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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Haus- und Grundstücksbesitzer vor finanziellen Schadensersatzforderungen Dritter, die im Zusammenhang mit fehlerhaften

Errichtungen oder mangelhaften Unterhaltungen von Immobilie stehen. Laut den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder für solche entstandenen Schäden in unbegrenzter Höhe einstehen. Schuldhafte Schäden können beispielsweise durch eine Verletzung der Streu- und Räumpflicht oder durch bauliche Mängel (z.B. das Herabstürzen von Gebäudeteilen) an Personen oder Sachgegenständen entstehen. Da dies für Haus- und Grundstückbesitzer ein wenig kalkulierbares Risiko darstellt, kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die Sicherheit geben, die benötigt wird.

Für wen ist der Abschluss dieser Versicherung sinnvoll?

  • Allgemein für alle Haus- und Grundbesitzer
  • wie als Vermieter von Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien, Ferienwohnungen und Ferienhäusern
  • Merke: Das selbstgenutzte Einfamilienhaus bzw. die selbstgenutzte Eigentumswohnung ist in der Regel über die eigene Privathaftpflichtversicherung mitversichert

Mitversichert sind zusätzlich alle Personen, die, beauftragt durch den Besitzer, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvertrages nachgehen. Dies können z.B. Tätigkeiten wie die Pflege des Gartens, Reinigungsarbeiten oder Verwaltungstätigkeiten darstellen.

Was ist versichert?

Durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die der Versicherte als Besitzer einer Immobilien oder eines Grundstückes einem Dritten zufügt. Zum einen bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dabei Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Zum handelt diese weiterhin für den Versicherungsnehmer wie eine passive Rechtsschutzversicherung, da Schadensforderungen auf Berechtigung geprüft und gegebenenfalls abgewehrt werden können beispielsweise vor auch Gericht. Potentielle Kosten für Rechtsstreitigkeiten werden von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung getragen.

Was ist u.a. nicht versichert?

  • Schäden, die an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen entstanden sind
  • Schäden, die durch Solar- oder Photovoltaikanlagen entstanden sind
  • Schäden von mitversicherter Personen untereinander

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Es gibt zusätzliche Gefahrenquellen, die gesondert versichert werden können. Besitzt eine Person eine Anlage, die gewässerschädigende Substanzen enthält (beispielsweise einen Öltank), so entsteht eine besondere Gefährlichkeit. Der Besitzer haftet laut WHG nach §22 für Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt. Schnell kann es an einem Tank z.B. zu undichten Öffnungen oder beschädigten Tanks und somit zum Austritt von Flüssigkeiten kommen. Die geforderten Schadenssummen können sich dabei in einer existenzraubenden Höhe bewegen. Um sich abzusichern, wird der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung empfohlen.

Merke: In einigen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen sind Öltanks bis zu einer gewissen Größe mitversichert, deshalb wird in solchen Fällen keine zusätzliche Versicherung benötigt.

Auch ein Gebäude an sich kann versichert werden. Beschädigungen an Gebäuden etwa durch Erdbeben, Brand, Unwetter, defekte Rohre oder Überschwemmung können ebenfalls zu horrenden Schadenssummen führen. Häufig sind nicht nur Reparatur oder Renovierung zu zahlen, sondern auch Beträge wie Mietausfälle zu bedenken. Durch eine sogenannte Gebäudeversicherung oder Wohngebäudeversicherung (bei überwiegend wohnwirtschaftlich genutztem Gebäude) schützt sich der Besitzer des Gebäudes vor finanziellen Nachteilen.