Werkverkehrsversicherung: Optimaler Schutz für betriebliche Fahrten und Transporte

Reparatur- oder Neuanschaffungsmaßnahmen, die in Folge eines Autounfalls erforderlich sind, können sehr hohe Kosten verursachen. Deswegen ist eine entsprechende Versicherung für Autobesitzer unerlässlich. Allerdings beschränken die meisten von ihnen den Versicherungsschutz ausschließlich auf das Auto selbst. Der mitgeführte Inhalt bleibt unversichert. Doch gerade für Personen, die ihr Fahrzeug beruflich nutzen und damit bestimmtes Zubehör transportieren (z.B. das Werkzeug eines Elektrotechnikers), ist eine Werkverkehrsversicherung sehr wichtig. Denn der Verlust oder die Beschädigung des mitgeführten Guts kann ebenso sehr hohe Kosten mit sich bringen.

Konditionen und Umfang der Werkverkehrsversicherung

Eine Werkverkehrsversicherung kann von jeder Handels- und Produktionsfirma abgeschlossen werden, welche im Werkverkehr gemäß des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) tätig ist. Ebenso können jegliche Handwerksbetriebe (z.B. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer) diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Versichert werden dabei sämtliche Schäden und/oder Verlust von Waren, Gütern sowie Werkzeugen, die zu eigenen Unternehmenszwecken transportiert wurden. Bargeld, Dokumente und Urkunden, Chip- und Wertkarten, Kunstgegenstände, Juwelierwaren, echte Teppiche sowie lebende Tiere und Pflanzen lassen sich hingegen nicht versichern.

Die Werkverkehrsversicherung sichert ausschließlich Transporte ab, die mit eigenen oder Leasingfahrzeugen vollzogen werden. In der Regel ist der Versicherungsschutz auf Deutschland beschränkt, kann jedoch problemlos auf die Anrainerstaaten oder ganz Europa (GUS-Staaten sind hiervon ausgeschlossen) ausgeweitet werden.

Der Versicherungsschutz einer Werkverkehrsversicherung greift nicht bei jeder Ursache. Wann die Schäden als versichert gelten und wann nicht, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Versichert sind Schäden durchNicht versichert sind Schäden durch

  • Verkehrsunfall

  • Brand, Explosion, Blitzschlag

  • höhere Gewalt

  • Be- und Entladeschäden

  • Diebstahl

  • Raub und räuberische Erpressung


  • Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse

  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen

  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen

  • terroristische oder politische Gewalthandlungen

  • Beschlagnahmungen, Entziehungen und sonstige Eingriffe von hoher Hand

  • Kernenergie

  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung

  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen

  • nicht beanspruchungsgerechte Verpackung und unsachgemäße Verladeweise

Welchen Schutz die Versicherung im Einzelnen bietet, wird beim Vertragsabschluss festgelegt. Je nach Anbieter und Tarif lässt sich dieser in vielen Fällen durch individuelle Vereinbarungen erweitern oder einschränken.

Festlegung der erforderlichen Versicherungssumme

Welche Summe im Rahmen der Werkverkehrsversicherung versichert werden sollte, ist individuell festzulegen. Als Grundlage sollte jedoch das Tagesmaximum ohne Fahrzeugaufstellung, d.h. der höchstmögliche Wert der Ladung genutzt werden. Alternativ kann auch die Versicherungssumme der benannten Fahrzeuge als Basis herangezogen werden. Sollte es zu einem Verlust oder Totalschaden der transportierten Waren und Güter kommen, können diese so vollständig ersetzt werden. Zu beachten gilt es, dass es in einigen Fällen zum Abzug „neu gegen alt“ kommen kann.

Sinnvolle Erweiterungen für einen optimalen Versicherungsschutz

Nicht immer reicht die Werkverkehrsversicherung für einen optimalen Schutz aus. So empfiehlt es sich unter bestimmten Umständen einige zusätzliche Versicherungen abzuschließen:

  • Transportversicherung: Werden die Güter nicht ausschließlich vom versicherten Fahrzeug, sondern zusätzlich mit fremden Verkehrsmitteln (Schiff, Bahn, Flugzeug) transportiert, bedarf es einer Transportversicherung.
  • Erweiterung der Vollkaskoversicherung: Eine Vollkaskoversicherung deckt lediglich Schäden, die unerwartet und von außerhalb verursacht werden. Allerdings kann die transportierte Ladung ebenso einen Unfall verursachen. Damit ein solcher Fall ebenfalls von der Versicherung erstattet wird, muss eine entsprechende Erweiterung festgelegt werden.
  • Rechtsschutzversicherung: Häufig ziehen Verkehrsunfälle einen Rechtsstreit mit sich. Um im Zweifel nicht für sämtliche Prozesskosten aufkommen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Je nach Bedarf kann diese um bestimmte Eventualitäten (z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern, steuerrechtliche Probleme) erweitert werden. Partnerfirmen der Versicherer bieten zudem kostenlose Inkassodienstleistungen an, welche das betriebliche Mahnwesen deutlich verschlanken.
  • Gewerbliche Inhaltsversicherung: Damit nicht nur die transportierten Güter versichert werden, sondern die komplette Betriebseinrichtung, sollte unbedingt eine gewerbliche Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Diese kann in den meisten Fällen noch um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden. Wichtig ist dies insofern, als das somit der Umsatzausfall erstattet wird, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund eines versicherten Schadenereignisses vorübergehend ruhen muss.
  • Gruppenunfallversicherung: Werden bei einem Verkehrsunfall nicht nur die transportierten Waren und Produkte, sondern zudem auch Mitarbeiter verletzt, ist der Arbeitgeber nicht rechtlich verpflichtet, die geschädigten Mitarbeiter finanziell zu entschädigen. Aus moralischer Sicht sollte eine Unterstützung aber unbedingt stattfinden. Um sich dabei selbst nicht finanziell zu belasten, kann mit einer Gruppenunfallversicherung das gesamte Mitarbeiterteam versichert werden.