Gut abgesichert in eine glückliche Zukunft: Versicherungen für Schüler und Studenten

Eltern wünschen sich für ihre Kinder stets das Beste – vor allem eine glückliche und erfolgreiche Zukunft. Zweifelsfrei bildet eine gute Ausbildung hierfür den Grundstein. Trotzdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese nicht vor allen Eventualitäten schützt. Eltern sollten daher unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder richtig abgesichert sind.

Während der Erstausbildung über die Eltern mitversichert

Oftmals können bereits volljährige Kinder über die Eltern versichert bleiben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese sich noch in ihrer Erstausbildung befinden. Eltern sollten also genau prüfen, welche Eventualitäten mit den bereits laufenden Verträgen abgedeckt werden können und ob gegebenenfalls Zusatzversicherungen erforderlich sind:

  • Privathaftpflichtversicherung: Schon die kleinste Unachtsamkeit kann unter Umständen einen Schaden im fünf- oder sechsstelligen Bereich verursachen. Dementsprechend wichtig ist eine Privathaftpflichtversicherung. In der Regel bleiben Kinder während ihrer Erstausbildung noch über ihre Eltern mitversichert. Der bestehende Vertrag sollte diesbezüglich aber unbedingt überprüft werden. Gerade wenn die Kinder bereits ihren eigenen Haushalt führen, kann sich eine Zusatzversicherung als erforderlich erweisen.
  • Rechtsschutzversicherung: Wer eigene Forderungen mittels einer Klage durchsetzen möchte, sollte über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Andernfalls drohen sehr hohe Kosten, sollte das Verfahren zu Gunsten des Gegners ausfallen. Kinder sind während ihrer Erstausbildung grundsätzlich noch über die Eltern mitversichert. Es ist jedoch zu prüfen, inwieweit auch die Wohnung und/oder PKW des Kindes in den Vertrag integriert ist.
  • Unfallversicherung: Unfälle, die sich auf dem Schul- bzw. Universitätsgelände oder dem Hin- und Rückweg ereignen, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Diese kommt zwar für die Kosten für Behandlung und Rehamaßnahmen auf, Kapitalleistungen werden jedoch erst ab einer 20%igen Einschränkung der Berufsfähigkeit fällig. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass Unfälle, die im Haushalt passieren, von dieser Versicherung gar nicht erfasst werden. Es ist daher sehr wichtig, Kinder dahingehend privat zu versichern. Bis zur Volljährigkeit können diese über die Eltern versichert bleiben. Für Schüler und Studenten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, gibt es spezielle Sondertarife.
  • KFZ-Versicherungen: Die Beiträge der KFZ-Versicherung fallen besonders bei Fahranfängern besonders hoch aus. Es ist daher sinnvoll, Versicherung und Zulassung für das Auto des Kindes zunächst auf ein Elternteil laufen zu lassen. Fällt das Kind nicht mehr in diese Kategorie, können Wagen und Versicherung auf dieses überschrieben werden. Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sollte unter Berücksichtigung von Wert und Alter des Wagens erfolgen.Eine Insaßenunfallversicherung ist nur notwendig, wenn keine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht.
  • Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung deckt den kompletten Hausrat der im Vertrag genannten Wohnung bzw. des genannten Hauses ab. Eigentum zu Hause lebender Kinder ist somit in jedem Fall mitversichert. Der Besitz bereits ausgezogener Kinder kann unter Umständen im Rahmen der Außenversicherung mitversichert werden. Allerdings darf dieser nicht den Wert von etwa 10.000 Euro übersteigen. In jedem Fall empfiehlt es sich, diesbezüglich ein Beratungsgespräch mit dem Versicherer in Anspruch zu nehmen.
  • Glasversicherung: Glasschäden, die an Mietobjekten verursacht werden, übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung nicht. Eine Glasversicherung ist jedoch bereits zu sehr günstigen Konditionen erhältlich.

Weitere wichtige Versicherungsprodukte für junge Erwachsene

Nicht immer kann eine Versicherung über die Eltern laufen. Gegen bestimmte Eventualitäten müssen sich junge Menschen persönlich versichern. Da jedoch die wenigsten von ihnen mit dem Versicherungswesen vertraut sind, ist es Aufgabe der Eltern, diese auf erforderliche Versicherungsprodukte hinzuweisen:

  • Krankenversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr bleiben Schüler und Studenten familienversichert. Danach ist eine eigene Versicherung erforderlich. Wer sich dabei für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, sollte den Abschluss bestimmter Zusatzversicherung (z.B. Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Zusatzversicherungen) in Erwägung ziehen. Schüler und Studenten erhalten diese in der Regel zu einem Sondertarif. Für Auslandsaufenthalte müssen selbstverständlich separate Versicherungen abgeschlossen werden. Im Vergleich zu den möglichen Behandlungskosten sind diese jedoch ebenfalls sehr preiswert.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bereits ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Bei jungen Leuten ist eine solche Versicherung insofern besonders wichtig, als dass diese noch keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben und somit auch keinen Rentenanspruch haben. Eine finanzielle Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist also unverzichtbar.
  • Ersparnisse anlegen: Viele Eltern legen für ihre Kinder Sparbücher oder Ausbildungsversicherungen an, die zur Volljährigkeit bzw. dem Ausbildungsabschluss überreicht werden. Natürlich werden die meisten Kinder bereits konkrete Wünsche haben, die diese sich von dem Angesparten erfüllen möchten. Trotzdem sollten Eltern ihren Kindern raten, zumindest einen Teil des Betrags wieder anzulegen.