Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherung

In seinem eigenen Zuhause, sei es in einem gemieteten Objekt oder in einer eigenen Immobilie sollte sich jeder unbeschwert und unabhängig fühlen. Doch es kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Eigentum oder Mietobjekt kommen, bei denen ein hoher finanzieller Schaden entstehen kann. Hier bietet die Eigentümer- bzw. Mieterrechtsschutzversicherung eine sinnvolle Ergänzung und damit finanzielle Sicherheit zu einer möglichem privaten oder beruflichen Rechtsschutzversicherung. Eine selbstgenutzte Wohneinheit kann durch diese Versicherungen abgesichert werden.

Wer kann eine Eigentümer- bzw. eine Mieterrechtsschutzversicherung abschließen?

Im Versicherungsschein wird der Versicherungsnehmer mit seiner Eigenschaft eingetragen. Der Versicherungsnehmer kann dabei

  • Eigentümer,
  • Mieter,
  • Pächter,
  • Pächter,
  • oder Nutzungsberechtigter

von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken sein. Unter anderem werden im Regelfall auch Garagen oder Abstellplätze für Kraftfahrzeuge mit in den Versicherungsschutz sind eingeschlossen.

Was ist versichert?

Im Versicherungsschutz inbegriffen ist der sogenannte Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Rechtliche Interessen als Eigentümer, Mieter, Nutzberechtigter oder Pächter von Gebäuden, Grundstücken oder Gebäudeteilen werden versichert. So kann z.B. bei Konflikten bezüglich Mieterhöhung, Eigenbedarfsanmeldung der Vermieter, Nebenkostenabrechnungen, Grundbuchfragen oder Streitigkeiten mit Nachbarn die Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherung schützen. Auch mögliche Anwalts- oder Gerichts- oder Prozesskosten sowie Zeugenentschädigungen oder Gutachtenkosten können übernommen werden.

Weitere wichtige Informationen:

Es sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherungsnehmer im Vertrag in seiner jeweiligen Eigenschaft (z.B. als Eigentümer) korrekt eingetragen wird. Im Regelfall werden deutsche Grundstücke und Gebäude versichert, jedoch bieten einige Versicherer auch Versicherungsschutz für Objekte im europäischen Ausland an. Wer vermietet oder untervermietet in dem von dem Versicherungsnehmer selbst bewohnten Objekt, der sollte sich bei potentiellen Versicherern erkundigen, ob dies (evt. beitragsfrei) akzeptiert wird.

Welche Personen im Versicherungsschutz abgesichert sind und wie die genauen Leistungen und Konditionen je nach Versicherer variieren, sollten Sie bei der Suche nach Angeboten beachten. DieBevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie über Produktinhalte informiert sein.

 

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