Bauherrenhaftpflichtversicherung – verantwortungsbewusstes Bauen

Für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Baustelle entstehen, haftet der Bauherr. Dies gilt sowohl für Verletzungen an Dritten als auch Sachschäden. Die Höhe der geforderten Schadensersatzzahlungen kennt dabei nach oben hin keine Begrenzung. Damit sich die Realisierung des Traums vom Eigenheim also nicht zu einem finanziellen Albtraum entwickeln kann, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Konditionen und Umfang der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Kleinere Bauvorhaben wie An- oder Umbauten werden in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Hierzu ist vertraglich eine maximale Bausumme festgelegt, welche nicht überschritten werden. Übersteigt das geplante Vorhaben diesen Wert, muss zusätzlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch ist zu klären ob ggf. genutzte Arbeitsmaschinen (Minibagger, Radlader..) mit im Versicherungsschutz enthalten sind.

Der Versicherungsschutz umfasst pauschal alle Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden, die aufgrund der Fahrlässigkeit des Bauherrn einem Dritten zugefügt werden. Ursache kann hierfür beispielsweise ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht oder die Überwachungspflicht sein. Erweisen sich die aus dem Schaden resultierenden Entschädigungsforderungen als berechtigt, kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung für diese auf. Werden die Schadensersatzansprüche hingegen als unberechtigt befunden, wehrt die Versicherung diese ab. Sollte es dabei zu einem Rechtsstreit kommen, werden zudem sämtliche anfallende Prozesskosten von der Versicherung übernommen. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück sowie das zu errichtende Bauwerk in dieser Versicherung eingeschlossen. Möchte der Bauherr jedoch eigene Bauausführungen, Bauleitung oder Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.

Nicht berücksichtigte Gefahren und Schäden

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor vielen Eventualitäten. Es sollte aber beachtet werden, dass auch hier nicht alle potentiellen Gefahren und Schäden eingeschlossen sind. Hierzu zählen in erster Linie:

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch Nutzung eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeug entstanden sind
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen
  • Geldstrafen und Bußgelder

Welche Versicherungslücken darüber hinaus auftreten könnten, ist tarifabhängig und sollte daher bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer geklärt werden. Ein gute Anbieter wird vorab die genauen Risiken des Bauvorhabens abfragen.

Versicherungslücken mit Zusatzversicherungen schließen

Um die erwähnten Versicherungslücken schließen zu können, müssen unter Umständen zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Als besonders sinnvoll gelten dabei folgende Produkte:

  • Bauleistungsversicherung: Schäden am Bauwerk, die unvorhersehbar auftreten, können durch eine Bauleistungsversicherung abgesichert werden. Dabei ist es irrelevant, ob die Gefahrtragung beim Bauherrn oder Bauunternehmer lag. So fallen in den Versicherungsumfang u. a. Schäden, die durch Sturm, Leitungswasser, höhere Gewalt oder Vandalismus verursacht wurden. Ebenfalls übernommen werden Kosten für Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen, den Diebstahl bereits eingebauter Elemente sowie Glasschäden.
  • Bauhelferunfallversicherung: Wenn Freunde und Verwandte auf der Baustelle mithelfen, sind diese in der Regel über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Allerdings ist der Bauherr verpflichtet, diese dort vorher zu melden. Kommt es während dieses Freundschaftsdienstes zu einem Unfall, so trägt die Genossenschaft die unfallbedingten Behandlungskosten. Gegebenenfalls können zudem gesetzliche Invaliditätsansprüche durchgesetzt werden. Da diese jedoch nicht immer geltend gemacht werden können, sollten Bauherren zusätzlich eine private Bauhelferunfallversicherung abschließen.