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Kautionsversicherung

Lieferantenbürgschaft

Die Lieferantenbürgschaft, auch Bürgschaft für Warenlieferungen genannt, dient der Besicherung von Forderungen aus Warenlieferungen. Die Bürgschaft wird von dem Empfänger beantragt und dem Lieferanten gestellt. Die Lieferantenbürgschaft wird auch als Bürgschaft für Warenlieferungen, Warenlieferungsbürgschaft oder als Lieferantenkreditbürgschaft bezeichnet.

Eine Lieferantenbürgschaft kommt zum Einsatz, wenn ein Kunde von seinem Geschäftspartner Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel ausgeliefert bekommt. Die Bürgschaft für die Warenlieferung sichert das Insolvenzrisiko des Abnehmers ab, indem ein Bürge für den Kunden einsteht. Kann der Kunde das Zahlungsziel aufgrund einer Insolvenz nicht einhalten, erhält der Gläubiger (Lieferant) von dem Bürgen die Bürgschaftssumme ausgezahlt. Somit schließt die Lieferantenbürgschaft das Risiko des Zahlungsverlustes für den Lieferanten aus.

Welche Vorteile bietet die Bürgschaftsversicherung?

Eine Lieferantenbürgschaft kann sowohl bei einem Kreditinstitut, zum Beispiel der Hausbank, als auch bei einem Versicherungsunternehmen beantragt werden. Wir empfehlen aus verschiedenen Gründen den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung:

  • schneller Abschluss und einfache Verwaltung, da viele Versicherer Online-Services anbieten
  • deutliche Liquiditätsvorteile gegenüber einer Bankbürgschaft, da geringere Sicherheiten hinterlegt werden müssen
  • keine Einschränkung des finanziellen Handlungsspielraums des Bürgschaftsnehmers, da die Kreditlinie und das Rating nicht belastet werden

Wie ist der Ablauf bei einer Lieferantenbürgschaft?

Die Bürgschaft für Warenlieferungen wird von dem Abnehmer bei einem Bürgen beantragt. Dieser prüft daraufhin die Annahme auf der Grundlage verschiedener Faktoren, wie der Bonität des Antragstellers, den Unternehmensbilanzen und der gewünschten Bürgschaftshöhe für den Gesamtrahmen sowie für die höchste Einzelbürgschaft. Gleichzeitig dienen diese Faktoren dem Bürgen dazu, den zu zahlenden Beitrag sowie die erforderlichen Sicherheiten zu ermitteln. Wird der Bürgschaftsantrag angenommen, erhält der Lieferant als Gläubiger die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt. Diese berechtigt ihn dazu, im Insolvenzfall des Abnehmers, die Bürgschaftssumme von dem Bürgen einzufordern.

Um einen geeigneten und günstigen Bürgen zu finden, ist es wichtig, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen. Mithilfe eines professionell erstellten Anbietervergleichs, der Ihre persönlichen Angaben mit einbezieht, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Suche. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Vermittler von Bürgschaften und treten Sie mit uns in Kontakt.

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