Versicherungsschutz während einer Urlaubsreise
Wer entspannt verreisen möchte, ohne sich einerseits um sein Hab und Gut und andererseits um sein eigenes Wohlbefinden sorgen zu müssen, sollte folgende Versicherung im Blick haben.
Hausratversicherung
Bei vorhandener Hausratversicherung ist eine unbewohnte Wohnung bzw. ein unbewohntes Haus während eines normal langen Urlaubs in der Regel weiterhin versichert. Bei einem längeren Unbewohntsein sehen Versicherer darin eine sogenannte Gefahrerhöhung.
Bei manchen Versicherern sind Zeiträume von mehr als 60 Tagen Abwesenheit bereits dem Versicherer anzuzeigen. Grundsätzlich ist während des Unbewohntseins dafür Sorge zu tragen, dass kein Substanzverlust an Wohnung bzw. Haus entsteht. So müssen zum Beispiel die Räume im Winter ausreichend beheizt werden.
Außenversicherung als Erweiterung der Hausratversicherung
Während einer Urlaubsreise besteht im Rahmen der Außenversicherung ebenfalls Versicherungsschutz für Hausrat, der auf der Reise mitgeführt wird. Zu beachten ist jedoch, dass die Versicherung nur in Schadensfällen leistet, die durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstanden sind (gleiche Bedingungen, die im eigenen Haus bzw. in der eigenen Wohnung gelten). Ihre mitgeführten Gegenstände sind also beispielsweise nicht gegen einfachen Diebstahl (etwa Entwendung eines Gepäckstücks am Flughafen), Zerstörung bei einem Schiffsuntergang oder bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug versichert. Hierzu bedarf es besonderer Vereinbarungen.
Wohngebäudeversicherung
Bei der Wohngebäudeversicherung liegen ähnliche Bedingungen wie bei der Hausratversicherung vor. Sollte ein Gebäude für einen längeren Zeitraum unbewohnt sein, so ist dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung. Die jeweiligen Fristen werden bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich gehandhabt.
Ebenfalls hat der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass während der Abwesenheit kein Substanzverlust an den Räumlichkeiten entsteht. So müssen Häuser ausreichend beheizt und wasserführende Anlagen gegebenenfalls entleert und abgesperrt werden. Auch ist es Pflicht, das Haus regelmässig kontrollieren zu lassen.
Privathaftpflichtversicherung
Eine vorhandene Privathaftpflichtversicherung gilt auch während einer Urlaubsreise. Bei sehr langen Auslandsaufenthalten (etwa länger als ein Jahr) ist zu prüfen, ob der Versicherer noch bereit ist, den Versicherungsschutz weiterhin zu gewähren.
Auslandskrankenversicherung
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum einer Auslandreise empfiehlt sich in der Regel immer. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Dauer der Reise zu dem entsprechenden Versicherungsschutz passt.
Die Kosten für einen möglichen Rücktransport sind immer wieder ein Streitpunkt zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Die Höhe der mitversicherten Kosten sollte in diesem Bereich ausreichend bemessen sein. Weiterhin sollte vermieden werden, dass der Rücktransport an eine medizinische Notwendigkeit gekoppelt ist. In vielen Ländern ist es aus medizinischer Sicht nicht notwendig, dass ein Rücktransport durchgeführt wird, obwohl der Versicherte nach Hause überführt werden möchte.
Für längeren Auslandsaufenthalte (in der Regel länger als 6 Wochen) werden spezielle Tarife angeboten. Abhängig sind diese von der Wahl des Reiselandes sowie von der Höhe, in der die versicherten Erstattungssätze ausfallen sollen.