Haftpflichtversicherung // Private Haftpflichtversicherung // Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung // Diensthaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Laut §833 des BGB muss jeder Tierhalter für einen Schaden, der durch das eigene Tier entstanden ist, haften. Tiere sind in manchen Situationen unberechenbar, so dass es im täglichen Alltag mit einem Tier öfter zu Schäden kommen kann. Schadensersatzforderungen bei Personenschäden können dabei besonders hoch ausfallen. Jedoch sollten auch Sachschäden nicht unterschätzt werden. Jeder Tierhalter sollte somit die private Tierhalterhaftpflichtversicherung als ein „Muss“ für sich betrachten.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, der im Vertrag als Halter von Hunden bzw. Pferden eingetragen ist. Die Tiere müssen dabei zu privaten Zwecken gehalten werden. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten wird im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz angeboten. Im Vertrag wird angegeben, welche Tiere versichert sind. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Zusätzliche Risiken können mitversichert werden:
- Tierhüterrisiko , Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung, Flurschäden
- Speziell im Rahmen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Fohlen, private Kutschfahrten, Deckschäden, Reitbeteiligung, Unentgeltlicher Verleih
- Speziell im Rahmen der Hundehalterhaftpflichtversicherung: Welpen
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz des Tierhüters
- Tiere, die gewerblich genutzt werden (z.B. durch Reitunterricht, Verleih der Tiere gegen Geld, berufliche Teilnahme an Pferderennen/Reitturnieren)
- Alle Vermögensschäden, die nicht als eine Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten
Weitere wichtige Informationen
Die private Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt deutschlandweit. Für vorübergehende Auslandsaufenthalte kann ein Versicherungsschutz vereinbart werden. Eine solche Haftpflichtversicherung agiert für Sie auch im Bereich des Rechtsschutzes, da sie Schadenersatzansprüche auf Berechtigung prüft und unberechtigte Forderungen abwehrt. Auch eventuelle Kosten beispielsweise für Rechtsstreits werden übernommen. Sollten die Schadensforderungen berechtigt sein, so haftet die Versicherung im Rahmen der Vertragsbedingungen. Beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen anfragepflichtig sind.
Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung für Hunde finden Sie hier: Hundehaftpflichtversicherung