Kinderabsicherungen: Versicherungsschutz für den Nachwuchs

Mit einem Kind verändert sich das Leben der Eltern erheblich. Zum Einen ist nun der Alltag nahezu komplett auf die Bedürfnisse des Nachwuchses ausgerichtet. Zum Anderen übernehmen Eltern mit der Geburt eines Kindes eine sehr große Verantwortung, welche häufig weit über die Volljährigkeit hinaus reicht. Da jedoch selbst das wohlbehütetste Elternhaus keine Rund-um-die-Uhr-Beaufsichtigung gewährleisten kann – dies wäre auch fatal, schließlich sollen Kinder zur Selbstständigkeit erzogen werden – ist es wichtig, dass der Nachwuchs für sämtliche Lebenslagen ausreichend abgesichert ist.

 Überblick der gesetzlichen Versicherungssituation in Deutschland

Gegen bestimmte Eventualitäten sind Kinder bereits über die Versicherung ihrer Eltern geschützt. Allerdings gilt dieses Prinzip nicht für alle Versicherungen. Um Kindern einen vollständigen Versicherungsschutz zu ermöglichen, muss zunächst der Umfang der gesetzlichen Versicherungen in Deutschland geklärt werden:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Kinder sind im Rahmen der Familienversicherung über ihre Eltern gesetzlich krankenversichert. Dies bedeutet, dass anfallende Behandlungskosten übernommen werden, sofern diese im Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind. Bestimmte Kosten werden also nur erstattet, wenn eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen ist. Gleiches gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung können die Versicherungsnehmer ihre Kinder per Meldung entsprechend des eigenen Leistungsumfangs versichern.
  • Unfallversicherung: Während des Aufenthalts in Schule und Kindergarten sowie des Hin- bzw. Rückwegs greift bei Unfällen die gesetzliche Unfallversicherung. Anfallende Behandlungs- und Rehakosten werden somit übernommen. Kapitalleistung werden hingegen erst ab einer 20%-igen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit fällig. Zudem ist zu beachten, dass sich die meisten Unfälle außerhalb der genannten Einrichtungen ereignen. Sollte ein Unfall also tatsächlich dazu führen, dass eine Berufstätigkeit nicht mehr möglich ist, kann eine finanzielle Absicherung nur mittels einer privaten Unfallversicherung gewährleistet werden.
  • Absicherung krankheitsbedingter Invalidität sowie der Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit: Die Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente erfolgt nur, wenn zuvor Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Für Kinder sieht das deutsche Sozialsystem somit keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit vor. Eine Mitversicherung über die Eltern ist in diesem Fall ebenfalls nicht möglich.

Möglichkeiten, vorhandene Versicherungslücken zu schließen

Die Betrachtung der gesetzlichen Versicherungssituation macht deutlich, dass Kinder zwar über grundlegende Versicherungen verfügen, diese jedoch längst nicht alle Eventualitäten abdecken. Um Kindern eine sorgenfreie Zukunft zu ermöglichen, sollten die genannten Versicherungslücken daher unbedingt geschlossen werden. Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Krankheit: Komplizierte Erkrankungen bedürfen spezieller Behandlungsmethoden. Die hierfür anfallenden Kosten übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen jedoch nur, wenn bei Vertragsabschluss entsprechende Zusatzleistungen berücksichtigt wurden. Auch für andere Kostenpunkte (z.B. Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer, Unterbringung einer Begleitperson) gibt es spezielle Zusatzversicherungen. Der monatliche Beitragssatz erhöht sich dabei lediglich um etwa fünf Euro pro Kind. Etwas kostspieliger fallen hingegen die Zusatzversicherungen für Optiker, kieferorthopädische Behandlungen und Heilpraktiker aus. Eine finanzielle Belastung stellen diese in der Regel aber nicht dar.
  • Unfall: Ist ein Kind nach einem Unfall auf bestimmte Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Prothesen) angewiesen, übernimmt die Krankenversicherung die dafür anfallenden Kosten. Dies bezieht sich jedoch nur auf „standardisierte“ Gerätschaften. Für qualitativ hochwertigere Hilfsmittel (z.B. Prothesen, die auf Restnervenimpulse reagieren) müssen die Eltern zumeist selbst aufkommen. Private Unfallversicherungen bieten die Möglichkeit dieses Kostenrisiko abzusichern. Der hierfür zu zahlende Beitrag fällt dabei ebenfalls sehr niedrig aus. Es sollten daher in jedem Fall folgende Leistungsbereiche (siehe Checkliste Unfallversicherung) berücksichtigt werden:
    • Invaliditätsleistung (Grundsumme darf nicht zu niedrig ausfallen)
    • progressive Steigerung der Entschädigungsleistung
    • kosmetische Eingriffe (z.B. nach einer Verbrennung)
  • Erwerbsunfähigkeit: Herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherungen können erst ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Es ist jedoch denkbar, dass bereits im jüngeren Alter ein Unfall zu lebenslanger Erwerbsunfähigkeit führt. Damit in diesem Fall dennoch eine finanzielle Absicherung gewährleistet ist, sollte eine sogenannte MultiRente abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine Unfallrente, welche nicht nur unmittelbar nach einem Unfall greift, sondern auch durch Folgeschäden (z.B. Organschädigungen, Verlust der Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit) anfallende Kosten übernimmt.
  • Ausbildung, Aussteuer und Altersvorsorge: Häufig legen Eltern und Großeltern für ihre Kinder bzw. Enkel ein Sparbuch an, welches zur Volljährigkeit oder dem Ausbildungsabschluss überreicht wird. Eine sinnvollere Alternative stellt hier der Abschluss einer Rentenversicherung dar. Auch wenn die Begriffe „Kinder“ und „Rente“ auf den ersten Blick wenig zusammenpassen, bieten viele Rentenversicherungen spezielle Kindertarife an. Ein Teil des angesparten Kapitals kann dann zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt abgehoben werden. Der Vertrag an sich bleibt hingegen beibehalten und kann mit Eintritt in die Erwerbstätigkeit vom Kind übernommen werden. Die Abschlussgebühr bleibt auf diese Weise erspart.

Weitere zu empfehlende Versicherungen

Die erläuterten Versicherungen können allesamt als notwendig betrachtet werden. Wer seinen Kindern eine sichere und sorgenfreie Zukunft ermöglichen möchte, sollte diese daher unbedingt abschließen. Nicht unbedingt erforderlich, jedoch ratsam ist es darüber hinaus, den Versicherungsschutz folgender Bereiche zu überprüfen:

  • Privathaftpflicht: Kinder, unter sechs Jahren, können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. So kommt es häufig vor, dass die Erstattung kaputter Nachbarsfenster etc. von den Versicherungen abgelehnt wird, was für eine harmonische Nachbarschaft nicht gerade förderlich ist. Ist in der privaten Haftpflichtversicherung jedoch eine Deckung für deliktunfähige Kinder integriert, werden auch solche Kosten übernommen.
  • Rechtsschutz: Leider kommt es in der heutigen Gesellschaft immer noch regelmäßig zu Übergriffen an Kindern. So lag allein die Zahl der gemeldeten Sexualdelikte in den letzten Jahren bei etwa 15.000 (Quelle: Studie zu Opfern sexuellen Missbrauchs, veröffentlicht auf statistica.de). Eine Möglichkeit solche traumatischen Erlebnisse besser zu verarbeiten, bietet die Nebenklage, da hier aktiv an der Bestrafung des Täters mitgewirkt werden kann. Zudem lassen sich auf diese Weise weitere Forderungen im Strafgerichtsprozess durchsetzen. Die hierfür anfallenden Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn der Baustein für Opfer von Gewaltstraftaten vertraglich festgehalten ist.