Dienstunfähigkeitsversicherung
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, die eine spezielle Klausel in den Vertragsbedingungen aufweist. Die sogenannte Dienstunfähigkeits- oder Beamtenklausel stellt sicher, dass die Dienstunfähigkeit, die durch den Dienstherrn erklärt wird, von dem Versicherer als Berufsunfähigkeit anerkannt wird, auch wenn die reguläre Definition für Berufsunfähigkeit nicht voll erfüllt ist.
Was ist versichert?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung versichert den Fall, dass der Versicherte aufgrund einer psychischen oder körperlichen Einschränkung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Durch die Beamtenklausel ist auch der Fall abgesichert, dass der Versicherte von seinem Dienstherrn aufgrund einer Dienstunfähigkeit entlassen wird. Tritt der Versicherungsfall ein, so zahlt der Versicherer eine monatliche Rente an den Versicherten, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgesetzt wird. Darüber hinaus entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung.
Wann wird nicht geleistet?
Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel innere Unruhen sowie Kriegsereignisse als Ursache für die Dienstunfähigkeit. Außerdem zahlt der Versicherte nicht, wenn die Dienstunfähigkeit durch den Versicherungsnehmer selbst herbeigeführt wurde oder auf einer versuchten oder ausgeführten Straftat beruht. Darüber hinaus können bestimmte Strahlenschäden ausgeschlossen sein. In welchen Fällen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, kann im Einzelfall dem Bedingungswerk des jeweiligen Versicherungstarifs entnommen werden.
Worauf sollten Beamte bei dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten?
Bei der Wahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Beamte insbesondere darauf achten, dass die Versicherungsbedingungen eine „echte“ Beamtenklausel enthalten. Eine „unechte“ Beamtenklausel liegt vor, wenn die Formulierung den Zusatz „aus medizinischen Gründen“ enthält. Damit behält sich der Versicherer das Recht auf eine medizinische Nachprüfung vor. Er schließt sich somit nicht ohne weiteres der Entscheidung des Dienstherrn an. Die „echte“ Beamtenklausel ist aus diesem Grund ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
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