Versicherungen für Auszubildende – Gut geschützt ins Berufsleben starten

Der Beginn einer Ausbildung ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Erwachsenwerden. So fiebern viele junge Menschen der damit verbundenen Selbstständigkeit und den neu gewonnen Freiheiten entgegen. Welche Pflichten und Verantwortung mit dieser Eigenständigkeit jedoch einhergehen, ist nur den wenigsten von ihnen bewusst. Dies gilt in gleichem Maße für die Notwendigkeit bestimmter Versicherungen. Denn das Wissen vieler junger Leute beschränkt sich hier auf die Kranken- und KFZ-Versicherung. Für eine sorgenfreie Zukunft ist jedoch der Abschluss einiger weiterer Versicherungen erforderlich. Eltern sollten daher darauf achten, dass ihre Kinder mit einem ausreichenden Versicherungsschutz in diesen neuen Lebensabschnitt starten.

Übersicht eigenständig abzuschließender Versicherungen

Während einer Ausbildung werden nicht nur die ersten Berufserfahrungen gesammelt. Es fließt darüber hinaus das erste „richtige“ Gehalt. Aus diesem Grund sind Auszubildende gefordert, sich selbstständig gegen bestimmte Eventualitäten zu versichern:

  • Krankenversicherung: Mit Beginn ihrer Lehre fallen Auszubildende aus der Familienversicherung heraus und werden individuell gesetzlich pflichtversichert. Die enthaltenen Leistungen der einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich dabei nicht. Es ist jedoch ratsam, neben der Grundversicherung noch einige Zusatzversicherungen abzuschließen. Hierzu zählen u. a. die Zahnzusatz-, die Pflegekosten- sowie die stationäre Zusatzversicherung. Letztgenannte gewährleistet beispielsweise eine Privatpatientenbehandlung während eines Klinikaufenthalts. Aufgrund des noch jungen Alters der Versicherten fallen die entsprechenden Zusatzbeiträge bei Auszubildenden in der Regel sehr gering aus.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in Deutschland ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Dieser Abschluss sollte daher bereits während der Ausbildung erfolgen. Gerade eine Erwerbsunfähigkeit in jungen Jahren hätte aus finanzieller Sicht fatale Folgen. Denn eine Erwerbsminderungsrente gibt es erst nach einer mindestens fünfjährigen Einzahlung in die Rentenkasse. Des Weiteren bringt die Berufsunfähigkeitsversicherung noch zwei Vorteile mit sich. Zum Einen greift diese nicht nur bei dauerhafter, sondern ebenso vorübergehender Berufsunfähigkeit. Zum Anderen bieten viele Versicherer Auszubildenden die Möglichkeit an, bis zu 1.000 Euro monatlicher Rente abzusichern. Auch hier gilt: Aufgrund des jungen Alters fallen die Beiträge für diesen Versicherungsschutz verhältnismäßig niedrig aus.
  • Altersvorsorge: Je früher eine Altersvorsorge abgeschlossen wird, desto weniger muss monatlich eingezahlt werden, um zum Renteneintritt ein bestimmtes Kapital zu erhalten. Außerdem bringt eine längere Laufzeit in den meisten Fällen einen höheren Zinsgewinn mit sich. Die Auswahl an verschiedenen Altersvorsorgeprodukten ist mittlerweile sehr groß. Diese unterscheiden sich u. a. in Hinblick auf Flexibilität, Risikobereitschaft und steuerliche Behandlung. Welche Form daher am geeignetsten ist, sollte durch ein Beratungsgespräch in Erfahrung gebracht werden. Als besonders empfehlenswert erweist sich häufig die Riester-Rente. Denn bedingt durch die geringe Vergütung eines Auszubildenden ist eine volle Riester-Förderung garantiert. Zudem erhalten Personen, die vor ihrem 25. Lebensjahr einen entsprechenden Vertrag abschließen, eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro.

Möglichkeiten der Mitversicherung über die Eltern

Trotz der eigenen Erwerbstätigkeit müssen Auszubildende nicht jede Versicherung selbstständig abschließen. Hinsichtlich vieler Angelegenheiten können diese stattdessen noch über ihre Eltern versichert bleiben:

  • Privathaftpflichtversicherung: Manchmal genügt bereits eine kleine Unachtsamkeit, um einen Schaden im fünf- oder sechsstelligen Bereich zu verursachen. Personen ohne private Haftpflichtversicherung müssen für diesen Schaden selbstständig aufkommen. In der Regel sind Kinder während der ersten Berufsausbildung noch über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern geschützt. Allerdings kann es hierbei zu Abweichungen kommen. Insbesondere wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt, empfiehlt es sich, den Vertrag diesbezüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern.
  • Rechtsschutzversicherung: Wer eigene Forderung mit Hilfe einer Klage durchsetzen möchte, sollte in jedem Fall auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können. Ansonsten sind im Falle einer Prozessniederlage sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten selbstständig zu tragen. Kinder, die sich in ihrer Erstausbildung befinden, sind in der Regel noch über ihre Eltern mitversichert. Trotzdem empfiehlt es sich, weitere Mitversicherungen zu prüfen. Wohnt das Kind bereits in einer eigenen Wohnung, ist zudem zu kontrollieren, ob dieser Wohnraum in der bestehenden Rechtsschutzversicherung eingeschlossen ist. Selbiges gilt, wenn das Kind ein eigenes Auto fährt.
  • Unfallversicherung: Für Unfälle, die sich auf dem Firmen- und Berufsschulgelände sowie den Hin- bzw. Rückwegen ereignen, haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Erstrangig kommt diese für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen auf. Daraus resultierende Kapitalleistungen werden hingegen erst ab einer 20%igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente fällig. Unfälle, die sich im privaten Umfeld ereignen, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung gar nicht gedeckt. Eine private Unfallversicherung ist daher unverzichtbar. Häufig ist das Kind während seiner Ausbildung noch über die elterliche Unfallversicherung abgesichert. Minderjährige Kinder werden im preiswerten Kindertarif versichert. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird der Beitrag an die Berufsgruppe des Kindes angepasst. Tätigkeitsfelder, die ein größeres Unfallrisiko aufweisen (z.B. handwerkliche Berufe) führen konsequenterweise zu einem höheren Versicherungsbeitrag.
  • KFZ-Versicherung: Die Beitragshöhe der KFZ-Versicherung ist für Fahranfänger deutlich höher als für erfahrene Autofahrer. Damit das geringe Ausbildungsgehalt durch die Haltung eines Autos nicht zu sehr überstrapaziert wird, ist es ratsam, Zulassung und Versicherung auf ein Elternteil laufen zu lassen. Fällt das Kind nicht mehr unter den Fahranfängerstatus, lassen sich diese wieder überschreiben. Wer über den Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung nachdenkt, sollte in jedem Fall Wert und Alter des Fahrzeugs berücksichtigen. Eine Insassenunfallversicherung ist nur dann notwendig, wenn keine Unfallversicherung besteht bzw. diese nicht im Straßenverkehr greift.
  • Hausratversicherung: Mit einer Hausratversicherung werden alle Gegenstände des vertraglich festgehaltenen Wohnorts versichert. Wohnen die Kinder noch daheim, ist ihr Eigentum also ebenfalls geschützt. Bei bereits ausgezogenen Kindern, lässt sich diesbezüglich von der sogenannten Außenversicherung Gebrauch machen. Diese ist ein Teil der Leistungen einer Hausratversicherung und bietet die Möglichkeit, vorübergehend auch sich außerhalb befindenden Eigentum zu versichern. Allerdings ist hierfür unbedingt eine schriftliche Bestätigung einzuholen. Außerdem ist darauf zu achten, dass nicht beliebig viele Gegenstände auf diese Weise versichert werden können. In den meisten Fällen existiert stattdessen eine Summenbegrenzung von etwa 10.000 Euro. Übersteigt die Einrichtung des Kindes diesen Wert, ist eine eigene Hausratversicherung zu empfehlen.
  • Glasversicherung: Glasschäden, die an gemieteten Objekten entstehen, werden von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen. Eine entsprechende Glasversicherung kann jedoch für einen kleinen Beitrag zusätzlich abgeschlossen werden.

Finanzprodukte für eine sorglose Zukunft

Der Garant für eine sorgenfreie Zukunft ist nicht nur der Abschluss erforderlicher Versicherungen, ebenso wichtig ist eine clevere Kapitalanlage. Da viele junge Leute die Notwendigkeit der frühzeitigen finanziellen Vorsorge noch nicht erkennen, ist es die elterliche Pflicht, diese über verschiedene Möglichkeiten aufzuklären:

  • Wiederanlage der Ausbildungsversicherung: Häufig legen Eltern oder Großeltern für den Nachwuchs ein Sparbuch an, welches beispielsweise zur Volljährigkeit aufgelöst wird. Je nach angespartem Betrag kann es sich als sinnvoll erweisen, diesen nicht komplett aufzubrauchen, sondern in Form eines anderen Finanzprodukt wieder anzulegen.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Die gängigsten Varianten vermögenswirksamer Leistungen sind der Bausparvertrag und der Fondssparplan. Wer dabei unter eine bestimmte Einkommensgrenze (Alleinstehende: 20.000 Euro; wohnwirtschaftliche Anlage:17.900 Euro) fällt, erhält zudem eine Arbeitnehmersparzulage als Förderungsmaßnahme. Beim Bausparvertrag beträgt diese Arbeitnehmersparzulage bei einem Sparbeitrag von maximal 470 Euro im Jahr 9%. Beim Fondssparplan sind es hingegen 20% bei einem Sparbeitrag von höchstens 400 Euro. Die angesparte Summe kann nach einer nach einer siebenjährigen Vertragslaufzeit zweckbindungsfrei ausbezahlt werden.