Rekultivierungsbürgschaft

Unternehmen, die Bodenflächen mieten oder die Genehmigungen für den Abbau von Rohstoffen erhalten möchten, sind in der Regel dazu verpflichtet, die genutzten Flächen nach Beendigung des Abbaus oder der Nutzung zu rekultivieren. Rekultivierung meint die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, zum Beispiel durch Neubepflanzung oder Befüllung von (Kies-) Gruben.

Da die Inanspruchnahme der Flächen meist über einen langen Zeitraum andauert, fordern die Vermieter bzw. die Behörden, die den Rohstoffabbau genehmigt haben, eine Sicherheit in Form einer Rekultivierungsbürgschaft. Diese soll das Risiko auffangen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird und nicht mehr für die Rekultivierung aufkommen kann.

Die Rekultivierungsbürgschaft kommt beispielsweise im Bergbau vor, bei Unternehmen, die Kiesgruben ausbeuten, aber auch bei Unternehmen, die Solaranlagen auf freien Flächen oder Windkraftanlagen betreiben.

Welche Vorteile bietet die Rekultivierungsbürgschaft in Form einer Kautionsversicherung?

Die Rekultivierungsbürgschaft kann von einem Kreditinstitut in Form eines Avalkredits oder von einem Versicherungsunternehmen in Form einer Kautionsversicherung bezogen werden. Wir empfehlen grundsätzlich die Versicherungslösung, da diese Vorteile gegenüber der Bankbürgschaft aufweisen kann:

  • Schnelle, unkomplizierte Abwicklung: Viele Versicherungsunternehmen stellen für den Abschluss und die Verwaltung der Kautionsversicherung ein Online-Portal zur Verfügung, zudem wird für gewöhnlich auf eine umfangreiche Risikoprüfung verzichtet.
  • Uneingeschränkter Finanzspielraum: Es muss kein Kredit bei der Hausbank aufgenommen werden, der das Rating und die Kreditlinie belasten würde.
  • Liquiditätsvorteile: In der Regel müssen deutlich weniger Sicherheiten gestellt werden als bei Kreditinstituten. (abhängig vom Bonitätsindex)

Die Rekultivierungsbürgschaft hat in den meisten Fällen eine lange Laufzeit und wird daher üblicherweise mit einer Kündigungsklausel versehen.

Die Bürgschaft zur Absicherung der Rekultivierung ist vergleichbar mit einer Bürgschaft nach dem Bundesimmissionsgesetz.

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