Verhalten im Schadensfall

Kein Schadenfall gleich dem anderen. Um einen partiellen oder gänzlichen Verlust des Versicherungsschutzes und damit des Ausgleichs durch den Versicherer nicht zu gefährden, sind gewissen Verhaltensregeln im Falle eines Schadens wichtig.

Ein professionelles Handeln des Versicherungsnehmers bedingt zudem eine zügige Schadensregulierung. Erfahren Sie hier, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge im Schadensfall ausführen sollten. Dabei werden die Verhaltensregeln nach Schadensursache bzw. Versicherungsprodukt unterschieden:

Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung

  • Sollten Personen geschädigt worden sein, so kontaktieren Sie bitte stets sofort die Polizei.
  • Eine Anerkennung der Schuld sollten Sie niemals abgeben, selbst wenn eindeutlich ersichtlich ist, dass Sie die Schuld an dem Schaden trifft.
  • Ein eigener Rechtsvertreter sollte nicht eingeschaltet werden.
  • Schriftstücke, die Forderungen von Schadensersatz enthalten, sollten unmittelbar an den Versicherer gereicht werden.
  • Wenn Sie der Geschädigte sind, so sollten Sie fotografisch die beschäftigten Gegenstände dokumentieren und diese bis zur Regulierung des Schadens durch den Versicherer aufbewahren. Der Schadensverursacher ist dazu nicht verpflichtet. Wenn es zu einer Reparaturvergabe kommt, so sollte dies vorher mit dem Versicherer abgesprochen werden.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

Schaden durch Brand

  • Wenn es sich um einen größeren Brand handelt, so sollten Sie auf jeden Fall die Feuerwehr informieren.
  • Machen Sie Fotos von der Ursache des Brandes bzw. von dem Brandherd.
  • Sinnvolle Maßnahme sollten getroffen werden um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Der Schadensbogen des Versicherers sollte korrekt und lückenlos ausgefüllt werden. Bei aufkommenden Fragen informieren Sie den Versicherer.
  • Auch von beschädigten Gegenständen sollten Fotos erstellt werden. Zudem sollten diese bis zur Regulierung des Schadens durch den Versicherer aufbewahrt werden.
  • Aufträge für Reparaturen oder ähnliche Anordnung sollten nicht ohne die Freigabe des Versicherers vergeben werden (nicht gültig bei unabdingbaren Maßnahmen der Schadenminderung).
  • Die Erstellung einer Liste ist wichtig, in der alle zerstörten und beschädigten Sachen aufgeführt werden.
  • Kaufquittungen dieser Gegenstände sollten kopiert werden. Kostenvoranschläge helfen, die ungefähre Schadenhöhe einzuschätzen.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

Schaden durch Blitz und Überspannung

  • Untersuchen Sie alle Elektrogeräte auf ihre Funktion.
  • Machen Sie Fotos der Einschlagsstelle des Blitzes (falls erkennbar).
  • Sinnvolle Maßnahme sollten getroffen werden um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Der Schadensbogen des Versicherers sollte korrekt und lückenlos ausgefüllt werden. Bei aufkommenden Fragen informieren Sie den Versicherer.
  • Auch von beschädigten Gegenständen sollten Fotos erstellt werden. Zudem sollten diese bis zur Regulierung des Schadens durch den Versicherer aufbewahrt werden.
  • Aufträge für Reparaturen oder ähnliche Anordnung sollten nicht ohne die Freigabe des Versicherers vergeben werden (nicht gültig bei unabdingbaren Maßnahmen der Schadenminderung).
  • Die Erstellung einer Liste ist wichtig, in der alle zerstörten und beschädigten Sachen aufgeführt werden.
  • Kaufquittungen dieser Gegenstände sollten kopiert werden. Kostenvoranschläge helfen, die ungefähre Schadenhöhe einzuschätzen.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

Schaden durch Sturm

  • Wenn es zu Gebäudeschäden gekommen ist, sollten die zerstörte Fenster zur Schadenminderung abgedeckt werden. Inventar ist aus den betroffenen Räumen zu entfernen.
  • Bei Kfz-Schäden sollten die zerstörte Fenster zur Schadenminderung abgedeckt werden. Alternativ kann das Kraftfahrzeug (falls fahrbereit) in einer Garage untergestellt werden.
  • Sinnvolle Maßnahme sollten getroffen werden um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Der Schadensbogen des Versicherers sollte korrekt und lückenlos ausgefüllt werden. Bei aufkommenden Fragen informieren Sie den Versicherer.
  • Auch von beschädigten Gegenständen sollten Fotos erstellt werden. Zudem sollten diese bis zur Regulierung des Schadens durch den Versicherer aufbewahrt werden.
  • Aufträge für Reparaturen oder ähnliche Anordnung sollten nicht ohne die Freigabe des Versicherers vergeben werden (nicht gültig bei unabdingbaren Maßnahmen der Schadenminderung).
  • Die Erstellung einer Liste ist wichtig, in der alle zerstörten und beschädigten Sachen aufgeführt werden.
  • Kaufquittungen dieser Gegenstände sollten kopiert werden. Kostenvoranschläge helfen, die ungefähre Schadenhöhe einzuschätzen.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

Schaden durch Leitungswasser

  • Alle elektrischen Geräte, die sich in unmittelbarer Umgebung des Schadens befinden, sollten sofort vom Netz genommen werden.
  • Bei Schäden an der Zuleitung, sollte unnötigen Wasseraustritt vermieden werden z.B. indem der Hauptwasserhahn geschlossen wird.
  • Sinnvolle Maßnahme sollten getroffen werden um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Der Schadensbogen des Versicherers sollte korrekt und lückenlos ausgefüllt werden. Bei aufkommenden Fragen informieren Sie den Versicherer.
  • Auch von beschädigten Gegenständen sollten Fotos erstellt werden. Zudem sollten diese bis zur Regulierung des Schadens durch den Versicherer aufbewahrt werden.
  • Aufträge für Reparaturen oder ähnliche Anordnung sollten nicht ohne die Freigabe des Versicherers vergeben werden (nicht gültig bei unabdingbaren Maßnahmen der Schadenminderung).
  • Die Erstellung einer Liste ist wichtig, in der alle zerstörten und beschädigten Sachen aufgeführt werden.
  • Kaufquittungen dieser Gegenstände sollten kopiert werden. Kostenvoranschläge helfen, die ungefähre Schadenhöhe einzuschätzen.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

Schaden durch Einbruch

  • Sinnvolle Maßnahme sollten getroffen werden um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden. (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
  • Sollten EC-, Kredit oder Handykarten oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen worden sein, so lassen Sie diese sofort sperren. Dies gilt ebenfalls für Bankkonten.
  • Bei der Polizei sollte Anzeige erstattet werden. Das Aktenzeichen des Vorgangs ist dabei zu notieren.
  • Machen Sie Fotos von Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Die Erstellung einer Liste ist wichtig, in der alle gestohlenen Sachen aufgeführt werden (Stehlgutliste). Diese muss der Polizei und dem Versicherer übergeben werden.
  • Der Schadensbogen des Versicherers sollte korrekt und lückenlos ausgefüllt werden. Bei aufkommenden Fragen informieren Sie den Versicherer.
  • Kaufquittungen dieser Gegenstände sollten kopiert werden. Kostenvoranschläge helfen, die ungefähre Schadenhöhe einzuschätzen.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

Schaden im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Der Geschädigte sollte bei Personenschäden, Verdacht auf Alkoholkonsum, Fahrerflucht oder bei unklarer Schuldfrage die Polizei informieren.
  • Fertigen Sie eine Skizze der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an. (siehe dazu: „Tipp“ in dem Absatz „Schaden im Rahmen einer Kfz-Kasko-Versicherung“)
  • Der Unfallverursacher sollte Ihnen folgende Daten aufführen: Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis vorteilhaft), Name des Kfz-Halters, Adresse und Rufnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer und Versicherungsscheinnummer.
  • Ein Kostenvoranschlag sollte angefertigt und beim Versicherer eingereicht werden.
  • Sollte der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie normalerweise einen Gutachter beauftragen. Tipp: Stimmen Sie dies mit Ihrem Versicherer ab.
  • Sinnvolle Maßnahme sollten getroffen werden um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Der Schadensbogen des Versicherers sollte korrekt und lückenlos ausgefüllt werden. Bei aufkommenden Fragen informieren Sie den Versicherer.
  • Auch von beschädigten Gegenständen sollten Fotos erstellt werden. Zudem sollten diese bis zur Regulierung des Schadens durch den Versicherer aufbewahrt werden.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

Schaden im Rahmen der Kfz-Kaskoversicherung

  • Fertigen Sie eine Skizze der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an. (siehe dazu: „Tipp“ nach dieser Aufzählung)
  • Schäden entstanden durch Diebstahl oder Vandalismus sind unverzüglich der Polizei zu melden.
  • Bei Wildunfällen wird eine Wildbescheinigung vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion eingeholt.
  • Sinnvolle Maßnahme sollten getroffen werden um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Der Schadensbogen des Versicherers sollte korrekt und lückenlos ausgefüllt werden. Bei aufkommenden Fragen informieren Sie den Versicherer.
  • Auch von beschädigten Gegenständen sollten Fotos erstellt werden. Zudem sollten diese bis zur Regulierung des Schadens durch den Versicherer aufbewahrt werden.
  • Aufträge für Reparaturen oder ähnliche Anordnung sollten nicht ohne die Freigabe des Versicherers vergeben werden (nicht gültig bei unabdingbaren Maßnahmen der Schadenminderung).
  • Sollte ein Sicherungsschein bestehen oder das Kraftfahrzeug geleast sein, informieren Sie auch den Kredit- oder Leasinggeber, sofern die Zahlung direkt an die Werkstatt, die die Reparatur übernimmt, gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem Versicherer abzustimmen.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

Tipp:

Wenn der Versicherer der private Kraftfahrtversicherung z.B. nach einem Unfall im Straßenverkehr informiert werden soll, so ist es von Vorteil, den „Europäischen Unfallbericht“ vorzulegen. Diesen können Sie durch einen Klick bei uns herunterladen, ausdrucken und in Ihr Kraftfahrzeug legen, um im Schadensfall unkompliziert, schnell und lückenlos den Unfallvorgang, Unfallumstände und Kontaktdaten der Beteiligten inkl. Zeugen aufnehmen zu können: Download: Europäischer Unfallbericht

Schaden im Rahmen eines Unfalls -Unfallversicherung

  • Unverzüglich ist ein eingetretenen Unfall zu melden.
  • Begeben Sie sich in ärztliche Behandlung.
  • Ebenfalls anfänglich geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Bei durch einen Unfall entstandenen Dauerschäden, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von einem Jahr (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (dies gilt auch bei Tieren oder Kfz-Unfällen von Dritten), sollte der Verursacher des Unfalls unbedingt unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.
  • Denken Sie bei jedem Schadensfall daran, diesen dem Versicherer schnellstmöglich zu melden.

 

 

  • Hinweis: Der zentrale Notruf der Autoversicherer bietet die Möglichkeit der Ermittlung der KFZ-Haftpflichtversicherung der Schadensverursachers. Durch den Anruf dieser Telefonnummer kann eine unkomplizierte Abwicklung der Schadensersatzzahlungen gewährleistet werden.