Betriebskostenversicherung

Die Betriebskostenversicherung ist ein spezielles Versicherungskonzept, das bei einer Betriebsunterbrechung die dennoch weiterlaufenden Kosten trägt und so die betriebliche Existenz absichert. Der klassische Fall zur Veranschaulichung des Risikos ist der krankheitsbedingte Ausfall von Personen in leitender Position. Die Betriebskostenversicherung bietet in der Regel keinen statischen Versicherungsschutz, sondern ist durch flexible Karenz- und Haftzeiten an die jeweilige Lebensphase anpassbar.

Für Freiberufler und selbstständig beratend Tätige

Die Betriebskostenversicherung richtet sich vordergründig an Freiberufler und selbstständig beratend Tätige aus folgenden Bereichen:

  • Heilberufe (zum Beispiel Ärzte und Zahnärzte)
  • Wirtschaft und Recht (zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte)
  • Bau- und Ingenieurwesen (zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Gutachter)
  • Informationstechnologie (zum Beispiel Softwareentwickler und Grafikdesigner)
  • sonstige Freiberufler und selbstständige Berater

Varianten der Betriebskostenversicherung

Wird die verantwortlich leitende Person im Zuge einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig, erstattet die so genannte Kostenversicherung die laufenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen. Dabei wird zwischen Vollkosten, Teilkosten und Vertretungskosten unterschieden:

  • Vollkostenversicherung: Absicherung aller fortlaufender Betriebskosten gemäß des DATEV-Bogens („große“ Lösung)
  • Teilkostenversicherung: Absicherung individuell ausgewählter Kosten, beispielsweise Personalkosten, Praxis-, Kanzlei- oder Bürokosten sowie Finanzierungskosten („kleine“ Lösung)
  • Vertreterkostenversicherung: Absicherung derjenigen Aufwendungen, welche für die Beschäftigung einer qualifizierten Ersatzkraft aufzubringen sind (Speziallösung)

Neben der Kostenversicherung existiert als zweite Variante die Ertragsausfallversicherung. Diese ersetzt nicht nur die fortlaufenden Kosten, sondern auch den entgehenden Netto-Betriebsgewinn, der im Falle eines ungestörten Betriebsablaufs im Zeitraum der Betriebsunterbrechung erwirtschaftet worden wäre.


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