Private Drohnennutzung: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Der technische Fortschritt lässt so manchen träumen und den Wunsch des Hobby-„Piloten“ zu erschwinglichen Preisen in Reichweite kommen. Insbesondere soll hier die Rede von Drohnen sein. Damit der Spaßfaktor nicht leidet, ist es wichtig, über rechtliche Regelungen und möglichen Versicherungsbedarf Bescheid zu wissen.

Brauchen Sie einen „Führerschein“?

Nach Luftverkehrsgesetz gelten Drohnen sowie auch Modellflugzeuge oder andere unbemannte Fluggeräte als Luftfahrzeuge, sodass für all diese Objekte die Satzungen der Luftverkehrszulassungsordnung bestehen. Diese fordert erst für Fluggeräte, die schwerer als 5 kg sind, eine Flugerlaubnis, sofern ein Abstand von 1,5 km zum nächstgelegenen Flugplatz respektiert wird.

Ein gesonderter „Führerschein“ zum Lenken von Drohnen und ähnlichem ist nicht vorgeschrieben. Dagegen ist aber eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, da für Luftfahrzeuge aller Art eine Versicherungspflicht besteht.

Schutz durch eine Haftpflichtversicherung

Wer seine Drohne fliegen lässt, wenn auch nur zum Vergnügen, setzt sich gewissen Risiken aus. Schon der ein oder andere Windstoß kann eine Drohne von ihrem Kurs abbringen. Häufig treten in der Folge Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden auf. Seltener, aber eben nicht auszuschließen, sind Personenschäden im Zuge einer abgestürzten Drohne. Es stellt sich daher die Frage, ob für diese Schadensfälle eine Privathaftpflichtversicherung überhaupt ausreicht?

Seit der Regelung des Luftverkehrsgesetzes 2009 und der damit verbundenen Versicherungspflicht für Drohnen ist die Geltendmachung eines Schadens bei einer Privathaftplicht prinzipiell schwierig geworden. Denn diese ist eigentlich nur für nicht-versicherungspflichtige Gegenstände (wie zum Beispiel Steigdrachen) zuständig. Doch mit der Zunahme des Interesses an Drohnen haben die Versicherer reagiert und die Klausel: „Nein, es besteht kein Versicherungsschutz“, aus ihren Policen gestrichen. Bei Bedenken sollte allerdings explizit nachgefragt werden.

Achtung

Bei einer gewerblichen Nutzung von Drohnen ist eine eventuelle Schadensregulierung durch eine Privathaftpflichtversicherung immer ausgeschlossen.

Schutz durch eine Rechtschutzversicherung

Mit steigender Beliebtheit und zunehmendem Einsatz von Drohen nimmt auch die Zahl der Rechtsstreitigkeiten zu. Einen Konsens, wie der Einsatz von Drohnen in diesem Zusammenhang gehandhabt werden soll, besteht jedoch noch nicht.

Da Drohnen laut Gesetz Luftfahrzeuge sind, könnte man zunächst meinen, dass eine Verkehrsrechtschutzversicherung bestehen müsse, um im Schadensfall eine Regulierung zu erwirken. Tatsächlich ist eine Verkehrsrechtschutzversicherungen in der Regel auf zulassungspflichtige Fahrzeuge beschränkt, womit Drohnen ausgeschlossen sind. Ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen Versicherer ist auch hier zu empfehlen.

Schutz für die Drohne via Haftpflichtversicherung und Drohnenkasko

Da die Kosten für hochwertiges Equipment relativ hoch sein können, ist der Wunsch, die eigne Drohne selber zu versichern, durchaus verständlich.

Zum einen bietet die Hausratversicherung eine Schadensregulierung für die Schadensfälle Feuer und Einbruch. Nicht versichert sind aber Schäden, die beispielsweise durch eine fehlerhafte Anwendung entstanden sind.

Für diesen Fall ist eine Drohnenversicherung bzw. Drohnenkasko sinnvoll. Sie berücksichtigt den aktiven Gebrauch, womit auch Schäden durch Absturz oder Anprall, Diebstahl, Raub und Vandalismus sowie Transportschäden abgesichert sind.