Versicherungsschutz beim Hausbau: Wichtige Versicherungen für Hausbauer und -eigentümer

In Zeiten diverser Finanz- und Währungskrisen kann investiertes Kapital schnell und unvorhersehbar an Wert verlieren, wohingegen Immobilien sich als wesentlich sicherere Geldanlagen erweisen. Begünstigt durch die anhaltende Niedrigzinsphase herrschen momentan also die idealen Voraussetzungen, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Als Bauherr und Eigenheimbesitzer gilt es jedoch, eine neue große Verantwortung zu übernehmen. Schließlich können anfallende Reparaturen und Wartungsarbeiten nun nicht mehr auf den Vermieter übertragen werden, sondern müssen eigenständig bewältigt werden. Umso wichtiger ist es, sich daher über alle möglichen Probleme und Risiken bewusst zu werden und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Ein Eigenheim ersetzt nicht die Altersvorsorge

Der große Reiz am Eigenheim besteht in erster Linie darin, Mietkosten einzusparen. Zudem gilt es als stabile Kapitalanlage. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn dieses instand gehalten und regelmäßig modernisiert wird. Ist beispielsweise eine neue Heizung erforderlich oder soll die Wärmedämmung verbessert werden, wird nicht selten ein hoher vierstelliger Betrag fällig. Gerade im Rentenalter, wenn kein Gehalt mehr vorhanden ist, können sich solche Ausgaben schnell zu einer finanziellen Belastung entwickeln.

Es ist daher festzuhalten, dass die Investition in ein Eigenheim keineswegs die Altersvorsorge ersetzt. Ganz im Gegenteil sollte diese erst Recht abgeschlossen werden, um eine Rücklage zu bilden, auf die in den geschilderten Fällen zurückgegriffen werden kann.

Verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung beachten

Bevor das Projekt „Eigenheim“ realisiert werden kann, muss zunächst dessen Finanzierung geregelt werden. Da der Bau (bzw. Kauf) einer Immobilie stets mit einer größeren Investition verbunden ist, reicht allein das Ersparte nur selten aus. In den meisten Fällen wird ein Darlehen benötigt. Als Ansprechpartner erweist sich dabei oftmals die Hausbank. Darüber hinaus gibt es aber noch einige Alternativen, die sich als äußerst rentabel erweisen können:

  • Altersvorsorgeverträge prüfen: Wer über einen Altersvorsorgevertrag mit einem Guthaben verfügt, hat häufig die Möglichkeit, günstiges Baugeld – wenigstens in gleicher Höhe – zu beantragen. Ist die Bonität des Versicherten nachgewiesen, kann oftmals auch ein Vielfaches des Vertragsguthabens zu vergünstigten Zinskonditionen angeboten werden. Sind zudem Bausparverträge vorhanden, lassen sich diese mit einbinden. Ebenso sollte die Möglichkeit eines KfW-Darlehens geprüft werden.
  • Wohnriester: Die Wohnriester gilt als sehr verbreitete Finanzierungsmöglichkeit. Schließlich können auf diese Weise staatliche Zuschüsse für den Hausbau bezogen werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei dieser Finanzierungsform zusätzlich zu den Darlehensraten noch Steuerabgaben erforderlich sind. Damit der Förderanspruch nicht verfällt, muss die geförderte Immobilie zudem mindestens zehn Jahre lang gehalten oder durch eine neue ersetzt werden. Wer die Beantragung einer Wohnriester in Erwägung zieht, sollte daher ausführlich überdenken, inwieweit das geschilderte Prinzip mit seiner Lebensplanung zusammenpasst.
  • Bausparvertrag: Als besonders effektiv erweisen sich Finanzierungsmöglichkeiten, die sich aus zwei Tranchen zusammensetzen. Damit der niedrige Zinssatz über beide Finanzierungsphasen erhalten bleibt, ist es daher wichtig, parallel zur Tilgung des ersten Darlehens einen weiteren Bausparvertrag abzuschließen und zu besparen. Die festgelegte Darlehenssumme sollte dabei nicht zu knapp bemessen werden. Andernfalls ist eine uneingeschränkte Anschlussfinanzierung nicht möglich. Da beim Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen sowie Wohnungsbauprämien miteinbezogen werden, stellt diese Variante im Regelfall eine der lohnenswertesten Finanzierungen dar.

Unvorhersehbare Ereignisse können die Finanzierung gefährden

Bis ein Darlehen zurückgezahlt ist, können unter Umständen einige Jahrzehnte vergehen. Damit die Gläubiger über diesen langen Zeitraum bedient werden können, ist ein gesichertes Einkommen unabdingbar. Durch bestimmte Umstände (z.B. Unfall, schwere Erkrankung, Todesfall) kann dieses jedoch wegfallen. Verschuldung und Zwangsversteigerung sind dann in der Regel die Konsequenzen. Um sich und die eigene Familie vor einer solchen Situation zu bewahren, gilt es, entsprechende Versicherungen abzuschließen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Jeder Vierte wird im Laufe seiner Erwerbstätigkeit berufsunfähig. Die Erwerbsminderungsrente, die für solche Fälle vorgesehen ist, fällt im Vergleich zum vorher gezahlten Gehalt deutlich niedriger aus. Um der Ratenverpflichtung dennoch nachkommen zu können, sollte die Versicherungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend hoch gewählt werden. Wer bereits über eine solche Versicherung verfügt, kann in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Nachversicherung beantragen.
  • Risikolebensversicherung: Fällt durch einen unerwarteten Todesfall ein (Haupt-)einkommen weg, ist die Rückzahlung des Darlehens meist nicht mehr möglich. Einer solchen Situation beugt eine Risikolebensversicherung vor. Mittlerweile gibt es zahlreiche Tarife, die speziell auf die Absicherung von Finanzierungen ausgerichtet sind. D.h. die Versicherungssumme passt sich dem noch offenen Darlehen an. Die Beiträge verringern sich dementsprechend während der Vertragslaufzeit. Ebenso ist in vielen Fällen eine Nachversicherung bei bereits laufenden Verträgen möglich.
  • Ratenschutzbrief: Um in Falle einer plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeit nicht in finanzielle Nöte zu geraten, kann sich der Abschluss eines Ratenschutzbriefs als sinnvoll erweisen. Dieser kommt für die Dauer von zwölf Monaten für die Darlehensraten auf. In den meisten Fällen ist es aber möglich, diese Zeitspanne gegen einen Mehrbeitrag zu verlängern.

Absicherung der Baustelle – richtig versichert von Anfang an

Sind die Finanzierungsmöglichkeiten und deren Absicherung geklärt, kann der Bau beginnen. Allerdings beherbergt eine Baustelle viele Risiken, die unter Umständen sehr hohe Kosten verursachen können. Dementsprechend müssen versicherungstechnisch auch hier einige Vorkehrungen getroffen werden:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung: Wer nicht die Dienste eines Bauträgers in Anspruch nimmt und stattdessen selbst eine Firma mit der Bauausführung beauftragt, haftet für sämtliche Gefahren, die zur Schädigung Dritter führen könnten. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Haftpflichtansprüche, wehrt unberechtigte ab. Ist hierzu ein Prozess erforderlich, werden diese Kosten ebenfalls übernommen. Wer bereits über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, sollte prüfen, inwieweit diese eine Deckung von solchen Vorhaben vorsieht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der maximal zu versichernden Bausumme. Reicht diese nicht aus, muss zusätzlicher Schutz beantragt werden.
  • Bauhelfer-Unfallversicherung: Nicht selten helfen bei einem Hausbau auch Hobbyheimwerker aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis mit. Gerade weil es sich dabei in der Regel um Freundschaftsdienste handelt, ist es wichtig, diese Personen gegen mögliche Gefahren abzusichern. Sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen, sorgt die Bauhelfer-Unfallversicherung zumindest für einen gewissen finanziellen Ausgleich. Angemerkt sein an dieser Stelle zudem, dass sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen.
  • Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung:Der Abschluss einer vollwertigen Gebäudeversicherung ist erst mit der Bezugsfertigstellung möglich. Allerdings weisen Immobilien bereits vor ihrer Fertigstellung einen hohen Wert auf. Umso katastrophaler also, wenn der Rohbau durch Diebstahl, Vandalismus oder Witterungsverhältnisse beschädigt oder gar zerstört wird. Um sich gegen solche finanziellen Risiken abgesichert zu wissen, empfehlen Experten zum Einen den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung, welche gegen Brandschäden schützt. Viele Versicherer stellen diese ihren Kunden kostenfrei zu Verfügung, sofern diese anschließend auch die Gebäudeversicherung bei ihnen abschließen. Um auch gegen andere Schadensursachen abgesichert zu sein, sollte zum Anderen eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden.
  • Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung: Immer wieder berichten die Medien von Bauunternehmen, die bei ihrer Arbeit pfuschen oder aufgrund von eigener Insolvenz, versprochene Leistungen nicht einhalten. Für betroffene Familien bedeutet dies in der Regel den finanziellen Ruin. Um sich davor zu schützen, sollte unbedingt eine Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung abgeschlossen werden. Diese sichern nicht nur finanziell ab, sondern umfassen noch einige weitere Leistungen. So werden bereits im Planungsstadium Experten herangezogen, welche die Planungsunterlagen auf Fehler überprüfen. Auch während der Bauphase suchen diese regelmäßig die Baustelle auf, um eventuelle Mängel schnell bemerken und beheben zu können. Da dieser innovative Versicherungsschutz bereits für einen Bruchteil der Bausumme erhältlich ist, zahlt sich die Investition in jedem Fall aus.

Optimaler Schutz nach Fertigstellung des Eigenheims

Um Fertigstellung und Bezug des Eigenheims perfekt abzurunden, sollte letztlich der Abschluss bzw. die Anpassung einiger Versicherungen bedacht werden:

  • Gebäudeversicherung: Damit die Feuerrohbauversicherung zu einer vollwertigen Gebäudeversicherung umgewandelt werden kann, muss der Versicherer rechtzeitig über das Bezugsdatum informiert werden. Als Schadensursachen sollten dabei zumindest die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel versichert werden.
  • Elementargefahren: Als Elementargefahren gelten sämtliche durch Naturgewalten verursachte Schäden. Zwar gibt es bei solchen Schäden in der Regel Hilfeleistungen. Jedoch beschließen viele Bundesländer nun, zunächst zu prüfen, ob ein Geschädigter in der Lage gewesen wäre, sich im Vorfeld gegen den erlittenen Schaden abzusichern. Erst dann wird festgelegt, ob und in welchem Maße Hilfeleistungen zustehen. Deswegen wird es zunehmend wichtiger, sich gegen Elementarschäden zu versichern.
  • Privathaftpflichtversicherung: Wird eine Immobilie selbst bewohnt, wird diese von der Privathaftpflichtversicherung umfasst. Wer die Wohnräume hingegen vermieten möchte, muss zuvor prüfen, ob darüber hinaus noch eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich ist. Bei der Nutzung einer Ölheizung sollte zudem eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden. Allerdings ist dieses Risiko bis zu einem gewissen Fassungsvolumen des Tanks bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.
  • Hausratversicherung: In der Regel bieten Hausratversicherungen während des Umzugs einen Monat Übergangszeit. Dies bedeutet, selbst wenn der neue Wohnort einen höheren Wert als der vorherige aufweist, ist dieser dennoch im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme geschützt. Dennoch sollte die Anpassung möglichst schnell erfolgen.
  • Rechtsschutzversicherung: Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung, sollte geprüft werden, inwieweit eine Erweiterung um die Bausteine „Haus- und Grundbesitzer“ als sinnvoll anzusehen ist. Diese würden beispielsweise bei Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ordnungswidrigkeiten oder Steuerangelegenheiten greifen.

Weitere sinnvolle Versicherungen für Hauseigentümer

Im Normalfall reicht der geschilderte Versicherungsschutz für Hauseigentümer aus. In einigen Fällen können jedoch noch weitere Absicherungen erforderlich sein:

  • Fotovoltaikversicherung: Wer bei sich eine Fotovoltaikanlage installieren lässt, gilt – sofern der produzierte Strom eingespeist und verkauft wird – als Gewerbetreibender. Hieraus ergibt sich eine neue Haftungssituation. Die Absicherung ist zum Einen über einen separaten Haftpflichtvertrag möglich. Einen wesentlich umfangreicheren Schutz bietet jedoch die Fotovoltaikversicherung, welche sogar für einen potentiellen Ertragsausfall nach einem Schaden aufkommt.
  • Haus- und Wohnungsschutzbrief: Im täglichen Leben fallen ständig kleine Reparaturen an. Sei es das verstopfte Abflussrohr oder die defekte Heizung – für all die Kosten, die durch solche kleinen Pannen verursacht werden, kommt der Haus- und Wohnungsschutzbrief auf.
  • Glasversicherung: Glasschäden, die an gemieteten Immobilien zustande kommen, werden von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen. Hierfür gibt es jedoch die spezielle Glasversicherung, welche bereits für sehr geringe Beiträge erhältlich ist.