollten Sie Ihre Versicherung um einen Mietrechtsschutz ergänzen.

Rechtsschutz bei der Scheidung: Für die Scheidung gilt in Deutschland ein Anwaltszwang, daher bringt diese immer einiges an Kosten mit sich. Unter der regulären Rechtsschutzversicherung lässt eine Scheidung sich daher nicht absichern. Die Versicherung auch auf Ehesachen zu erweitern ist in Form einer Privatrechtsschutzversicherung zwar möglich. Doch auch diese greift erst dann, wenn eine dreijährige Wartezeit eingehalten worden ist, daher sollte dieser Tarif bereits bei der Eheschließung in Anspruch genommen werden.

Die Unfallversicherung

Zwar fällt auch im Scheidungsfall kein ehemaliger Partner aus Unfallversicherung heraus. Dennoch empfiehlt es sich, eine eigene Unfallversicherung abzuschließen, denn benötigte Leistungen können immer nur vom Versicherungsnehmer beantragt werden. Selbst bei einer friedlichen Scheidung sollte jeder selbst über seine Versicherungsleistungen bestimmen können, ohne sich auf den geschiedenen Partner verlassen zu müssen. Gehen aus der Ehe Kinder hervor, so müssen diese mit versichert werden, nämlich im Vertrag desjenigen Elternteils, bei dem sie zukünftig leben werden.

Die Unfallversicherung springt dann ein, wenn das Lebensumfeld aufgrund einer Behinderung umgestaltet werden muss. Dazu gehören etwa Nachrüstungen in der Wohnung, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges oder hochwertiger Prothesen. Dabei sollten Versicherte stets auf zwei Dinge achten: Zum einen muss für einen ausreichenden Einzahlungsbetrag gesorgt werden. Zum Anderen müssen die Angaben über die eigene Berufsgruppe stimmen. Das ist besonders wichtig, wenn sich daran nach der Scheidung etwas ändert, was insbesondere bei Paaren vorkommt, bei denen ein Partner nicht berufstätig war, es aber nach der Trennung wieder werden möchte.

Da mit der Unfallversicherung meist auch eine kleine Todesfallabsicherung abgeschlossen wird, gilt hier gleiches zu beachten wie bei der Todesfallversicherung. Wer seinen Ehepartner als bezugsberechtigt eingesetzt hat, sollte überprüfen, ob er damit immer noch einverstanden ist. Die Versicherungsnummer kann man nämlich auch einer anderen Person zukommen lassen. In den meisten Fällen ist dies leicht möglich.

KFZ-Versicherung

Gemeinsame Fahrzeuge sind bei Eheleuten häufig nur auf einen Partner versichert. Behält nach der Scheidung jeder ein Fahrzeug, so muss dieses gegebenenfalls umgemeldet und ein eigener KFZ-Versicherungsschutz dafür abgeschlossen werden. Die Beitragshöhe, aus der sich der Beitragssatz ergibt, orientiert sich sehr stark an der Schadenfreiheitsklasse. Dieser gehört allerdings dem Versicherungsnehmer, der ihn dann auf den Partner übertragen muss. Das ist problemlos möglich, wenn es noch während der Ehe geschieht. Aufwändiger wird es, wenn der Versicherungsnehmer den Schadenfreiheitsrabatt nicht hergeben möchte. In diesem Falle muss dann geprüft werden, ob für den Nichtversicherungsnehmer eventuell eine Sondereinstufung möglich ist. Greift keine dieser Varianten, so muss der eigene Schadenfreiheitsrabatt neu angesammelt werden, dies geschieht dann allerdings bei null.

Die Hausrat-, Gebäude- und Glasversicherung

Nach einer Scheidung bleibt üblicherweise ein Partner in der ehemals gemeinsamen Wohnung zurück, während der andere auszieht. Für die Hausratversicherung ist die Anzahl der in den Wohnräumen Lebenden unerheblich, sie orientiert sich ausschließlich an der Wohnfläche. Daher muss in diesem Bereich nicht mit Änderungen gerechnet werden.

Derjenige, der auszieht, muss für die neue Wohnung natürlich eine neue Hausratversicherung abschließen. Sind im Wohnraum durch etwa einen Brand, Wasserschaden oder Einbruch Schäden entstanden, springt die Hausratversicherung ein. Sie kommt für die Kosten der Reparaturen beziehungsweise Neuanschaffungen auf. Auch wenn sich kleinere Schäden vielleicht noch aus eigener Tasche bezahlen lassen, so werden etwa die Folgen einer ausgebrannten Wohnung zu einem unermesslichen finanziellen Problem. Auf eine Hausratversicherung sollte daher niemand verzichten.

Kommt es in einer gemieteten Wohnung zu einem Glasschaden, etwa an einer zu festzugeschlagenen Glastür, reicht eine Privathaftpflicht nicht aus. Wer keine extra Glasversicherung abgeschlossen hat, der bleibt auf den Reparaturkosten sitzen. Da eine Glasversicherung meist keine sehr hohen Beiträge erfordert lohnt sich ein Abschluss. Denn neben Glastüren und –Fenstern sind häufig auch Glaskochfelder und, in möbliert vermieteten Wohnräumen, Mobiliarverglasungen mitversichert.

Besteht eine Gebäudeversicherung, so muss auch daran nichts geändert werden. Auch hier bezieht die Versicherung sich lediglich auf das Gebäude.

Finanzieren Sie noch?

Eine besonders schwierige Situation ergibt sich für Ehepartner, die zur Zeit der Scheidung noch eine Immobilie abbezahlen. Wenn ein Partner darin wohnen bleiben möchte, steht dieser meist vor dem Problem die Raten alleine nicht finanzieren zu können, schließlich ging die ursprüngliche Kalkulierung in der Regel von zwei Einkommen aus. Zunächst muss privat geklärt werden, wer die Immobilie behalten soll. Der übernehmende Partner kann dann versuchen, eine Umschuldung des Darlehens zu erwirken und somit eine Senkung der Monatsraten zu bekommen.

Und sonst?

Häufig kommt es nach einer Scheidung auch zu einer Änderung des Nachnamens oder der Bankverbindung. Beides muss der Versicherung mitgeteilt werden.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen in diesem Druckstück können wir keine Gewähr übernehmen, insbesondere nicht bei steuerrechtlichen Inhalten. Wenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater. Bei genannten Leistungs- und Tarifmerkmalen gelten die Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers.