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Kautionsversicherung

Ausführungsbürgschaft

Die Ausführungsbürgschaft sichert die Ansprüche des Auftraggebers auf die vollständige Einhaltung der Ausführungsverpflichtungen des Auftragnehmers bis zu der Werkübergabe ab. Die Bürgschaft dient dem Auftraggeber dazu, das Risiko auszugleichen, dass der Auftragnehmer während der Ausführungsphase Insolvenz anmeldet und seinen Vertragspflichten nicht mehr nachkommen kann.

Aus einem wirksam geschlossenen Werkvertrag gehen Verpflichtungen für beide Vertragsparteien hervor. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung vollständig und ohne Mängel zu erbringen. Dies lässt sich der Auftraggeber durch die Ausführungsbürgschaft besichern. Bei vollständiger Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber wird die Ausführungsbürgschaft an den Bürgen zurückgegeben.

Bank oder Versicherung – welcher Bürge bietet Vorteile?

Als Bürge für eine Ausführungsbürgschaft kann entweder ein Kreditinstitut eintreten (Avalkredit) oder ein Versicherungsunternehmen (Kautionsversicherung). Wir sprechen eine deutliche Empfehlung für die Kautionsversicherung aus, da diese einige Vorteile vorzuweisen hat:

  • Der Abschluss und die Verwaltung einer Kautionsversicherung sind in der Regel nicht zeitaufwendig und unkompliziert, da Versicherer auf umfangreiche Risikoprüfungen verzichten und oftmals ein Online-Portal für die Abwicklung zur Verfügung stellen.
  • Die Kautionsversicherung bietet deutliche Liquiditätsvorteile, da Versicherer geringere Sicherheiten benötigen als Banken und bei einer sehr guten Unternehmensbonität sogar vollständig auf Sicherheiten verzichten können.
  • Die Kautionsversicherung sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bürgschaftsnehmers, da sie dessen Kreditlinie und Rating nicht belastet.

Die Ausführungsbürgschaft wird insbesondere von Bauhandwerkern, Bauträgern sowie Bau- und Generalunternehmen genutzt. Darüber hinaus kommt sie im Maschinen- und Anlagenbau sowie im Garten- und Landschaftsbau zum Einsatz.

Die Bürgschaftssumme beträgt bei einer Ausführungsbürgschaft in der Regel 10% des Auftragsvolumens. Vertragsstrafen können nicht zu einem Bestandteil einer solchen Bürgschaft gemacht werden.

Die Ausführungsbürgschaft ist in der Regel auch immer ein Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft und kommt nur in seltenen Fällen unabhängig von dieser zum Einsatz. An die Ausführungsbürgschaft schließt sich in der Regel eine Gewährleistungsbürgschaft für die Zeit der Mängelgewährleistungsfrist nach der Werkübergabe an.

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