Private KFZ-Versicherung

Betriebliche KFZ-Versicherung

Kraftfahrzeugversicherungen – Firmen

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für ein Unternehmen genauso vorgeschrieben wie für Privatpersonen. Ohne eine Bestätigung des Versicherungsschutzes durch die so genannte Doppelkarte werden Ihre Firmenfahrzeuge nicht zugelassen. Generell abgesichert ist mit einer Kfz-Haftpflicht der Personen- oder Sachschaden, den der Fahrzeughalter einem Dritten zufügt. Nicht eingeschlossen sind Schäden am eigenen Fahrzeug. Dafür ist die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung zuständig.

Prämien- und Tarifstrukturen

Die Versicherungsunternehmen haben seit Juli 1994 die Möglichkeit, ihre Prämien- und Tarifstrukturen frei zu gestalten. Dies gilt für alle Kraftfahrt-Sparten, wie die Kfz-Haftpflicht-, die Fahrzeug- und die Kfz-Unfallversicherung. So haben die Versicherungsunternehmen seit einiger Zeit nun auch spezielle Kalkulationen und Rabatte für bestimmte Gruppen, wie z.B. Frauen, Eigenheimbesitzer, Wenigfahrer oder Einzelfahrer im Angebot. Diese freie Gestaltung der Tarife bedeutet somit auch für die Versicherungsnehmer, dass Sie sich mit dem Thema Kfz-Versicherung intensiver auseinandersetzen müssen, um den optimalen Tarif zu finden. Dies gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen. Für Unternehmen besteht in der Regel die Möglichkeit die Fahrzeuge über einen Flottentarif zu versichern. Dabei werden sogenannte Stückprämien für die einzelnen Fahrzeuge festgelegt.

Unser Tipp: Im Falle eines Schadens kann per Zentralnotruf der Autoversicherer ermittelt werden, bei welcher KFZ-Haftpflichtversicherung der Verursacher des Unfalls versichert ist. Dies ermöglicht eine schnelle Abwicklung der Schadensersatzzahlungen.