Versicherungsmöglichkeiten für Ehepaare: Gesetzliche und private Vorsorgemaßnahmen
Die Eheschließung ist ein wichtiger Schritt im Leben vieler Menschen. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Ehepartner Verantwortung füreinander und für ihre gemeinsame Zukunft übernehmen. Für eine umfassende Absicherung aller Aspekte des gemeinsamen Lebens sollten neue Versicherungen abgeschlossen oder bestehende Policen der neuen Situation angepasst werden.
Förderung der Ehe durch den Staat
Der Staat bietet verheirateten Paaren verschiedene Formen der Basisversorgung an. Dadurch wird die traditionelle Rolle und Wichtigkeit der Ehe anerkannt. Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die staatliche Hinterbliebenenversorgung fallen in diesen Themenbereich.
Gesetzliche Krankenversicherung: Bestehende Absicherungen anpassen
Im Rahmen einer Familienversicherung, die über die gesetzliche Krankenversicherung geregelt wird, können sowohl die Ehepartner als auch Kinder zusammen abgesichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass einer der Verheirateten nicht bereits über den Arbeitsplatz für den Krankheitsfall abgesichert ist.
Gesetzliche Hinterbliebenenversorgung
Wenn ein Ehepartner verstirbt, hat der Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente. Diese gilt als Ausgleich für den gesetzlichen Rentenanspruch des Verstorbenen, der durch dessen Tod verfällt. Voraussetzung für ein Anrecht auf Hinterbliebenenversorgung ist, dass der Empfänger mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben muss.
Es wird zwischen der Kleinen und der Großen Witwen-/Witwerrente unterschieden.
- Die Kleine Witwen-/Witwenrente wird über einen Maximalzeitraum von 24 Monaten ausgezahlt. Diese beträgt 25% der vollen Erwerbsminderungsrente des Partners. Wenn der Verstorbene bereits Rentenempfänger war, wird der Betrag der Hinterbliebenenversorgung anhand der Höhe des Rentenbetrags festgelegt. Das eigene Einkommen wird dabei unter Berücksichtigung eines Freibetrags ebenfalls angerechnet.
Beispiel: Ein Ehepartner stirbt im Alter von 45 Jahren. Sein letztes Nettoeinkommen beträgt 1625 €. Der überlebende Ehepartner hat eine Vollzeitstelle und bezieht ein Bruttogehalt von 1500 € im Monat. Das Paar ist kinderlos. Daraus errechnet sich eine Hinterbliebenenrente von 248 € pro Monat, die eine Laufzeit von 24 Monaten hat.
- Die Große Witwen-/Witwerrente wird auf denselben Grundlagen errechnet. Allerdings werden hier 55% der Berechnungsgrundlage als Rentenbetrag angenommen. Die Bezugsdauer ist unbegrenzt. Sonstige Einkünfte werden gegebenenfalls angerechnet.
Einer der folgenden Umstände muss außerdem erfüllt sein, damit der überlebende Ehepartner einen Anspruch auf die Große Witwen-/Witwerrente besteht:
- Das 45. Lebensjahr muss vollendet sein.
- Es liegt eine Erwerbsminderung vor.
- Ein minderjähriges Kind muss durch den überlebenden Ehepartner versorgt werden. Dazu zählen eigene Kinder oder solche, die vom verstorbenen Partner in die Ehe gebracht wurden.
Wenn für die Berechnung der Rentenhöhe das gleiche Beispiel wie oben herangezogen wird, ergibt sich eine monatliche Hinterbliebenenversorgung von 545 €.
Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente entstehen im Allgemeinen erst nach Vollendung des ersten Ehejahres. Wenn der Ehepartner vorher verstirbt, muss bewiesen werden, dass keine reine Versorgungsehe bestanden hat. Dies trifft zu, wenn der verstorbene Verheiratete als Folge eines Unfalls oder durch eine schwere und vorher unerkannte Krankheit aus dem Leben geschieden ist.
Bei einer erneuten Eheschließung wird die Zahlung der Witwen-/Witwerrente ausgesetzt. Falls diese neue Ehe geschieden wird oder wiederum durch den Tod des Ehepartners endet, können neue Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung entstehen.
Private Vorsorge: Ergänzung zur staatlichen Unterstützung
Als Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung ist es empfehlenswert, sich über verschiedene privat finanzierte Versicherungsleistungen zu informieren und die passenden Policen abzuschließen. Diese decken mehrere Arten von Risiken ab.
Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Privatpersonen gegen Schadensersatzforderungen von Dritten. Eine Rechtsschutzversicherung wiederum trägt die Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Beide Formen der Absicherung sollten unbedingt abgeschlossen werden, damit im Ernstfall nicht die finanzielle Existenz der Familie gefährdet wird.
Bei beiden Versicherungsarten gelten Ehepartner automatisch als mitversichert. Policen, die bereits vor der Eheschließung bestanden, sollten dementsprechend angepasst oder bei Bedarf gekündigt werden. Doppelversicherungen sind unzulässig. Zur Auflösung des zuletzt geschlossenen Vertrages genügt es, wenn dem Versicherer eine Kopie der Heiratsurkunde vorgelegt wird.
Ein Rechtsschutz in Ehesachen kann zudem beide Partner im Falle eines Scheidungsverfahrens finanziell unterstützen. Bei Interesse sollte beachtet werden, dass dieser Rechtsschutz erst nach einer festgelegten Wartezeit wirksam wird. Diese kann mehrere Jahre betragen. Dementsprechend sollte ein Rechtsschutz in Ehesachen möglichst früh abgeschlossen werden.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung wird dann wirksam, wenn ein Ehepartner etwa durch einen Verkehrsunfall eine Gehbehinderung erleidet. Über diese werden finanzielle Mittel abgesichert, mit denen beispielsweise das Eigenheim barrierefrei umgestaltet werden kann. Bereits bestehende Verträge sollten beibehalten oder gegebenenfalls angepasst werden. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob sich durch eine Zusammenlegung bestehender Versicherungen nicht vielleicht günstigere Konditionen für ein Ehepaar ergeben könnten.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann das Familieneinkommen stark beeinträchtigt werden. Dies kann für die ganze Familie zu einer Verminderung des Lebensstandards führen. Die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung dienen als Ersatzleistung für den Lohnverlust. Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte in ausreichender Höhe vereinbart werden, damit ein Ausgleich der finanziellen Einbußen bis zum Renteneintritt erfolgen kann.
Für verbeamtete Berufe existieren zudem spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklauseln.
Tipp: Wenn bereits vor der Eheschließung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, sollte die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente mit dem derzeitigen Nettoeinkommen verglichen werden. Bei Bedarf kann diese durch eine Nachversicherung entsprechend erhöht werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in einem solchen Fall nicht nötig.
Private Hinterbliebenenversorgung über eine Risikolebensversicherung
Zusätzlich zur gesetzlichen Witwen-/Witwerrente kann finanziellen Engpässen (z.B. durch die Versorgung von Kindern oder die Finanzierung einer Immobilie) durch Abschluss einer Risikolebensversicherung vorgebeugt werden. Diese wird dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums verstirbt. Die Hinterbliebenen werden im Versicherungsfall durch den Versicherer finanziell unterstützt.
Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte die größte Position gewählt werden. Zusätzlich sollten bis zu fünf Jahresnettogehälter abgesichert werden. Über diese kann bei Auszahlung im Versicherungsfall frei verfügt werden, so dass der finanziell oft unbeständige Zeitraum nach dem Tod des Ehepartners überbrückt wird. Wenn nämlich alle laufenden Kosten gedeckt sind, werden die Sorgen der Hinterbliebenen entscheidend gemindert.
Auch bei dieser Versicherungsform kann es empfehlenswert sein, bestehende Absicherungen zu überprüfen und durch eine Nachversicherung für höhere Leistungen im Versicherungsfall zu sorgen. Die Verträge können innerhalb gewisser Grenzen an neue Bedürfnisse angeglichen werden.
Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge
Um den Lebensstandard auch nach dem Renteneintritt beibehalten zu können, ist eine private Vorsorge dringend erforderlich. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass die gesetzlichen Renten weiter absinken. Es ist nicht abzusehen, dass sich dieser Trend ändern wird. Eine steigende Lebenserwartung und bessere Gesundheit im Rentenalter bedeuten zudem mehr Aktivität und als Konsequenz mehr Kosten, die gedeckt werden müssen.
Es existieren verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersversorgung, die individuell auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden müssen. Eine persönliche Beratung ist vor dem Abschluss dringend empfohlen.
Tipp: Jeder Ehepartner sollte getrennt vorsorgen. So kann eventuellen Versäumnissen des Gatten oder der Gattin vorgebeugt werden.
Eine Hinterbliebenenversorgung aus privaten Rentenbeträgen unterliegt Rentenmindestgarantiezeiten. Das bedeutet, dass eine private Rente auch nach dem Tod der versicherten Person bis zum Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraums an den überlebenden Ehepartner ausgezahlt war.
Beispiel: Ein Mann tritt mit 67 in die Rente ein. Die Rentengarantiezeit ist auf 15 Jahre festgelegt. Wenn diese abgesicherte Person im Alter von 75 Jahren stirbt, bleiben der überlebenden Ehefrau noch sieben Jahre Restrentenzeit, bis die Garantiezeit abläuft.
Beispiel 2: Ein Mann geht mit 62 Jahren in Altersteilzeit. Die Zahlung der Rente beginnt vorzeitig um das Einkommen aufzufüllen. Er stirbt im Alter von 75 Jahren. 13 Jahre der Rentengarantiezeit sind bereits verstrichen. Die überlebende Ehefrau kann dann noch für zwei Jahre private Rente bekommen.
Alternativ kann das übrige Vertragsguthaben in eine lebenslange Hinterbliebenenrente umgewandelt werden.
Vorteile der Riester-Rente
Der Abschluss der Riester-Rente birgt verschiedene Vorteile. Diese kann von der Steuer abgesetzt werden und bietet attraktive Zulagenzahlungen. Dadurch kann die Riester-Rente eine lohnenswerte Zusatzabsicherung im Alter sein.
Angestellte und Beamte können diese Absicherung beantragen. Ist ein Ehepartner förderfähig, erhält der andere einen individuellen Anspruch auf eine Förderung nach den Bedingungen der Riester-Rente. Dies gilt auch, wenn der zweite Ehepartner sonst keinen Anspruch darauf hätte. Voraussetzung ist allerdings, dass der förderfähige Ehepartner die Riester-Rente in Anspruch nimmt.
Ein wenig makaber, Hinweise was bei der Scheidung zu beachten ist finden Sie hier: Versicherungen Scheidung