Private Pflegeversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes sind auch privat krankenversicherte Personen verpflichtet, in die Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung zu zahlen. Die Privaten Krankenversicherungen bieten ihren Kunden dazu vielseitige Möglichkeiten an.

Informieren Sie sich auch der folgenden Seite über Ihre Möglichkeiten.

Allgemeine Informationen

Eine Private Pflegeversicherung muss ihren Mitgliedern in der Pflegepflichtversicherung  Leistungen anbieten, die denen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Diese Verpflichtung besteht seit dem 01.01.1995. Diese Verpflichtung dient zur Absicherung eines Pflegerisikos.

Beamte

Beihilfeberechtigte Beamte sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen, die ihre Beihilfeleistungen entsprechend ergänzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beamte, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

freiwillig Versicherte

Innerhalb von drei Monaten haben freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, zwischen einer sozialen Pflegeversicherung und einer Privaten Pflegeversicherung zu wählen.

Der Versicherungsvertrag muss nicht mit demselben Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, mit dem ein Vertrag zur Krankenversicherung besteht.

Einschränkungen im Vertragswerk

Im Pflegeversicherungsgesetz sind den Versicherungsunternehmen sehr enge Grenzen bei der Vertragsgestaltung gesetzt. Jedoch gibt es für einige Personengruppen deutliche Vorteile bei Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Vorteile für Familien

Wenn eine Familie einen Vertrag in der Sozialen Pflegeversicherung abschließt, kann dies bedeuten, dass im Versicherungsvertrag verankert wird, dass für einen nicht erwerbstätigen Ehegatten ein Beitragsaufschlag vorgenommen wird. Anders sieht es da bei einer Privaten Pflegeversicherung aus. Hier gilt als Höchstbetrag der Beitrag der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 Abs. 3 Nr. 5 SGB XI).

Leistungen der Privaten Pflegeversicherung

Kurzzeitpflege

Zu den Leistungen der Privaten Pflegeversicherung zählt die Kurzzeitpflege. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige, die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Bedingung ist beispielsweise, dass die häusliche Pflege für einen gewissen Zeitraum nicht oder noch nicht erbracht werden kann. In dem Fall, dass die Pflegeperson nicht verfügbar ist oder mit einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu rechnen ist, kann ebenfalls eine Kurzzeitpflege beantragt werden. I Die Kurzzeitpflege muss beantragt werden. Bei einer Gewährung kann sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Zuwendungen der Kurzzeitpflege orientiert sich am Tarif, beträgt jedoch höchstens 1432€ von der Pflegekasse.

Häusliche Pflege

Die „häusliche Pflege“ zählt ebenfalls zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei können Pflegesachleistungen oder Pflegegeld bezogen werden. Egal, was in Anspruch genommen wird, in jedem Fall muss ein Pflegeversicherungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser beschreibt die Art, Inhalt und den Umfang der vereinbarten Pflegeleistungen. Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige bei Vertragsabschluss beachtet, wie hoch der Eigenanteil ist, falls die vereinbarten Leistungen überschritten werden. Innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz besteht im Bedarfsfall auch die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages. Nach Ablauf der 2 Wochen, beträgt die ordentliche Kündigungsfrist nicht mehr als 10 Tage.

Pflegezusatzversicherungen

Die Pflegeversicherungen bieten vielfältige Möglichkeiten für die Pflegebedürftigen an. Die Leistungen werden jedoch nur bis zu einer gewissen Höhe gewährt. Deshalb ist es wichtig, eigenverantwortlich vorzusorgen. Dies bieten Ihnen die Privaten Pflegeversicherungen in Form von Pflegezusatzversicherungen an. Ohne solche Versicherungen drohen erhebliche Versorgungslücken. Dies lässt sich an einem kurzen Beispiel erläutern. Für die stationäre Pflege werden von der Pflegekasse je nach Pflegestufe maximal 1432,00€ gewährt. Vergleicht man diesen Betrag mit den eigentlichen Kosten eines Platzes in einem Altenwohnheim, wird man feststellen, dass der monatliche Betrag bei 2500 bis 3000€ kostet, also fast das Doppelte der geleisteten Summe der Pflegekasse. Bei den anderen Leistungen sieht es ähnlich aus. Deshalb sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Die Privaten Pflegezusatzversicherungen bieten Ihnen ausreichend Möglichkeit, diese Versorgungslücken zu schließen. Sie haben die Möglichkeit, Pflegetagegeld-Policen oder Pflegekosten-Zusatzpolicen abzuschließen. In diesen Policen wird ein vorher tariflich festgelegter Prozentsatz bei stationärer, teilstationärer oder ambulanter Pflege erstattet. Die echten Pflegekosten sind dabei die Bemessungsgrundlage. Leistungen aus der Zusatzversicherung werden dann fällig, wenn die Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden muss. Kalkuliert werden die Kosten für eine solche Versicherung anhand des Alters, des Geschlechts und des persönlichen Gesundheitszustandes.