Hausratversicherung Erläuterung
Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen im privaten Bereich. Als Hausrat kann zunächst alles das bezeichnet werden, was sich innerhalb der versicherten Wohnung befindet und der privaten Nutzung dient. Dazu gehören etwa:
- sämtliche Einrichtungsgegenstände sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände (zum Beispiel Mobiliar, Haushaltselektronik, Kleidung, Nahrungsmittel)
- Wertsachen jeder Art
- Bargeld
Im Rahmen einer Außenversicherung kann zudem Hausrat außerhalb der Wohnung versichert werden. Durch diese Erweiterung des Versicherungsortes fällt beispielsweise auch derjenige Hausrat, welcher sich vorübergehend in einer Ferienwohnung befindet, unter den Versicherungsschutz.
Hinweis: Für die Hausratversicherung ist es unerheblich, wer Eigentümer der Sachen ist oder von wem sie genutzt werden.
Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert?
Nur die im jeweiligen Versicherungsschein aufgeführten Gefahren sind versichert. In der Regel sind das Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Demgegenüber besteht prinzipiell kein Versicherungsschutz, wenn Schäden an den Sachen durch Vorsatz oder durch die Gefahren Krieg und Kernenergie entstanden sind.
Die Hausratversicherung kann ferner individualisiert werden. So ist etwa die Hinzunahme einer erweiterten Elementarschadenversicherung möglich. Weiterhin sind die folgenden Gefahren und Schäden je nach Bedarf versicherbar:
- Schäden an Hausrat von Untermietern
- innerhalb der Feuerversicherung: Sengschäden sowie Schäden durch Induktion und Überstrom
- innerhalb der Versicherung gegen Leitungswasser: Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser sowie durch Schwämme
- innerhalb der Versicherung gegen Sturm und Hagel: Schäden, die im Zuge des Eindringens von Regen, Schnee, Hagel oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen entstanden sind, sowie Sturmflutschäden
- innerhalb der Versicherung gegen Einbruchdiebstahl und Raub: Absicherung gegen Trickdiebstahl
Was wird im Schadenfall geleistet?
Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Vollwertversicherung zum Neuwert handelt, wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Neuwert erstattet. Wurde eine Sache nur beschädigt, übernimmt der Versicherer die anfallenden Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung. Alle anfallenden Kosten, die direkt mit dem Schaden verbunden sind (zum Beispiel Aufräumkosten, Hotelkosten, Bewegungs- und Schutzkosten), werden gesondert und zum Teil sogar über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Als Faustregel gilt, dass die Versicherungssumme dem Preis gleichartiger neuer Sachen entsprechen muss, um weder über- noch unterversichert zu sein. Die Summe ist vom Versicherungsnehmer selbst zu bestimmen. Zwei Möglichkeiten gibt es:
- Bestimmung der Versicherungssumme über eine Pauschale
Der grobe Richtwert für einen „normalen“ Haushalt beträgt rund 650 EUR pro Quadratmeter. Eine mit Hilfe dieses Richtwertes ermittelte Versicherungssumme zieht in der Regel keine Leistungskürzung seitens des Versicherers nach sich, auch wenn eine Unterversicherung vorliegen sollte. Wurde allerdings die Versicherungssumme mittels der Pauschale ermittelt, obwohl der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist als nur 650 EUR pro Quadratmeter, so leistet der Versicherer im Schadenfall nur bis zur pauschal ermittelten Versicherungssumme. Für den betroffenen Mandanten wären damit trotz des Unterversicherungsverzichts finanzielle Einbußen verbunden.
Hinweis: Empfehlenswert sind Hausratversicherungen, die nicht nur bei einer pauschalen Wertermittlung, sondern generell auf den Einwand einer Unterversicherung verzichten.
- Mandantenseitige Bestimmung der Versicherungssumme
In diesem Fall ermittelt der Versicherungsnehmer den Wert jeder einzelnen Sache selbst. Ein Gutachter kann zur Hilfe herangezogen werden. Die finanziellen Kosten dafür hat allein der Versicherungsnehmer zu tragen, ebenso das Risiko einer Unterversicherung in Folge einer falschen Wertermittlung. Gerade bei höherwertigem Hausrat (zum Beispiel Kunstgegenstände, Antiquitäten) ist die mandantenseitige Bestimmung der Versicherungssumme jedoch der Pauschale vorzuziehen.
Neben diesen beiden Möglichkeiten der Versicherungssummenermittlung sind die so genannten Wohnflächentarife eher selten. Wie der Name bereits verdeutlicht, erfolgt die Bestimmung der Versicherungssumme hier ausschließlich über die Wohnfläche. Je nach Versicherer wird dann entweder eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung geboten.
Haben Sie Fragen zur Versicherungssumme oder zu anderen Aspekten der Hausratversicherung, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.