Vorsorgemaßnahmen für Beamte: Staatliche und private Absicherung

Beamte haben eine Sonderstellung unter allen Arbeitnehmern inne. Diese sorgen unabhängig von politischen Zugehörigkeiten dafür, dass der Staat stets funktions- und handlungsfähig bleibt. Die berufliche Situation von Beamten bleibt stets stabil, da schließlich nicht mit jedem Regierungswechsel die Posten neu besetzt werden. Dies würde die Funktionstüchtigkeit der öffentlichen Verwaltung massiv behindern und eine Gefährdung der inneren Sicherheit darstellen. Beamte erfüllen „hoheitliche Aufgaben“ und sorgen auf diese Weise dafür, dass die Bundesländer und der Staat als Regierungsgebilde funktionieren.

Von den niedrigsten bis zu den höchsten Beamtenpositionen greift das Alimentationsprinzip. Beamte stellen ihre Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung. Dafür garantiert dieser den Staatsbediensteten einen Lebensunterhalt in angemessener Höhe. Damit gehen allerdings auch einige Einschränkungen in den Grundrechten der Beamten einher. Diese sind beispielsweise vom Streikrecht ausgenommen. Auch die freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt.

Für Beamte und Personen in Beamten-ähnlichen Verhältnissen (etwa Soldaten und Richter) gelten zudem andere Bedingungen in Bezug auf Versorgung im Krankheitsfall und im Ruhestand sowie bei der Haftung für Schäden, die in Ausübung des Berufs verursacht wurden. Dies erfordert einen Versicherungsschutz, der ganz speziell auf die Besonderheiten verbeamteter Berufe ausgerichtet ist.

Beschreibung einer typischen Beamtenlaufbahn

Eine normal verlaufende Beamtenlaufbahn besteht aus drei Abschnitten.

  • Die Verbeamtung auf Widerruf umfasst den Ausbildungszeitraum von angehenden Beamten. Diese werden als Anwärter oder Referendar im höheren Dienst bezeichnet. Gilt die Laufbahnprüfung am Ende der Ausbildungsphase als entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden, endet dieses Dienstverhältnis.
  • Die Verbeamtung auf Probe erfolgt nach dem erfolgreichen Absolvieren der Laufbahnprüfung. Die darauf folgende Probezeit dauert im Allgemeinen drei Jahre. Verkürzungen und Verlängerungen sind je nach Einzelfall möglich. Bis 2009 war eine Verbeamtung auf Lebenszeit erst dann möglich, wenn das 27. Lebensjahr erreicht wurde. Daraus konnten sich Probezeiten ergeben, die weit über der Standardlänge von drei Jahren lagen.
  • Wenn die Probezeit erfolgreich durchlaufen ist, wird der Status des Beamten auf Lebenszeit vergeben. Ein Vorgesetzter stellt die Eignung des Beamten auf Probe durch Beurteilungsgespräche fest. Seit 2009 gibt es für die Verbeamtung auf Lebenszeit keine Altersuntergrenzen mehr.

Die Eigenschaften der Absicherung und Versorgung weisen während dieser drei Abschnitte große Gemeinsamkeiten, aber auch entscheidende Unterschiede auf.

Informationen zum Alimentationsprinzip

Beamte werden nach dem Alimentationsprinzip bezahlt. Wenn diese sich im aktiven Dienst befinden hat der Staat als Dienstherr die Pflicht, für einen angemessenen Lebensunterhalt des Beamten zu sorgen. Dies gilt auch im Krankheits- oder Invaliditätsfall sowie nach dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Dienstleben. Aus dem Alimentationsprinzip ergibt sich auch die Tatsache, dass Beamte nicht in die Sozialversicherung einzahlen.

Der Dienstherr übernimmt auch die Absicherung in anderen Fällen. Dazu zählen:

  • Dienstunfälle mit ernsten Folgen
  • Teilübernahme von Kosten im Krankheitsfall
  • Ruhegehalt für pensionierte Beamte

All das ist sicherlich hilfreich, stellt aber noch keine umfassende Versorgung dar. Speziell in den ersten Dienstjahren eines Beamten existieren noch empfindliche Versorgungslücken.

Beihilfe und Krankenversicherung für Beamte

Bei Angestellten wird die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung vom Arbeitgeber übernommen. Bei Beamten ist dies nicht der Fall. Der Dienstherr erstattet stattdessen einen Anteil der Behandlungskosten. Die Höhe dieses Anteils basiert auf dem jeweils gültigen Beihilfesatz. Dieser wiederum hängt von den jeweiligen Beihilfevorschriften ab. Beamte mit zu versorgenden Kindern und Pensionären haben beispielsweise höhere Ansprüche auf Erstattung als Alleinstehende. Auch die Ehepartner und Kinder des Beamten können Ansprüche auf Beihilfe geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ehepartner keine eigene Krankenversicherung hat und für die Kinder noch eine Kindergeldberechtigung besteht.

Beamte müssen heute zwingend nachweisen, dass sie über eine Krankenversicherung verfügen. Kostenanteile, die nicht über die beamtenrechtliche Beihilfe beglichen werden, können mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Der Erstattungssatz kann flexibel gestaltet werden, so dass die jeweils gültigen Beihilfegegebenheiten berücksichtigt sind, beispielsweise wenn der Beamte altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheidet.

Hinweis: Es besteht ebenso die Möglichkeit der Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese übernimmt allerdings nur die Hälfte der anfallenden Kosten. Der versicherte Beamte muss in diesem Fall zudem den vollen Beitragssatz selbst zahlen, wodurch diese Absicherungsmethode an Attraktivität verliert.

Besondere Konditionen für Soldaten und Polizisten

Soldaten und Bundespolizisten sowie Polizeianwärter in vielen Bundesländern genießen während ihrer aktiven Dienstzeit besondere Konditionen. Diese erhalten freie Heilfürsorge, wodurch ein gesonderter Krankenversicherungsschutz überflüssig wird. Allerdings müssen auch diese Berufsgruppen über eine Pflegepflichtversicherung verfügen, weil mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auch die freie Heilfürsorge endet. Ab diesem Zeitpunkt erhalten ehemalige Soldaten und Polizisten Beihilfeleistungen auf Standardniveau. Daher sollte zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung auch eine Anwartschaft auf Krankenversicherung abgeschlossen werden. Falls der Beamte in der Folge die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen muss, kann die Anwartschaft auf einen umfassenden Krankenversicherungstarif umgestellt werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss. Mit einer großen Anwartschaft kann ein Beamter bereits Jahrzehnte vor der Pension für die gesundheitliche Versorgung und finanzielle Sicherheit im Alter sorgen.

Wenn Soldaten aus dem aktiven Dienst ausscheiden, erhalten sie während einer Übergangszeit ein sogenanntes Leibgedinge. Dieses hängt auch von der Länge der Dienstzeit ab. Das Leibgedinge ist eine Geldleistung, die einen Beihilfeanspruch von 70% darstellt. Nach dem Ende der Übergangszeit fallen sowohl das Leibgedinge als auch der Anspruch weg. Kinder und Ehepartner eines Empfängers können ebenfalls einen Antrag auf Beihilfe stellen.

Bezüge beim Eintritt der Dienstunfähigkeit

Wenn Beamte ihre Tätigkeiten nicht mehr ausführen können, gelten sie als dienstunfähig. Dieser Status wird allein vom Dienstherren anerkannt. Ein ärztliches Gutachten über die Diensttauglichkeit dient lediglich als Grundlage für die Entscheidung, nicht aber als alleiniger Auslöser. Dies steht im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, die primär durch einen Arzt festgestellt wird.

Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit in Pension geht, erhält ab diesem Zeitpunkt Bezüge in Höhe des erworbenen Anspruchs. Wenn eine Dienstzeit von beispielsweise 40 Jahren zu Grunde gelegt wird, würde die Höhe der Bezüge bei 70% des letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezugs liegen. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von der Zahl der absolvierten Dienstjahre ab. Bis zum 18. Dienstjahr wird das Ruhegehalt in der Höhe der Mindestversorgung ausgeglichen. Innerhalb der ersten fünf Dienstjahre haben Beamte allerdings noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt, falls eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit eintritt. In so einem Fall könnte sich der dienstunfähige Beamte ohne entsprechende Absicherung nur an das Sozialamt wenden.

Hinweis: Je nach Position und Dienstart können zahlreiche körperliche oder psychische Probleme auftreten, die die Ausübung des Dienstes unmöglich machen. Beamte sollten sich für diesen Fall absichern.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist genau auf die Bedürfnisse von Beamten ausgerichtet und sorgt dafür, dass auch Beamte, die früh aus dem Dienst ausscheiden, versorgt sind, sie wird auch als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet. Die Rente, die im Rahmen der Versicherung abgesichert ist, kann entsprechend der steigenden Versorgungsansprüchen während der Dienstzeit nach Bedarf abgesenkt werden.

Bezüge beim Eintritt in den Ruhestand

Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beziehen Beamte im Ruhestand ein Ruhegehalt. Die Höhe dieser Bezüge richtet sich danach, wie viele Jahre der Pensionär als Beamter tätig war. Bei beispielsweise 40 Dienstjahren würde das Ruhegehalt 70% des letzten Dienstbezugs ausmachen. Nur die letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge werden zur Berechnung herangezogen. Kürzere Dienstzeiten resultieren in einem entsprechend niedrigeren Ruhegehalt.

Selbst nach der maximalen Dienstzeit entstehen beim Eintritt in den Ruhestand Einnahmeeinbußen, die sich negativ auf den eigenen Lebensstandard auswirken können. Schließlich werden Rücklagen für die Ruhestandsversorgung vom Beamten erst in den letzten Jahren gebildet. Basierend auf den finanziellen Kürzungen der letzten Jahre und der Tatsache, dass auch Beamten Anspruch auf die Riester-Rente gewährt wurde, kann zusammenfassend gesagt werden, dass auch Beamte sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge kümmern sollten. Je früher damit begonnen wird, desto mehr lässt sich diese finanzielle Belastung verträglich aufteilen. Gute Zins- und Zinseszins-Sätze sind dabei eine zusätzliche Hilfe und eine weitere Motivation für eine Vorsorge ab dem Anfang der Dienstzeit.

Beamte können mit Ausnahme der betrieblich geregelten Altersvorsorge alle staatlich geförderten Möglichkeiten nutzen, um sich finanzielle Sicherheit für den Ruhestand zu sichern. Dazu zählen Zulagen oder eine bessere steuerliche Behandlung.

Haftung für in Ausübung des Dienstes entstandene Schäden

Beamte haften persönlich für Schäden, die durch ihr Fehlverhalten im Kontext der dienstlichen Tätigkeiten verursacht werden. Bei Personen- oder Vermögensschäden können sehr leicht hohe Schadenersatzforderungen entstehen, die mit einem Privatvermögen nicht zu begleichen sind. Auch der Dienstherr kann je nach Situation gegen einen Beamten Schadensersatzansprüche geltend machen. Beamte sollten unbedingt eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Diese enthält die folgenden Leistungen:

  • Überprüfung der Schadenersatzforderungen auf Berechtigung
  • Regulierung begründeter Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Der Versicherungsschutz sollte individuell an die ausgeübte Tätigkeit angepasst werden, da in unterschiedlichen Berufen jeweils andere Schadensrisiken entstehen. Beispiele wären etwa durch Unachtsamkeit verursachte Schäden an einem Dienstfahrzeug oder verlorene Dienstausrüstung. Entsprechende Erweiterungen der Absicherung sind möglich.

Diensthaftpflichtversicherungen können sowohl als Teil einer allgemeinen Haftpflichtversicherung als auch als separater Tarif abgeschlossen werden. Der Umfang der benötigten Leistung und das Angebot der Versicherer entscheiden darüber, welche Lösung vorzuziehen ist.

Hinweis: Wenn in einer Ehe beide Partner den Beamtenstatus besitzen, müssen getrennte Diensthaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.

Absicherung für Beamte bei Unfällen

Verbeamtete Berufe werden nicht durch die Sozialversicherung abgesichert und unterliegen auch nicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls durch die Folgen eines Unfalls bleibende Schäden entstehen, die im schlimmsten Fall zur Dienstunfähigkeit führen, kann eine Unfallversicherung dabei helfen, das eigene Lebensumfeld den neuen Umständen anzupassen. Der Leistungsumfang enthält u.a. auch:

  • Erwerb von benötigten Prothesen
  • Finanzierung eines barrierefreien Umbaus des Zuhauses
  • Kauf eines behindertengerechten Fahrzeugs

Diese Leistungen ergänzen den Umfang einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Auch Beamte müssen bei der Vorsorge Eigeninitiative zeigen

Obwohl der Staat nach wie vor eine wichtige Rolle in der Absicherung von Beamten einnimmt, sollten diese ihre eigenen Verhältnisse und Bedürfnisse genau überprüfen und private Zusatzversicherungen abschließen. Es trifft nicht zu, dass Staatsbedienstete sich um ihre Zukunft überhaupt keine Gedanken machen müssen, sobald sie auf Lebenszeit verbeamtet sind. Grundsätzlich müssen diese sich mit ähnlichen Schwierigkeiten und Risiken auseinandersetzen wie alle anderen Bürger. Wie oben bereits aufgezeigt wird, können auch Beamte aus verschiedenen Gründen in Versorgungsnotstände geraten, die ihre private Existenz gefährden. Deshalb sind privat geregelte Vorsorgemaßnahmen dringend empfohlen.