Berufshaftpflichtversicherung Ärzte

Die Haftpflichtrisiken von Ärzten sind vielfältig. Der Trend geht aufgrund der Weiterentwicklung in der Medizin hin zu steigenden Anforderungen an den Arztberuf und gleichzeitig zu vermehrten Fehlerquellen. Die Ansprüche der Patienten steigen ebenfalls an und eine patientenfreundliche Rechtsprechung sorgt für immer höhere Schadensersatzansprüche. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte zunehmend an Bedeutsamkeit.

Was sind die Besonderheiten der Berufshaftpflicht für Ärzte?

Der Versicherungsschutz der Arzthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die freiberufliche ärztliche Tätigkeit und die daraus hervorgehende gesetzliche Haftpflicht. Versichert sind Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden, Sachschäden und insbesondere aus Personenschäden.

In § 21 der Berufsordnung der Bundesärztekammer heißt es: „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“ Grundsätzlich sollte jeder zugelassene Arzt über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, unabhängig davon, ob angestellt oder selbständig. Zwar ist ein angestellter Arzt über seinen Arbeitgeber haftpflichtversichert, bei Notfallhilfe in der Freizeit oder bei Freundschaftsdiensten für Nachbarn oder Familie haftet er jedoch ebenso für sein ärztliches Tun. Hier ist eine eigene Berufshaftpflichtversicherung dringend erforderlich. Gleiches gilt auch für Ärzte, die ihren Beruf nicht (mehr) aktiv ausüben.

Die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte unterscheiden sich zum Teil stark und sind von vielen Faktoren abhängig:

  • Fachrichtung
  • angestellt/selbständig
  • versicherte Tätigkeiten: ambulant/stationär mit oder ohne chirurgische Eingriffe
  • Vorschäden
  • besondere Patienten (z. B. Tätigkeitsschwerpunkt Profisportler = höhere Schadenersatzsummen)
  • deutschlandweit, europaweit, weltweit tätig?
  • Versicherungssumme

Worauf sollte bei einem Neuabschluss geachtet werden?

Wichtig ist es, in der Arzthaftpflichtversicherung ausreichende Versicherungssummen zu versichern. Die Ermittlung der geeigneten Versicherungssumme sollte sorgfältig und unter Berücksichtigung aller vorhandenen Risiken vorgenommen werden. Grundsätzlich liegen der Berechnung einer ausreichenden Versicherungssumme ähnliche Faktoren zu Grunde wie der Berechnung der Prämie, insbesondere die Fachrichtung, der Tätigkeitsschwerpunkt und die eventuelle Spezialisierung auf bestimmte Patientengruppen.

Generell sollte bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte geprüft werden, ob optionale Einschlüsse für den Versicherungsnehmer sinnvoll sind. Beispielsweise können in der Regel nicht medizinisch indizierte Tätigkeiten über einen Beitragszusatz mit versichert werden.

Die Auswahl der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sollte nicht leichtfertig getroffen werden – viel zu groß ist das Risiko und viel zu wichtig die Anpassung des Versicherungsschutzes an die tatsächlichen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich einen unabhängigen Anbietervergleich erstellen.

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