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Umweltschadenversicherung

Mit Rückwirkung zum 30.04.2007 trat das Umweltschadengesetz (kurz: USchadG ) am 14.11.2007 in Kraft, das vorschreibt, dass eine Haftung für Schädigungen an geschützten Tierarten und schützenswerten natürlichen Lebensräumen (Flora, Fauna, Gewässer, Böden) getragen werden muss. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen Umweltschäden weitgehend vermieden bzw. gegebenenfalls die Ursache beglichen und Schäden saniert bzw. geschädigte Flora oder Fauna wiederhergestellt werden. Haftbar gemacht werden können dabei Personen, die einen Schaden im Rahmen einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit verursacht haben.

Für Unternehmen bietet dieses zusätzliche Gesetz ein oft nicht kalkulierbares Haftungsrisiko. Wichtig zu wissen ist, dass die Risiken, die sich somit für Unternehmen ergeben, nicht durch das Deckungskonzept einer Umwelthaftpflichtversicherung übernommen werden. Die Umweltschadenversicherung ergänzt die Versicherungsarten der Betriebs- und der Umwelthaftpflichtversicherung.

Warum benötige ich zusätzlich zu einer Umwelthaftpflichtversicherung eine Umweltschadensversicherung?

Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für privatrechtliche Schadenersatzansprüche Dritter. Eine Regulierung von ökologischen Schäden im Rahmen der durch das neue Gesetz entstandenen Haftungssituation ist nicht Bestandteil des Versicherungsumfanges. Sie bietet Schutz auf Ersatzansprüche bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Personen oder Sachschäden, wohingegen ökologische Schäden nicht Bestandteil der Deckung sind.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die sich aus dem USchadG ergebende öffentlich-rechtliche Pflicht zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder zur Erstattung der hierfür anfallenden Kosten. Verantwortlichkeiten, die aus anderen Gesetzen resultieren, sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz besteht somit sowohl, wenn der Versicherungsnehmer zur Sanierung verpflichtet wurde als auch wenn dieser von einem Dritten z.B. einer Behörde zur Erstattung entstehender Kosten verpflichtet wird.

Versichert sind die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, Gewässern oder natürlichen Lebensräumen und von Schädigungen von Böden. Die gesetzliche Verpflichtung wird durch den Versicherer geprüft und nicht berechtigte Forderungen werden abgewehrt. Auch Kosten für Gutachter, Anwälte, Sachverständige, Zeugen, Verwaltungsverfahren und das Gericht sind eingeschlossen.

Für wen ist eine Umweltschadensversicherung sinnvoll?

Eine Umweltschadensversicherung ist für all jene sinnvoll, die eine berufliche Tätigkeit ausüben und dadurch dem Risiko ausgesetzt sind, einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens zu verursachen.

Die Umweltschadenversicherung enthält je nach Versicherer unterschiedliche Deckungen. Auch werden, je nach Versicherer, verschiedene Bestandteile angeboten, die nicht zwangsläufig in einem Vertrag versichert sind. Bei der Umweltschadenbasisversicherung wird Schutz geboten bei Schäden auf fremden Grundstücken bzw. an Gewässern. Die Bausteine 1 und 2 sind gängige Bestandteile, die ausgewählt werden können. Hier wird Versicherungsschutz bei Schäden auf eigenem Grund geboten (auch bei gemieteten Objekten) sowie bei Schäden am Grundwasser.

Wichtig ist somit, neben einem Beitragsvergleich, auch die einzelnen Versicherungsbausteine genau zu vergleichen und ggf. alle möglichen Gefahren innerhalb des Versicherungsschutzes abzudecken.