Pflegeversicherung

Das Thema Pflege gewinnt in unserer heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Das liegt zum einen an der steigenden Lebenserwartung sowie an den immens steigenden Kosten. Prognosen belegen, dass in den nächsten 20 Jahren der Anteil der Pflegebedürftigen um ca. 50% steigen wird. Die richtige Absicherung im Fall einer Pflege z.B. in einem Pflegeheim sollte jedoch nicht nur für ältere Menschen zur Debatte stehen. Leider kann es viel zu schnell passieren, dass auch junge Menschen z.B. durch einen Unfall zum Pflegefall werden. Auch dann stellt sich schnell die Frage, wer die Kosten für die Pflege übernehmen soll? Die finanziellen Belastungen für die Unterbringung in entsprechenden Pflegeeinrichtungen bewegen sich oft in Kategorien, die die meisten überfordern.

Versicherer bieten 2 Varianten der Absicherung an

1. Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung dient dazu, dem Versicherten eine lebenslange Rente zu sichern, sobald dieser pflegebedürftig wird. Wie hoch die Rente ausfällt, wird bei Abschluss der Versicherung vereinbart. Mit Hilfe der Pflegerentenversicherung kann das Leistungsspektrum der verpflichtenden Pflegeversicherung stark erweitert werden.

Hintergrund: Beschränkter Leistungsumfang der GPV und PPV

Unabhängig davon, ob eine Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist eine Pflegeversicherung Pflicht. Automatisch sind deshalb gesetzlich Krankenversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) und privat Krankenversicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert.

Der Leistungsumfang dieser beiden verpflichtenden Pflegeversicherungen ist allerdings oft nur unzureichend. Beispielsweise die sehr kostenintensive Unterbringung in einem Pflegeheim kann weder durch die GPV noch durch die PPV vollständig abgedeckt werden. Bevor Versorgungslücken dieser Art mittels eigener Ersparnisse oder gar mittels des Vermögens der Kinder geschlossen werden müssen, können Sie in Form der Pflegerentenversicherung für den Pflegefall zusätzlich finanziell vorsorgen.

Besonderheiten: Lebensversicherungsprodukt und freie Leistungsverwendung

Die Pflegerentenversicherung wird nicht mit einem privaten Krankenversicherer abgeschlossen, sondern ist ein Versicherungsprodukt der Lebensversicherung. Entsprechend werden die Beiträge nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert. Einer der Vorteile dieses Verfahrens ist die dauerhafte Stabilität der Beiträge. Es bedeutet zudem, dass der Versicherer mit Überschüssen arbeitet, was sich sowohl positiv als auch negativ auswirken kann: Wurde ausreichend hoch kalkuliert, können die Überschüsse zur Erhöhung der Rente aufgewendet werden; wurde dagegen zu niedrig kalkuliert, fällt auch die Rente geringer aus, falls die Überschüsse zur Rentenerhöhung vorgesehen waren.

Die Pflegerente weist zudem folgende leistungsbezogene Besonderheiten auf:

  • Sie ist unabhängig von den Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit verursacht werden, sodass auch keine Kostennachweise erbracht werden müssen.
  • Sie ist unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt und wo die Pflege stattfindet.
  • Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen.
  • Die Höhe der Pflegerente richtet sich nach der festgestellten Pflegestufe.

Angesichts des letzten Punktes muss beachtet werden, dass die Pflegerente in voller Höhe nur in der höchsten Pflegestufe ausgezahlt wird. Daraus ergibt sich eine prozentuale Staffelung nach unten, die etwa wie folgt aussehen kann: Erhalt von 100% der Pflegerente bei Pflegestufe III, 50% der Pflegerente bei Pflegestufe II, 25 % der Pflegerente bei Pflegestufe I.

Beitragskalkulation: Einfluss nehmende Parameter

Die nachstehend gelisteten Parameter bestimmen den individuell zu zahlenden Beitrag in die Pflegerentenversicherung:

  • Höhe der gewünschten Pflegerente
  • Eintrittsalter des Versicherungsnehmers
  • Geschlecht des Versicherungsnehmers (nur noch bis 21.12.2012 relevant; danach gelten die so genannten Unisex-Tarife)
  • eventuell vorhandene Risikomerkmale, auf welche dann ein Risikozuschlag erhoben wird

Leistungsanspruch: Nur bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und ermittelter Pflegestufe

Um Anspruch auf die Zahlung der Pflegerente zu erheben, muss Pflegebedürftigkeit vorliegen und die Einstufung in eine der Pflegestufen erfolgt sein. Warte- oder Karenzzeiten sind der Pflegerentenversicherung nicht üblich. Sofern im Rahmen der Pflegerentenversicherung zusätzlich vereinbart, kann zu Beginn der Pflegebedürftigkeit außerdem der Anspruch auf eine Einmalzahlung geltend gemacht werden.

 

2. Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall. Hierfür wird mit dem Versicherer ein fester Geldbetrag vereinbart, der dann für jeden Pflegetag ausgezahlt wird, um anfallende Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege besser abdecken zu können. Die Pflegetagegeldversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur obligatorischen Pflegeversicherung.

Hintergrund: Potenzielle Versorgungslücken

Sowohl für alle gesetzlich wie auch privat Krankenversicherten ist die Pflegeversicherung Pflicht. Während die gesetzlich Krankenversicherten automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) versichert sind, müssen privat Krankenversicherte eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen.

Die Leistungen, welche die GPV und PPV bieten, reichen jedoch oft nicht aus, um eine Pflege im notwendigen bzw. gewünschten Maß umsetzen zu können. Die Folge ist, dass zur Finanzierung von Pflegeleistungen unter Umständen auf die Ersparnisse des Betroffenen oder sogar auf das Vermögen der Kinder zurückgegriffen werden muss. Um das zu vermeiden oder zumindest teilweise abzuwenden, ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll. Diese steht jedem offen, seien es gesetzlich oder privat Krankenversicherte.

Tarifvarianten: Statisch vs. flexibel

Die Pflegetagegeldversicherung hält zwei Tarifvarianten bereit, die je nach Situation unterschiedlich empfehlenswert sind:

  • Statische Tarife (Staffelung): Das vereinbarte Pflegetagegeld entspricht dem Betrag, der gezahlt wird, wenn dem Betroffenen die Pflegestufe III (also die höchste) zugesprochen wurde. Für die Pflegestufen I und II wird dagegen nicht das volle Pflegetagegeld gezahlt, sondern nur ein prozentualer Anteil. Man spricht in diesem Fall von Staffelung ausgehend von der Pflegestufe III, beispielsweise in dieser Form: 100 % des Pflegetagegeldes bei Pflegestufe III, 50 % bei Pflegestufe II, 25 % bei Pflegestufe I.
  • Flexible Tarife (modularer Aufbau): Statt nur ein Pflegetagegeld zu vereinbaren, wird hier für jede Pflegestufe ein separates Pflegetagegeld festgelegt. Generell sind beliebige Kombinationen denkbar. Allerdings muss das Pflegetagegeld für die nächsthöhere Stufe immer auch höher ausfallen als das Pflegetagegeld für die jeweils niedrigere Stufe. Es ist demnach nicht möglich, etwa ein kleineren Betrag für Pflegestufe III zu wählen als für Pflegestufe II.

Statische Tarife bieten sich in der Regel für Personen an, die später nicht häuslich, sondern im Pflegeheim versorgt werden möchten. Flexible Tarife haben wiederum den Vorteil, bereits ab der Pflegestufe I ein angemessen hohes Pflegetagegeld beziehen zu können, um zum Beispiel eine umfassendere häusliche Pflege zu ermöglichen.

Tarifkalkulation: Relevante Faktoren

Wie hoch letztlich der monatlich zu zahlende Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe des vereinbarten Pflegetagegeldes
  • Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses
  • Geschlecht des Versicherungsnehmers
  • aktueller Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers

Zur Erläuterung: Bezüglich des Alters lässt sich sagen, dass jüngere Versicherungsnehmer einen deutlich niedrigeren Beitrag zahlen. Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung muss somit nicht erst in späteren Lebensphasen zu einem Thema werden, zumal auch in jüngeren Jahren bereits der Pflegefall eintreten kann. Der Faktor „Geschlecht“ wird ab dem 21.12.2012 hinfällig. Ab da gelten die so genannten Unisex-Tarife, die für Frauen wie für Männer je nach Tarif dieselben Beitragshöhen vorsehen. Gibt es bezüglich des Gesundheitszustandes Risikomerkmale, sollte ein Risikozuschlag, welchen der Versicherer erhebt, einkalkuliert werden.

Leistungsanspruch: Pflegestufe als Voraussetzung

Um das vereinbarte Pflegetagegeld zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Diese wird vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt und hat eine Einteilung in eine der Pflegestufen zur Folge.

Versicherungsabschluss: Was im Vorfeld bedacht werden sollte

Die Pflegetagegeldversicherung ist Bestandteil der privaten Pflegezusatzversicherung und kann folglich auch nur bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Aus diesem Grund gilt es, für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung diejenigen Dinge zu berücksichtigen, die auch für den Abschluss jeder anderen privaten Zusatzversicherung oder einer privaten Vollversicherung relevant sind. Prüfen Sie bei den in Frage kommenden Versicherern insbesondere:

  • die dem Tarif zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen
  • die Bilanzkennzahlen
  • die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit
  • die Anzahl vorhandener Tarifwerke