Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen

Im privaten, aber auch im betrieblichen Alltag, kann es schnell zu Konfliktsituationen zwischen zwei Parteien kommen. Nicht selten kann die Nutzung eines Anwaltes unumgänglich sein. Darüber hinaus führt ein aus Streitigkeiten resultierenden Rechtsstreit zumeist zu erheblichen Kosten. Eine private Rechtsschutzversicherung bietet in solchen Fällen eine Unterstützung und finanzielle Sicherheit.

Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung können unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart und Leistungen versichert werden wie etwa ein Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Immobilien oder Grundstücken oder auch der Privat- und Berufsrechtsschutz.

Im Rahmen des Versicherungsschutzes und der vereinbarten Vertragsbedingungen werden Kosten übernommen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers notwendig sind. Dieses können z.B. Kostenübernahmen der Anwalts- und Gerichtskosten, Entschädigungen für Sachverständige oder Zeugen und Gutachterkosten sein. Im Regelfall wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Wer ist versichert?

Versicherungsnehmer können verschiedene Personen sein. Je nachdem was vereinbart wurde, sind folgende Personen versichert:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder (unverheiratet und minderjährig; volljährige Kinder maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie zum ersten mal eine längerfristige berufliche Tätigkeit ausüben, wobei sie das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben dürfen)

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsätzlich begangene Straftaten
  • Lebenspartnerschafts-, Familien-,- und Erbrechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten im Rahmen des Baurechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers mit mitversicherten Personen
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen

Folgende Möglichkeiten des privaten Rechtsschutzes haben Sie:

  • Verkehrsrechtsschutzversicherung: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte z.B. im Rahmen von Verkehrsunfälle, Schadensersatzforderungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ordnungswidrigkeiten, Reparaturstreitigkeiten oder Fahrzeugkauf.
  • Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung: Im privaten, aber auch im beruflichen Alltag kann es zu Konflikten beispielsweise im Rahmen von Straf- oder Bußgeldverfahren, Vertragsabschlüssen oder bezüglich Arbeitsangelegenheiten kommen. Den nötigen Versicherungsschutz kann in diesen Fällen eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung bieten.
  • Wohnungsrechtsschutzversicherung
  • Arbeitsrechtsschutzversicherung

Ein Schadenbeispiel für die Rechtsschutzversicherung bei Reisemängeln finden Sie hier

Eigentümer- und Mieterrechtsschutz // Verkehrsrechtsschutz // Privat- und Berufsrechtsschutz