Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Eine entscheidende Versicherung für Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Unternehmen haftet unbegrenzt für verschuldete Schäden. Diese Haftung lässt sich weder einschränken noch in ihrer Höhe begrenzen. Das heißt, dass es unbedingt notwendig ist, sich gegen solche Fälle abzusichern. Die Haftpflichtversicherung sichert ein Unternehmen gegen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab. Als Spezialisten für die Betriebshaftpflichtversicherung können wir Sie dabei unterstützen, aus den verschiedenen Versicherungsangeboten den für Sie vorteilhaftesten Tarif herauszusuchen. Lassen Sie sich professionell und unabhängig beraten und fordern Sie über das Kontaktformular Angebote an.

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Personenschaden

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert gegen Schäden, die durch Ihr Unternehmen oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens  Personen zugefügt werden. Ein Personenschaden wird als der Schaden an einer Person definiert, welcher Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung eines Menschen zur Folge hat. Rechtsverletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind dabei ausgeschlossen. In der Regel besteht für Personenschäden eine gesonderte, meist sogar die höchste Deckungssumme.

Beispiel:
In Ihrem Geschäft fällt ein Regal von der Wand. Einer Ihrer Kunden wird verletzt. Den Schaden bzw. die Kosten in Form von Schmerzensgeld, Arztkosten und Verdienstausfall sind von Ihnen zu begleichen.

Sachschaden

Allgemein bezeichnet man als Sachschaden die Substanzbeschädigung oder Vernichtung von Sachen. Ausgeschlossen ist dabei das Abhandenkommen von Sachen. Die Deckungssumme bei einem solchen Schaden ist in der Regel gering und wird gesondert ausgehandelt.

Beispiel:
Einer Ihrer Mitarbeiter macht beim Ölwechsel einen Fehler und zieht die Ölablassschraube nicht korrekt fest. Ihr Kunde fährt davon und verliert auf der Fahrt Öl. Durch den Ölverlust erleidet das Auto einen Motorschaden, der von Ihnen getragen werden muss.

Vermögensschäden

Bei einer Haftpflichtversicherung wird generell zwischen zwei Formen eines Vermögensschadens unterschieden, dem echten und dem unechten Vermögensschaden. Der unechte Vermögensschaden entsteht aufgrund von Schäden an Personen oder Sachen, den so genannten Personen- und Sachschäden z.B. Verletzung einer Person und der daraus resultierende Verdienstausfall. Diese Schäden sind in der Haftpflicht grundsätzlich versichert. Echte Vermögensschäden sind hingegen nicht durch einen Sach- oder Personenschaden entstanden und sind nur durch bestimmte Vereinbarungen versicherbar.

Beispiel:
Sie sind ein Hersteller von Leitern. Eine Leiter ist von mangelhafter Qualität. Ein Kunde, der die Leiter kauft, fällt von dieser, da sie in dem Moment zu Bruch geht, in dem er sie benutzt. Sie haften als Hersteller für den entstandenen Schaden. Dazu gehören Arztkosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall.

Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung werden außerdem folgende Schäden gedeckt:

  • Betriebs- und Branchenübliche Nebenrisiken
  • Auslandsreisen/indirekter Export
  • kaufmännische Rügepflicht gemäß § 377 HGB
  • Allmählichkeits- und Abwässerschaden, sofern es keine Umweltschäden sind
  • Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwässerschäden an gemieteten Räumen und/oder Gebäuden
  • sonstige Mietschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Leistungsschäden
  • Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/ nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen
  • Strahlenschäden
  • Regressverzicht
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Sonstige Vermögensschäden

Eine gute Übersicht über notwendige Inhalte einer Betriebshaftpflicht bietet auch unsere Checkliste zur Betriebshaftpflichtversicherung.

Sie sehen, dass es schnell zu Situationen kommen kann, in denen Sie als Unternehmer für einen Schaden haften müssen, wenn er durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter verursacht wurde. Das gleiche gilt, wenn in Ihrer Firma Produkte hergestellt werden, die durch Dritte benutzt werden. Kommt eine Person durch eines Ihrer Produkte zu Schaden, müssen Sie dafür haften. Diese Haftung aus dem in Verkehr bringen eines Produktes ist zwar eine Art von Produkthaftpflicht, aber in der Regel noch in der „normalen“ Betriebshaftpflicht mitversichert.

Anders verhält es sich, wenn Sie z.B. Produkte an Unternehmen verkaufen und diese dann diese Produkte weiterverabeiten oder mit Ihren Produkten etwas anderes produzieren. Um diese Haftung abzusichern ist eine separate Produkthaftpflichtversicherung notwendig.

Die Betriebshaftpflicht ist also eine existenziell wichtige Versicherung für Unternehmen. Für bestimmte Berufsgruppen ist zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung ratsam. Weitere Versicherungen für Unternehmen finden Sie in unserer Übersicht der Firmenversicherungen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ist es uns möglich, Sie bei der Auswahl des Versicherungstarifes zuverlässig zu unterstützen. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und kontaktieren Sie uns jetzt für einen unabhängigen Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich.

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