Wohngebäudeversicherung Bestandteile

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, mit der Schäden, die etwa durch Unwetter oder Brände entstehen, finanziell abgesichert werden können. Sie richtet sich vor allem an Hausbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften. Da die Wohngebäudeversicherung eine Neuwertversicherung ist, wird im Schadenfall der komplette Neuwert der zerstörten Sachen erstattet. Für nicht zerstörte, sondern nur beschädigte Sachen trägt der Versicherer die anfallenden Reparaturkosten.

Versicherbare Gefahren

Typische Gefahren, gegen die Wohngebäude abgesichert werden, sind:

  • Feuer (u. a. Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (u. a. Rohrbruch, Frostschäden an Rohrleitungen)
  • Sturm und Hagel (u. a. umfallende Bäume, Beschädigungen durch Hagelschlag)

Es besteht die Möglichkeit, diese Gefahren entweder separat oder in Form einer einzigen Police zu versichern. Im letzteren Fall wird von einer so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung gesprochen. Darüber hinaus können auch Elementargefahren anderer Art versichert werden, beispielsweise Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen.

Vor diesem Hintergrund sind grundsätzlich zwar alle Gefahren versicherbar, doch muss auf Einschränkungen geachtet werden. So deckt etwa die Feuerversicherung keine Sengschäden mit ab, die Leitungswasserversicherung keine Schäden, die durch Regenwasser aus Fallrohren entstanden sind, und die Sturmversicherung keine Schäden im Zuge einer Sturmflut. Es empfiehlt sich daher, in den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) nicht nur die generellen Ausschlüsse wahrzunehmen, sondern auch die versicherten Gefahren hinsichtlich etwaiger Beschränkungen zu prüfen.

Versicherbare Sachen

Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, sichert die Wohngebäudeversicherung in erster Linie das Wohngebäude selbst ab, das heißt also ein Gebäude, das mindestens zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt wird. Darüber hinaus zählen zum Versicherungsumfang:

  • Gebäudebestandteile, das heißt diejenigen Sachen, die fest mit Gebäude verbunden sind (zum Beispiel Einbauküchen)
  • Gebäudezubehör, das heißt diejenigen Sachen, die zwar beweglich sind, aber überwiegend der Instandhaltung des Gebäudes dienen bzw. den Wohnzweck ausdrücklich unterstreichen (zum Beispiel Müllboxen und Klingelanlagen)
  • Grundstücksbestandteile, das heißt diejenigen Sachen, die fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind (zum Beispiel Terrassen)
  • Versicherungsgrundstück, das heißt das Flurstück, auf dem das Wohngebäude steht

Obwohl damit zwar ein weitreichender Versicherungsumfang möglich ist, sollten auch hier eventuelle Ausnahmen im Vorfeld bedacht werden. Zu diesen zählen ferner Photovoltaikanlagen, die zwar fest mit dem Gebäude fest verbunden sind, dennoch aber einer eigenen Absicherung bedürfen.

Versicherungswert und Versicherungssumme

Der Versicherungswert stellt die Grundlage der Entschädigungsberechnung dar. Er ist gewissermaßen auch der Richtwert für die Versicherungssumme. Wird nämlich die Versicherungssumme gleich hoch wie der Versicherungswert festgelegt, liegt weder eine Über- noch eine Unterversicherung vor. Doch auch wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, können bauliche Maßnahmen dazu führen, dass dieser Wert angepasst werden muss. Wir empfehlen aus diesem Grund, alle wertsteigernden Veränderungen unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Andernfalls wäre das Gebäude dann unterversichert, was im Schadenfall eine verminderte Kostenerstattung seitens des Versicherers zur Folge hätte. Zur grundsätzlichen Ermittlung des Versicherungswertes bieten die Versicherer Hilfsmitteln in Form von Fragebögen an. Obwohl die Wertermittlung manchem sehr abstrakt vorkommt, sind sie doch ein sehr geeignetes Hilfsmittel.


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