Verkehrsrechtsschutzversicherung

Mobilität wird im privaten und beruflichen Leben zunehmend wichtiger. Gerade für Menschen, die sich viel im Straßenverkehr beteiligen, sei es mit dem eigenen Fahrzeug, mit dem öffentlichen Nahverkehr, zu Fuß oder per Fahrrad, stellt die Verkehrsrechtsschutzversicherung eine lohnenswerte Ergänzung zu einer KFZ-Versicherung dar. Nicht selten kann es im Straßenverkehr zu Situationen kommen, in denen es zu Streitigkeiten um Unfälle, Reparaturen oder Schadensforderungen kommt. Aber auch beim Fahrzeugkauf können Unstimmigkeiten auftreten, die möglicherweise nur per Anwalt oder Gericht geklärt werden können. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen in diesen Fällen die nötige Sicherheit, um den eigenen finanziellen Rahmen nicht „sprengen“ zu müssen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Kunden. Es ist sowohl möglich diese integriert in einem umfassenderen Rechtsschutzvertrag zu erhalten als auch diese einzeln abzuschließen. Eine reine KFZ-Versicherung wie z.B. die KFZ-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung bietet nicht den Versicherungsschutz, den Ihnen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet.

Was ist versichert?

Der Leistungsumfang kann je nach Versicherer variieren. Versichert sind im Regelfall Streitigkeiten wie

  • Verkehrsunfälle/Unfallstreitigkeiten
  • Schadensersatzforderungen
  • unklare Unfallhergänge
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ordnungswidrigkeiten
  • Reparaturstreitigkeiten
  • Fahrzeugkauf/Streit mit Vertragspartnern (Autohäuser)

Hier hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung Ihnen Ihr Recht zu bekommen, indem z.B. Kosten für Prozesse, Anwälte, Gutachten oder Zeugen übernommen werden können. Diese gilt für alle im Vertrag benannten Fahrzeuge weltweit Schutz, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee. Der Versicherer zahlt z.B: Kosten und Kostenvorschüsse, die notwendig sind, um die rechtlichen Interessen wahrnehmen zu können. Häufig wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Was ist u.a. nicht versichert?

Nicht versichert sind normalerweise:

  • Straftaten, die vorsätzlich begangen wurden
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Verwaltungsverfahren und Ordnungswidrigkeiten wegen eines Halt- oder Parkverstoßes

Wer ist versichert?

Der Versicherungsnehmer erhält im Regelfall für jedes auf ihn zugelassene Fahrzeug verkehrsrechtliche Schutzleistungen. Oft gilt der Versicherungsschutz ausserdem für alle berechtigten Fahrer des Fahrzeugs sowie weitere Insassen. Wichtig ist, vorher zu prüfen, wer berechtig ist, Versicherungsschutz zu empfangen und wer nicht. Im Zweifelsfall müssen zusätzliche Personen mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Wir empfehlen, sich zu informieren, welche Umfänge ein potentieller Versicherer bietet. Auch Bedingungen wie Selbstbeteiligung und Deckungssumme sollten beachtet werden.

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