Haftpflichtversicherungen für Privatpersonen
Unter dem Begriff der „Haftpflichtversicherung“ werden unterschiedliche Versicherungsprodukte zusammengefasst. Die bekannteste und sinnvollste stellt in diesem Bereich sicherlich die private Haftpflichtversicherung dar. Aber auch weitere Versicherungsprodukte wie die Tierhalterhaftpflichtversicherung sind abschließbar und für bestimmte Personengruppen sehr wichtig.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass jede Person, die vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum, die Freiheit oder ein weiteres Recht eines Dritten widerrechtlich verletzt, für den sich daraus ergebenen Schaden haften muss. Bekanntermaßen besteht im täglichen Alltag häufig die Gefahr eines Schadens. Durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherte vor den Schadensersatzforderungen schützen. Besonders Personenschäden können zu empfindlichen Geldforderungen führen. Aber auch Sachschäden verursachen oft große Schadensforderungen.
Ein weiterer Vorteil einer Haftpflichtversicherung ist, dass der Versicherungsnehmer in der Regel bei der Prüfung der Schadensersatzansprüche unterstützt wird. So werden unberechtigte Zahlungsaufforderungen abgewendet und gegebenenfalls anfallende Kosten z.B. für Rechtsstreitigkeiten übernommen. Eine Haftpflichtversicherung steht bei berechtigen Schäden im Rahmen der Vertragsabsprachen für die Kosten des Schadens ein.
Welche zusätzlichen privaten Versicherungen sind zu empfehlen?
- Tierhalterhaftpflichtversicherung: Besitzer von Haustieren müssen für die Schädigungen, die durch diese Tiere entstehen, haften. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt bei entsprechenden Schadenersatzansprüchen. Für das Halten mancher Tiere wie z.B. Hunden und Pferden ist daher eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig. Hauskatzen dagegen sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
- Haus-und Grundbesitzhaftpflichtversicherung: Wer Immobilien besitzt, ist dafür verantwortlich, dass kein Schaden durch diese entsteht. Eine entsprechende Versicherung sichert den Immobilienbesitzer ab, was besonders bei Mietobjekten hilfreich sein kann. Für eine selbstgenutzte Immobilie besteht in der Regel Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung.
- Diensthaftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst entwickelt. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Forderungen seitens Dienstherren, die auf Schäden beruhen, die der Versicherte in Ausübung seines Berufes verursacht hat.
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Sollte ein Schaden durch gewässerschädigende Stoffe, z.B. durch die Lagerung von Heizöl, entstehen, so deckt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung den Schaden. Hier lohnt es sich zu prüfen, ob ggf. die Privathaftpflichtversicherung schon das Risiko eines Heizöltanks mitversichert hat.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Bauherren sind verpflichtet für Schäden die bei Um-, An- oder Neubauten entstehen zu haften. Hierbei entstehende Schadenersatzansprüche können über die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Oftmals sind kleine Bauvorhaben in der selbstgenutzten Immobilie in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, so dass es keiner separaten Bauherrenhaftpflicht bedarf. Gleiches gilt für vermietete Immobilien in Zusammenhang mit der Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht. Hier lohnt ein Blick in den Versicherungsvertrag.