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Unterstützungskasse Vergleich

Das Thema Unterstützungskasse Vergleich gewinnt eine immer grössere Bedeutung.

Die Möglichkeit grössere Versorgung mit dieser Form der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen, hat an Beliebtheit gewonnen.

Unterstützungskasse für besserverdiende Angestellte bzw. Geschäftsführer

Für besserverdienende Angestellte und Geschäftsführer bietet die Unterstützungskasse lukrative Möglichkeiten die Steuer- und ggf. Sozialversicherungslast zu reduzieren und zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Mit Hilfe der Unterstützungskasse lässt sich für das Alter vorsorgen, und der Staat beteiligt sich noch dabei.

Im Bereich Unterstützungskasse gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Viele Unterstützungskassen sind von einzelnen Versicherern gegründet und werden als rückgedeckte Unterstützungskasse betrieben. Es gibt aber auch „unabhängige“ Anbieter. Je nach Größe des Unternehmens bietet sich auch eventuell eine unternehmenseigene Kasse an.

Unterstützungskasse/Steuern

Die Beiträge in die Unterstützungskasse sind beim Unternehmen Betriebsausgaben (bei Gehaltsumwandlung reduzieren sie das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers). Die Unterstützungskasse kann zusätzlich zu anderen Formen der Betrieblichen Altersversorgung durchgeführt werden. Eine Begrenzung auf 1752 € p.a wie bei der Direktversicherung gibt es nicht. Der Zufluss der Leistungen der Unterstützungskasse im Alter sind zu versteuern. Da im Alter in der Regel die Besteuerung geringer ist und es Gestaltungsmöglichkeiten gibt die steuerliche Belastung noch einmal zu reduzieren, ist die Besteuerung im Alter in der Regel sehr gering, wenn Sie überhaupt zum Tragen kommt.

Beispiel: Mann geb. am 01.01.1950
Zu versteuerndes Einkommen 80.000 € Splittingtabelle (verheiratet).
Er zahlt ab dem 01.01.2003 monatlich 500 € durch Gehaltsumwandlung in die Unterstützungskasse ein.
Steuerersparnis pro Jahr 3565,43 €
An 01.01.2014 (mit 65) erhält es 93.960 € aus der Unterstützungskasse

Sollte es zu keiner Besteuerung im Jahre 2014 kommen würde dies einer Rendite auf den Nettokapitaleinsatz von 15,54 % entsprechen.
Bei einer durchschnittlichen Besteuerung von 10% würde er noch 87.264 € erhalten = 13,79 % Rendite
Bei einer durchschnittlichen Besteuerung von 20% würde er noch 75.168 € erhalten = 11,29 % Rendite.

Tipp: Durch das Nutzen von Altersvorsorgefreibeträgen, Aufteilen der Rückflüsse aus der Unterstützungskasse über mehrere Jahre sollte es möglich sein eine sehr geringe oder ggf. keine Besteuerung zu erreichen.

Gestaltungsmöglichkeiten bei der U-Kasse

  1. Der Arbeitgeber finanzierte die Altersvorsorge zusätzlich zum Lohn/Gehalt des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber verpflichtet sich arbeitsrechtlich – also durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – dem Arbeitnehmer eine Altersvorsorge zu finanzieren, Der dort vereinbarte Betrag wird an die Unterstützungskasse geleistet. Diese Zahlungen sind als sogenannte „Zuwendungen“ beim Arbeitgeber i.d.R. als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Unterstützungskasse legt die Beiträge ungeschmälert als Rückdeckungsversicherung beim Versicherer an. Die Versorgungsleistungen erhalten die begünstigten Arbeitnehmer bzw. ihre Hinterbliebenen.
  2. Der Arbeitnehmer finanziert seine Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante ist zu beachten, dass, soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen, eine Umwandlung aufgrund des Tarifvertrages nur dann möglich ist, wenn der Tarifvertrag dies vorsieht oder die im Wege der Betriebsvereinbarung oder durch individuelle Vereinbarung zulässt (s.g. Öffnungsklausel)

Die hier zugrundeliegende arbeitsrechtliche Vereinbarung darf seit Anfang 2002 im Hinblick auf die umzuwandelnden Gehaltsbestandteile sehr viel flexibler gestaltet werden. Bisher war es so , dass die fraglichen Gehälter bzw. Gehaltsbestandteile (z.B. Weihnachtsgeld) nicht einmal teilweise verdient sein durften.
Jetzt kommt es nur noch darauf an, dass die Zahlung noch nicht fällig war. Diese Regelung umfasst nach einem Schreiben des BMF vom 05.08.2002 ab sofort auch Tantiemen und Erfolgsprämien.

  1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren die Altersvorsorge des Arbeitnehmers gemeinsam. Hier gelten die genannten Voraussetzungen aus den Varianten 1 und 2.

Highlight

Bis Ende 2008 können Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlung Sozialabgaben für die Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sparen. Bei Arbeitgeberfinanzierung fallen zeitlich unbegrenzt keinerlei Sozialabgaben an.

Steuern fallen beim Arbeitnehmer erst an, wenn es Leistungen aus der Unterstützungskasse bekommt. Im Rentenalter, wo i.d.R. diese Gelder gezahlt werden die Arbeitnehmer meistens sehr gut bedient, da dann aufgrund von Freibeträgen und einer i.d.R. sowieso geringeren Besteuerung die Steuerlast deutlich geringer ist, evtl. sogar ganz entfällt.

Die Unterstützungskasse ist ein hervorragendes Instrument gerade für besser verdienende Angestellte.

Hier noch einige Begriffe die in Zusammenhang mit der Unterstützungskasse (U-Kasse) fallen: Investmentfonds, Rendite, rückgedeckte Unterstützungskasse, betriebliche Altersvorsorge, Angebot, pauschaldotierte U-Kasse