Kautionsversicherung // Anzahlungsbürgschaft // Gewährleistungsbürgschaft // Vertragserfüllungsbürgschaft // Ausführungsbürgschaft //Lieferantenbürgschaft // Rekultivierungsbürgschaft // Glossar

Kautionsversicherung

Mietbürgschaft

Bei Abschluss eines Mietvertrages für Gewerbeobjekte muss das mietende Unternehmen dem Vermieter in aller Regel eine Sicherheit stellen. Diese dient dazu die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter, also beispielsweise die rechtzeitige und regelmäßige Zahlung der Miete inklusive Nebenkosten sowie die mängelfreie Übergabe nach Beendigung des Mietverhältnisses, sicherzustellen. Die Sicherheitsforderung des Vermieters kann bis zu drei Netto-Monatsmieten betragen.

Eine Bürgschaft als Mietsicherheit?

Der Mieter kann die Sicherheit in Form einer Barkaution, durch die Abtretung zum Beispiel eines Sparbuches, oder als Mietbürgschaft erbringen. Die Mietbürgschaft bietet sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter Vorteile. Der Vermieter profitiert insofern von der Mietbürgschaft, als er weniger Verwaltungsaufwand betreiben muss, etwa für das Anlegen eines Bankkontos für die Kaution.

Der Mieter erhält durch die Bürgschaft seinen Finanzspielraum aufrecht, da er kein Kapital langfristig binden muss. Abgesehen von der jährlichen Prämie und den gegebenenfalls zu hinterlegenden Sicherheiten büßt der Mieter durch die Mietbürgschaft keine Liquidität ein. Ein Nachteil der Kautionsversicherung sind die zwar geringen aber dennoch anfallenden Kosten. Eine Barkaution hingegen bringt dem Mieter Zinserträge ein. Zudem akzeptiert nicht jeder Vermieter eine Bürgschaft als Sicherheit.

Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung?

Als Bürgen für die Mietbürgschaft bieten sich Kreditinstitute, beispielsweise die Hausbank, sowie Versicherungsunternehmen an. Als erfahrene Bürgschaftsvermittler empfehlen wir stets die Versicherungslösung aus folgenden Gründen:

  • Versicherer führen meist keine komplizierten Risikoprüfungen durch und ermöglichen daher einen zeitnahen, bequemen Abschluss.
  • im Gegensatz zu Banken benötigen Versicherer oftmals nur bei sehr hohen Bürgschaftssummen Sicherheiten für die Mietbürgschaft.
  • Eine Bankbürgschaft ist mit einem Kredit gleichzusetzen. Eine Bürgschaftsversicherung hingegen hat keinen Einfluss auf den Kreditrahmen des Bürgschaftsnehmers.

Die Mietkautionsbürgschaft eignet sich für alle Unternehmen, die Gebäude oder Räumlichkeiten mieten und für diese Sicherheiten erbringen müssen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Mietbürgschaften für Privatpersonen vermitteln können.

Sie sind Unternehmer und benötigen für ein neu zu mietendes Objekt eine Sicherheit? Nehmen Sie Verbindung mit uns auf, als Bürgschaftsexperten können wir Sie unabhängig beraten und Ihnen einen professionellen Vergleich zur Verfügung stellen.

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