Private Unfallversicherung

Was ist versichert?

Die private Unfallversicherung versichert die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung der versicherten Person, sofern diese auf einen Unfall zurückzuführen ist. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Vor einem solchen Unfallereignis kann sich kein Mensch sicher schützen. Vielmehr besteht für jeden Menschen zu jeder Zeit die Gefahr, in einen Unfall verwickelt und damit erheblichen persönlichen sowie finanziellen Einschränkungen ausgesetzt zu werden.

Was wird geleistet?

Die private Unfallversicherung kann keine Unfallschäden rückgängig machen. Jedoch ermöglicht sie eine finanzielle Sicherheit im Falle des Falles, die es der versicherten Person erleichtert, mit den Folgen des Unfalls zu leben. Durch die Leistungen aus einer Unfallversicherung können beispielsweise die Kosten für eine Reha-Maßnahme oder für Operationen, die die Krankenkasse nicht übernehmen will, gezahlt werden und macht so ein Zurückfinden in den Alltag ohne größere finanzielle Sorgen, die zusätzlich belasten, möglich.

Was ist in der privaten Unfallversicherung versichert?

Die private Unfallversicherung umfasst entgegen der gesetzlichen Unfallversicherung neben der Arbeitszeit auch die Freizeit und bietet somit einen 24-Stunden-Versicherungsschutz. Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird eine feste Versicherungssumme vereinbart. Aus dieser erhält der Versicherte zum Beispiel bei Verlust einer Gliedmaße eine anteilige Summe. Diese wird entsprechend der Gliedertaxe festegelegt, die bestimmt, wie hoch der Anteil bei Verlust eines bestimmten Körperteils ist. Ebenfalls ist es möglich eine Unfallrente zu versichern, wird nach einem Unfall ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht, so erhält der Versicherte aus der Unfallversicherung eine lebenslange Unfallrente.

Die Unfallversicherung kann zudem eine Todesfallleistung in Höhe der im Vertrag festgelegten Summe enthalten. Die Todesfallsumme bedeutet für die Angehörigen des Verstorbenen eine Entlastung, wenn mit ihr beispielsweise die Beerdigungskosten abgedeckt werden können. Als zusätzliche Leistung kann auch ein Tagegeld versichert werden. Dies wird an den Versicherten täglich ausgezahlt, solange dieser sich zuhause, in Kur oder in einem Krankenheus in der Genesung befindet. Die hier dargestellten Leistungen können je nach Versicherungsunternehmen durch zusätzliche Leistungsbestandteile ergänzt werden.

Was ist in der Regel nicht in der privaten Unfallversicherung versichert?

Die folgenden Ereignisse sind typischerweise aus dem Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen, aber wie immer im Leben, natürlich keine Regel ohne Ausnahmen, hier gibt es dann Unterschiede bei den einzelnen Versicherern.

  • Unfälle, die durch die aktive Teilnahme an Straftaten herbeigeführt wurden
  • Unfälle durch die aktive Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen
  • Unfälle durch innere Unruhen
  • Unfälle durch Kernenergie
  • Vorsätzliche Selbsttötung oder Selbstverstümmelung
  • Unfälle als Folge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ausgelöst durch Alkoholkonsum, Epilepsie, Schlaganfall
  • Bauch und Unterleibsbrüche in Folge von „Eigenbewegung“

(die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

Die Leistungsarten in der Unfallversicherung

In der Unfallversicherung sind verschiedene Leistungsarten versicherbar. Der Versicherungsumfang kann individuell gestaltet werden, wobei der Bedarf der zu versichernden Person im Voraus gründlich analysiert werden sollte. Folgende Leistungsarten können vereinbart werden:

Invaliditätsleistung: Eine Invaliditätsleistung wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung erleidet. Dies gilt, wenn die Beeinträchtigung dauerhaft ist, also voraussichtlich mindestens drei Jahre lang bestehen bleiben wird und keine Besserung zu erwarten ist. Die Invalidität muss zudem meist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und von einem Arzt innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt sowie der Versicherungsgesellschaft bekannt gemacht worden sein.

Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalbetrag gezahlt. Die Höhe der Leistung ist von dem Grad der Invalidität sowie von der versicherten Summe abhängig. Die Invaliditätsleistung kann durch Vereinbarung der sogenannten Progression, bei der je nach Grad der Invalidität ein Mehrfaches der entsprechenden Summe ausgezahlt wird, weiter ausgebaut werden.

Übergangsleistung: Die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn der Versicherte sechs Monate nach einem Unfall noch immer um mindestens 50% körperlich oder geistig in seiner Leistungsfähigkeit im beruflichen oder privaten Bereich beeinträchtigt ist. Dies gilt nur, wenn keine Krankheiten oder Gebrechen an der Beeinträchtigung teilhaben.

Der Versicherungsfall muss in der Regel innerhalb von sieben Monaten nach dem Unfall unter Vorlage eines Attests an den Versicherer gemeldet werden. Die Übergangsleistung wird als Kapitalbetrag in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Tagegeld: Das Tagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherte unfallbedingt in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und wird entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit gestaffelt. Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, im Regelfall jedoch längstens ein Jahr lang gezahlt.

Krankenhaustagegeld/ambulante Operationen: Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, wenn er sich nach einem Unfall in medizinisch erforderlicher vollstationärer Heilbehandlung befindet. Zudem entsteht ein Leistungsanspruch, wenn der Versicherte sich in Folge eines Unfalls einer ambulanten Operation unterziehen muss und mindestens für die im Versicherungsvertrag festgelegte Zahl an Tagen durchgängig arbeitsunfähig ist.

Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Tag gezahlt, an dem sich der Versicherte in vollstationärer Behandlung befindet. Die Dauer wird durch die im Versicherungsvertrag genannte Anzahl an Jahren beschränkt. Die Leistung bei einer ambulanten Operation wird für die im Vertrag festgelegte Zahl an Tagen gezahlt.

Genesungsgeld: Das Genesungsgeld wird gezahlt, wenn der Versicherte aus der vollstationären Heilbehandlung entlassen wurde und Anspruch auf das Krankenhaustagegeld hatte. Die Leistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erbracht und für die Anzahl an Tagen, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.

Todesfallleistung: Die Todesfallsumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherte in Folge eines Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt. Der Tod muss dem Versicherer in der Regel innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Die Höhe der Leistung wird durch die vereinbarte Versicherungssumme bestimmt.

Die Unfallversicherung kann im Einzelfall noch weitere Leistungsbestandteile enthalten. Grundsätzlich gibt es bei den einzelnen Versicherern und Tarife zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede.

Leistungsunterschiede in der Unfallversicherung – eine Checkliste

Die Unfallversicherung weist von Anbieter zu Anbieter zum Teil starke Leistungsunterschiede auf und selbst die einzelnen Versicherer bieten verschiedene Tarife an, die sich in Preis und Leistung erheblich unterscheiden können. Für die meisten Versicherungsnehmer trifft die Aussage zu: Es gibt keine Ideallösung. Dennoch kann durch intensives Recherchieren und Vergleichen meist ein guter Versicherungsschutz ermittelt werden.

Wir haben Ihnen hier eine Checkliste mit Leistungskriterien zusammengestellt, anhand derer Sie sich bei der Tarifauswahl orientieren können. Bedenken Sie jedoch, dass stets im Einzelfall geprüft werden muss, welche Leistungen in der Versicherung unbedingt enthalten sein sollten und auf welche verzichtet werden kann.

Allgemeine Tarifmerkmale

  • Eintrittsalter: Bis zu welchem Alter kann die Versicherung abgeschlossen werden (meist bis 64 Jahre, einige Versicherer bieten auch ein höheres Eintrittsalter an)? Bis zu welchem Alter gilt der Kindertarif (meist bis 17 Jahre)?
  • Ratenzahlungszuschläge: Erhebt der Versicherer Zuschläge bei Beitragszahlung in Raten, wenn ja, wie viel? (z.B. 3% bei halbjährlicher, 5% bei vierteljährlicher, 7% bei monatlicher Zahlung)
  • Nachlässe: Gewährt der Versicherer Nachlässe, z. B. Familiennachlass oder Bündelrabatt bei mehreren Verträgen bei diesem Versicherer? Wenn ja, wie viel und unter welchen Voraussetzungen?

Höchstversicherungssummen

  • Welche Höchstgrenzen für die Versicherungssumme für Invalidität, Unfalltod, Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Übergangsleistung bestehen?
  • Welche Progressionsstaffelungen sind wählbar (z. B. 225%, 350% und 500%)?
  • Welche maximalen Summen gelten bei Kindern?

Gesundheitsfragen

  • Besteht der Versicherer auf Gesundheitsfragen, wenn ja, wie umfangreich sind diese?
  • Verzichtet der Versicherer auf Gesundheitsfragen, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Leistungsinhalte

  • Bergungskosten: Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen leistet der Versicherer und bis zu welcher Höhe?
  • Kosmetische Operationen: Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen leistet der Versicherer und bis zu welcher Höhe?
  • Kur-/ Reha-Hilfe: Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen leistet der Versicherer und bis zu welcher Höhe?
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen: Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen leistet der Versicherer und bis zu welcher Höhe?
  • Behinderungsbedingter Mehraufwand: Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen leistet der Versicherer und bis zu welcher Höhe?
  • Krankenhaustagegeld: Wenn ja, für welchen Zeitraum wird geleistet?
  • Genesungsgeld: Wenn ja, für welchen Zeitraum wird geleistet? Ist das Genesungsgeld konstant oder gestaffelt?
  • Mitwirkungsanteil: Berechnet der Versicherer einen Mitwirkungsanteil von Vorschäden? Wenn ja, ab welcher Höhe kommt dieser zum Tragen (z. B. ab 50%)?
  • Bauch- und Unterleibsbrüche: versichert?
  • Bewusstseinsstörung durch Herzinfarkt/Schlaganfall: versichert?
  • Bewusstseinsstörung durch Alkohol: Wenn ja, unter welchen Umständen und bis zu wie viel Promille?
  • Bewusstseinsstörung durch Medikamente: versichert?
  • Erhöhte Kraftanstrengung: versichert?
  • Ersticken/Ertrinken/Erfrieren: Wenn ja, gibt es Einschränkungen?
  • Infektion durch Insektenbisse: Wenn ja, gibt es Einschränkungen?
  • Infektion von Wunden: Wenn ja, gibt es Einschränkungen?
  • Impfschäden: Wenn ja, gibt es Einschränkungen (z. B. nur für Kinder)?
  • Innere Unruhen: versichert?
  • Rettung von Personen und Sachen: versichert?
  • Strahlenschäden (außer Kernenergie): Wenn ja, gibt es Einschränkungen?
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden: versichert?
  • Vergiftung durch Gase oder Dämpfe: Wenn ja, gibt es Einschränkungen (z. B. nur wenn nicht beruflich)?
  • Vergiftung durch Nahrungsmittel: versichert?
  • Verletzungen durch Eigenbewegung: Wenn ja, gibt es Einschränkungen (z. B. nur bei Einwirkung von außen)?
  • Kriegs-/ Bürgerkriegsereignisse: Wenn ja, mit zeitlicher Begrenzung?
  • Mitversicherung von Neugeborenen: Wenn ja, bis zu welcher Summe und für welchen Zeitraum?
  • Weiterführung der Kinderunfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers: ja oder nein?
  • Beitragsfreie Weiterführung bei Arbeitslosigkeit: Wenn ja für welchen Zeitraum, mit oder ohne Leistungsreduzierung?
  • Meldefrist für Ansprüchen bei Invalidität: wie lautet die Frist?
  • Meldefrist für Ansprüche bei Unfalltod nach Kenntnisnahme: gibt es eine Frist, wenn ja, wie lautet sie (z. B. 7 Tage)?
  • Assistance-Leistungen: versichert?

Gliedertaxe

  • Wie kundenfreundlich ist die Gliedertaxe? (Umso höher die prozentuale Invalidität bei bestimmten körperlichen Schädigungen angegeben wird, umso kundefreundlicher ist die Gliedertaxe; z. B. Verlust des Daumens: Invaliditätsgrad 30% ist besser als Invaliditätsgrad 20%)
  • Können für bestimmte Berufe (z. B. Ärzte oder Musiker) günstigere Gliedertaxen vereinbart werden (z. B. höherer Invaliditätsgrad bei Verlust einer Hand)?

Worauf sollte bei einem Neuabschluss geachtete werden?

Die Versicherungssumme wird bei Abschluss einer Unfallversicherung individuell festgelegt. Die Summe sollte so hoch angesetzt werden, dass sie im Ernstfall die finanziellen Folgen eines Unfalls auffangen kann. Insbesondere hinsichtlich der Todesfallsumme sollte auch mit einbezogen werden, ob der Versicherte beispielsweise als Versorger für eine Familie verantwortlich ist, grundsätzlich geeigneter zur Todesfallabsicherung ist aber eine Risikolebensversicherung. Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Musiker oder Ärzte, ist es empfehlenswert spezielle Vereinbarungen hinsichtlich der Gliedertaxe zu treffen um bei dem Verlust von berufsrelevanten Körperteilen ausreichend abgesichert zu sein. Senioren sollten beachten, das manche Versicherer ab einem gewissen Alter keine Kapitalleistungen mehr leisten, sondern nur noch Renten.

Versicherungsnehmer sollten insbesondere auch darauf achten, welche Ereignisse der Versicherer als Unfall anerkennt. Umso weiter der Begriff gefasst ist, umso umfassender ist der Versicherungsschutz. Wenn Sie eine private Unfallversicherung abschließen möchten, die ideal zu Ihren Voraussetzungen und Bedürfnissen passt, dann können Sie sich an unserer Checkliste orientieren. Als Versicherungsexperten erstellen wir Ihnen zudem gern einen individuellen Versicherungsvergleich.

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Als alleinige Absicherung der Arbeitskraft ist die private Unfallversicherung nicht empfehlenswert, informieren Sie sich besser über die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dadurch, dass die Unfallversicherung nur leistet wenn der Unfall gemäß Versicherungsbedingungen innerhalb eine Frist zu einer Invalidität geführt hat, ist diese Versicherung für sich alleine nicht ausreichend für die Absicherung der Arbeitskraft. Sie macht Sinn als Ergänzung zu einer möglichst privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Da es Unfallversicherungen gibt, die den Begriff Unfall sehr weit fassen (z.B. Impfschäden, FSME-Erkrankungen, Vergiftung bei Einnahme durch den Schlund bei Kindern etc..) sollte der Versicherungsnehmer darauf bedacht sein, eine Unfallversicherung auszuwählen, die ein sehr breites Spektrum an als Unfall definierten Ereignissen bietet.