Baubürgschaften

Baubürgschaften umfassen den gesamten Ablauf eines Bauvorhabens. Von der Auftragsvergabe bis zum Ende der Gewährleistungsfrist entstehen verschiedene Situationen, die den Abschluss von spezifischen Bürgschaften erfordern.

  • Bietungsbürgschaft: Vor dem Baubeginn kann durch Behörden oder Unternehmen eine öffentliche Ausschreibung zur Auftragsvergabe erfolgen. Die Bietungsbürgschaft stellt sicher, dass die Angebotskonditionen von Auftragnehmern während der Ausschreibungsphase stabil bleiben. So wird gewährleistet, dass sich die Kosten für den Auftraggeber nicht erhöhen.
  • Anzahlungsbürgschaft/Vorauszahlungsbürgschaft: Diese Bürgschaften werden zu Beginn der Ausführungsphase wichtig. Durch sie werden Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen den Auftragnehmer abgesichert.
  • Ausführungsbürgschaft: Diese Bürgschaft sorgt dafür, dass der Auftraggeber die Bauleistungen in Übereinstimmung mit dem Bauvertrag abnehmen kann. Diese sichert den Auftraggeber zudem gegen Ausführungsmängel ab.
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaft: Wenn ein Unternehmen eine andere Firma mit einem Bauprojekt beauftragt, muss der Werklohn für den Auftragnehmer laut § 648a BGB mit einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft abgesichert werden. So erhält der Auftragnehmer den vereinbarten Werklohn auch dann, wenn der Auftraggeber vorher in Insolvenz geht.
  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Durch diese werden alle Verpflichtungen des Auftragnehmers abgesichert, die im Rahmen des Werkvertrages mit dem Auftraggeber vereinbart wurden. Sie deckt u.a. auch Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung und Mängelansprüche bis zur Abnahme ab.
  • Gewährleistungsbürgschaft/Mängelansprüchebürgschaft: Diese Bürgschaft schützt die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Mängel, die nach der Abnahme und vor dem Ende der Gewährleistungsfrist erkannt werden, werden dadurch abgesichert.

Absicherung von Bauvorhaben durch eine Kautionsversicherung

Bauvorhaben können über einen Avalkredit abgesichert werden, aber der Abschluss einer Kautionsversicherung ist aus mehreren Gründen vorzuziehen.

  • Viele Anbieter unterhalten eigene Onlineportale, über die Bürgschaften mit den verschiedensten Absicherungszielen ohne großen Aufwand beantragt und verwaltet werden können.
  • Die Abwicklung erfolgt schnell und ohne umfassende Risikoprüfungen durch den Versicherer.
  • Bei einer guten Bonität sind nur geringe Sicherheiten erforderlich. Im besten Fall verzichtet der Versicherer komplett darauf. Dadurch werden die Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht wesentlich belastet.
  • Die Beiträge kommen ohne versteckte Gebühren aus. Stattdessen gibt es Jahresgebühren, die bereits alle Extrakosten enthalten.

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