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Glossar Berufshaftpflichtversicherung

 

Nachhaftung: Die Nachhaftung ist Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung und legt fest, dass der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Beendigung des Vertrags wegen Wegfalls des Risikos oder Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherten weiter bestehen bleibt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten ist aber bis zu dessen Beendigung nicht bekannt war. Die Dauer der Nachhaftung wird durch die in dem Versicherungsvertrag festgelegte Frist bestimmt. Versicherungsschutz besteht in Höhe des unverbrauchten Anteils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem der Versicherungsschutz endet.

Rückwärtsversicherung: In der Berufshaftpflichtversicherung kann eine Rückwärtsversicherung, also ein Versicherungsschutz für vor dem Versicherungsabschluss verursachte Schäden, eingeschlossen sein. Die Rückwärtsversicherung gilt nur für Schäden, die dem Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht bekannt waren und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens vor Vertragsschluss verursacht wurden. Hat in dieser Zeit ein Vorvertrag bestanden, so gelten für die Rückversicherung im Regelfall die Deckungssummen des Vorvertrages.

Schadenereignistheorie: Die Schadenereignistheorie, auch Schadenereignisprinzip, legt fest, wann ein Versicherungsfall eintritt. Die Schadenereignistheorie definiert im Gegensatz zu der ->Verstoßtheorie den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls als den Zeitpunkt, zu dem der Schaden tatsächlich eintritt. Das heißt, nicht der Zeitpunkt des beruflichen Verstoßes durch den Versicherten, sondern wann dieser zum Tragen kommt und einen Schaden ergibt, ist relevant. Für die Schadenregulierung ist demnach immer der Versicherungsschutz ausschlaggebend, der zum Zeitpunkt des Eintretens des Schadens vorhanden war. Die Schadenereignistheorie wird insbesondere Büro- und Betriebshaftpflichtversicherungen zugrunde gelegt.

Verstoßtheorie: Die Verstoßtheorie, auch Verstoßprinzip, legt fest, wann ein Versicherungsfall in der Berufshaftpflichtversicherung eintritt. Die Verstoßtheorie definiert im Gegensatz zu der ->Schadenereignistheorie den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls als den Zeitpunkt, zu dem der berufliche Verstoß begangen wurde, der den Schaden hervorgerufen hat. Das heißt, nicht erst das tatsächliche Eintreten des Schadens ist der Versicherungsfall, sondern bereits der Fehler des Versicherten, der diesen Schaden verursacht hat. Für die Schadenregulierung ist demnach immer der Versicherungsschutz ausschlaggebend, der zum Zeitpunkt des Verstoßes bestanden hat. Die Verstoßtheorie wird insbesondere Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen zugrunde gelegt.