Glossar Kreditversicherung

Fabrikationsrisiko: Produziert ein Unternehmen eine Sonderanfertigung für einen Kunden, besteht das Risiko, die Fabrikationskosten nicht wieder einholen zu können, falls der Kunde das Produkt beispielsweise aufgrund seiner Insolvenz nicht abnimmt und das Unternehmen es nicht anderweitig verkaufen kann. Das Fabrikationsrisiko kann in einer Warenkreditversicherung versichert werden.

Nichtzahlungstatbestand: Die Forderung gegenüber einem Kunden aus dem Inland ist zwei Monate nach dem ->ursprünglichen Fälligkeitstermin noch nicht beglichen worden. Der Nichtzahlungstatbestand kann in der Warenkreditversicherung versichert werden.

Protracted Default: Protracted Default bezeichnet den ->Nichtzahlungstatbestand bei Auslandskunden und meint den Umstand, dass die Forderung gegenüber einem Kunden aus dem Ausland nach einer bestimmten Frist nach Verstreichen des ->ursprünglichen Fälligkeitstermins noch nicht bezahlt wurde. Besteht in der Warenkreditversicherung Versicherungsschutz für diesen Fall, kann der Versicherte den Versicherer mit einem Inkasso-Verfahren gegen den Auslandskunden beauftragen. Führt auch dies innerhalb einer bestimmten Frist nicht zu der Zahlung, erhält der Versicherte aus der Versicherung eine Entschädigung.

Ursprünglicher Fälligkeitstermin: Der ursprüngliche Fälligkeitstermin ist der Termin, an dem spätestens die Zahlung erfolgt sein soll, und der in dem Vertrag oder der Rechnung zwischen Lieferant und Kunde vereinbart wird. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt der gesetzliche Fälligkeitstermin, also die unverzügliche Zahlungsverpflichtung nach Erhalt der Rechnung.

Vertrauensschutz: Vor der Leistung an einen Kunden beauftragt der Versicherungsnehmer den Versicherer mit einer Bonitätsprüfung und erhält eine Kreditentscheidung. Hat der Versicherte Vertrauensschutz, dann bleibt dieses ursprüngliche Kreditlimit gültig bis der Vertrag mit dem Kunden beendet wurde, auch wenn das Kreditlimit später aufgehoben werden muss.

Warenkredit: Der Begriff Warenkredit bezeichnet die Rechnungssumme, die der Auftraggeber dem ausliefernden Unternehmen nach Lieferung der Ware oder Dienstleistung schuldig ist.