Private Unfallversicherung

Was ist versichert?

Die private Unfallversicherung versichert die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung der versicherten Person, sofern diese auf einen Unfall zurückzuführen ist. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Vor einem solchen Unfallereignis kann sich kein Mensch sicher schützen. Vielmehr besteht für jeden Menschen zu jeder Zeit die Gefahr, in einen Unfall verwickelt und damit erheblichen persönlichen sowie finanziellen Einschränkungen ausgesetzt zu werden.

Was wird geleistet?

Die private Unfallversicherung kann keine Unfallschäden rückgängig machen. Jedoch ermöglicht sie eine finanzielle Sicherheit im Falle des Falles, die es der versicherten Person erleichtert, mit den Folgen des Unfalls zu leben. Durch die Leistungen aus einer Unfallversicherung können beispielsweise die Kosten für eine Reha-Maßnahme oder für Operationen, die die Krankenkasse nicht übernehmen will, gezahlt werden und macht so ein Zurückfinden in den Alltag ohne größere finanzielle Sorgen, die zusätzlich belasten, möglich.

Was ist in der privaten Unfallversicherung versichert?

Die private Unfallversicherung umfasst entgegen der gesetzlichen Unfallversicherung neben der Arbeitszeit auch die Freizeit und bietet somit einen 24-Stunden-Versicherungsschutz. Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird eine feste Versicherungssumme vereinbart. Aus dieser erhält der Versicherte zum Beispiel bei Verlust einer Gliedmaße eine anteilige Summe. Diese wird entsprechend der Gliedertaxe festegelegt, die bestimmt, wie hoch der Anteil bei Verlust eines bestimmten Körperteils ist. Ebenfalls ist es möglich eine Unfallrente zu versichern, wird nach einem Unfall ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht, so erhält der Versicherte aus der Unfallversicherung eine lebenslange Unfallrente.

Die Unfallversicherung kann zudem eine Todesfallleistung in Höhe der im Vertrag festgelegten Summe enthalten. Die Todesfallsumme bedeutet für die Angehörigen des Verstorbenen eine Entlastung, wenn mit ihr beispielsweise die Beerdigungskosten abgedeckt werden können. Als zusätzliche Leistung kann auch ein Tagegeld versichert werden. Dies wird an den Versicherten täglich ausgezahlt, solange dieser sich zuhause, in Kur oder in einem Krankenheus in der Genesung befindet. Die hier dargestellten Leistungen können je nach Versicherungsunternehmen durch zusätzliche Leistungsbestandteile ergänzt werden.

Was ist in der Regel nicht in der privaten Unfallversicherung versichert?

Die folgenden Ereignisse sind typischerweise aus dem Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen, aber wie immer im Leben, natürlich keine Regel ohne Ausnahmen, hier gibt es dann Unterschiede bei den einzelnen Versicherern.

  • Unfälle, die durch die aktive Teilnahme an Straftaten herbeigeführt wurden
  • Unfälle durch die aktive Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen
  • Unfälle durch innere Unruhen
  • Unfälle durch Kernenergie
  • Vorsätzliche Selbsttötung oder Selbstverstümmelung
  • Unfälle als Folge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ausgelöst durch Alkoholkonsum, Epilepsie, Schlaganfall
  • Bauch und Unterleibsbrüche in Folge von „Eigenbewegung“

(die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

Worauf sollte bei einem Neuabschluss geachtete werden?

Die Versicherungssumme wird bei Abschluss einer Unfallversicherung individuell festgelegt. Die Summe sollte so hoch angesetzt werden, dass sie im Ernstfall die finanziellen Folgen eines Unfalls auffangen kann. Insbesondere hinsichtlich der Todesfallsumme sollte auch mit einbezogen werden, ob der Versicherte beispielsweise als Versorger für eine Familie verantwortlich ist, grundsätzlich geeigneter zur Todesfallabsicherung ist aber eine Risikolebensversicherung. Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Musiker oder Ärzte, ist es empfehlenswert spezielle Vereinbarungen hinsichtlich der Gliedertaxe zu treffen um bei dem Verlust von berufsrelevanten Körperteilen ausreichend abgesichert zu sein. Senioren sollten beachten, das manche Versicherer ab einem gewissen Alter keine Kapitalleistungen mehr leisten, sondern nur noch Renten.

Versicherungsnehmer sollten insbesondere auch darauf achten, welche Ereignisse der Versicherer als Unfall anerkennt. Umso weiter der Begriff gefasst ist, umso umfassender ist der Versicherungsschutz. Wenn Sie eine private Unfallversicherung abschließen möchten, die ideal zu Ihren Voraussetzungen und Bedürfnissen passt, dann können Sie sich an unserer Checkliste orientieren. Als Versicherungsexperten erstellen wir Ihnen zudem gern einen individuellen Versicherungsvergleich.

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Als alleinige Absicherung der Arbeitskraft ist die private Unfallversicherung nicht empfehlenswert, informieren Sie sich besser über die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dadurch, dass die Unfallversicherung nur leistet wenn der Unfall gemäß Versicherungsbedingungen innerhalb eine Frist zu einer Invalidität geführt hat, ist diese Versicherung für sich alleine nicht ausreichend für die Absicherung der Arbeitskraft. Sie macht Sinn als Ergänzung zu einer möglichst privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Da es Unfallversicherungen gibt, die den Begriff Unfall sehr weit fassen (z.B. Impfschäden, FSME-Erkrankunge, Vergiftung bei Einnahme durch den Schlund bei Kindern etc..) sollte der Versicherungsnehmer darauf bedacht sein, eine Unfallversicherung auszuwählen, die ein sehr breites Spektrum an als Unfall definierten Ereignissen bietet.

 

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