Private Krankenvollversicherung für Beamte

Die Restkosten, die nicht durch die Beihilfe getragen werden, können von Beamten entweder gesetzlich und privat abgesichert werden. Sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu entscheiden, zieht jedoch Dank spezieller Tarife für Beamte meist erhebliche Kosteneinsparungen im Vergleich zum gesetzlichen Schutz nach sich. Zuvor allerdings sollten die privaten Anbieter sowie deren vielfältige Angebote genauer begutachtet werden.

Was muss der Beamte selber versichern?

Beamte müssen für denjenigen Anteil an den Krankheitskosten aufkommen, welchen der Bund bzw. das jeweilige Bundesland nicht für Sie zahlt, da der jeweilige Dienstherr in Form der Beihilfe nur zwischen 50 und 80 Prozent(abhänhig vom Dienstherren und der Famliensituation) der Kosten im Krankheitsfall oder bei Unfall übernimmt.

Zur Absicherung der restlichen Prozente bieten private Versicherungsunternehmen einerseits Teilversicherungen für beihilfeberechtigte Berufsgruppen, andererseits sogar gesonderte Tarife für Beamtenanwärter an. Letztere berücksichtigen den geringeren Sold und folglich auch die geringere Beihilfe, die bis zur endgültigen Verbeamtung gezahlt werden.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung Beamte lohnt sich aber nicht nur finanziell, sondern wird ebenso von den Unternehmen in der Regel ohne jegliche Hürden ermöglicht. So können Beamte, die freiwillig gesetzliche Versicherungsnehmer sind, beispielsweise alters- und gesundheitszustandsunabhängig übertreten. Lediglich ein Risikozuschlag von bis zu 30 Prozent wird vom Versicherer erhoben; dennoch aber fällt die private Krankenversicherung nach wie vor günstiger aus als die gesetzliche.

Während sich eine private Krankenversicherung Beamte also generell lohnt, empfiehlt sich bei Wechselabsichten eine stichhaltige Angebotsprüfung. Ihre Entscheidungsfindung wird auf diese Weise erheblich erleichtert durch mehr Transparenz und Kriterienschärfe. Klicken Sie auf den eingeblendeten Button, um einen vollkommen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich zu beantragen!

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