Transportversicherung
Jeder Transportweg birgt für das zu transportierende Gut Gefahren. Beschädigung oder Verlust können sich sowohl bei einer Lieferung an einen internationalen Betriebspartner oder auf dem Weg in die nächste Stadt ereignen. Erfahrungsgemäß ist die Haftung derjenigen Verkehrsträger, die das Gut befördern, meist zu gering, um einen eventuellen Schaden zu ersetzen. Hier bietet nur eine Transportversicherung den nötigen Schutz vor finanziellen Einbußen.
Bedarf und Versicherungsumfang
Eine Transportversicherung ist wichtig für alle Handels- und Produktionsbetriebe, die Güter national oder international versenden oder beziehen und sich gegen sämtliche Beförderungsrisiken absichern möchten. Versichert sind diejenigen Güter, die im Versicherungsvertrag genannt werden. Der Schutz beläuft sich auf die gesamte Zeit der Beförderung und alle damit verbundenen Lagerungen sowie sonstige Kosten und Aufwendungen.
Versicherbare Gefahren und Schäden
Sämtliche Gefahren, welchen die Güter während ihres Transports ausgesetzt sind, gelten im Rahmen der Transportversicherung als versichert. Durch individuelle Regelungen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder erweitert werden. Folgende Erweiterungsoptionen können sinnvoll sein:
- Versicherung des imaginären Gewinns, des Mehrwertes, des Zolls, der Steuern und Abgaben, der Fracht sowie sonstiger Kosten
- Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf Güterfolge- und Vermögensschäden
- Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, um die Kosten für eine transportbedingte Betriebsunterbrechung zu kompensieren
- Abschluss einer Werkverkehrsversicherung für den Transport von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen
Leistungen im Schadenfall
Im Schadenfall erstattet der Transportversicherer:
- den kompletten Warenwert
- die Beiträge zur Havarie-Grosse
- die Feststellungs- und Schadenminderungskosten
- alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen
Werkverkehrsversicherung
Die Werkverkehrsversicherung ist eine spezielle Art der Transportversicherung für den optimalen Schutz für betriebliche Fahrten und Transporte
Reparatur- oder Neuanschaffungsmaßnahmen, die in Folge eines Autounfalls erforderlich sind, können sehr hohe Kosten verursachen. Deswegen ist eine entsprechende Versicherung für Autobesitzer unerlässlich. Allerdings beschränken die meisten von ihnen den Versicherungsschutz ausschließlich auf das Auto selbst. Der mitgeführte Inhalt bleibt unversichert. Doch gerade für Personen, die ihr Fahrzeug beruflich nutzen und damit bestimmtes Zubehör transportieren (z.B. das Werkzeug eines Elektrotechnikers), ist eine Werkverkehrsversicherung sehr wichtig. Denn der Verlust oder die Beschädigung des mitgeführten Guts kann ebenso sehr hohe Kosten mit sich bringen.
Konditionen und Umfang der Werkverkehrsversicherung
Eine Werkverkehrsversicherung kann von jeder Handels- und Produktionsfirma abgeschlossen werden, welche im Werkverkehr gemäß des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) tätig ist. Ebenso können jegliche Handwerksbetriebe (z.B. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer) diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Versichert werden dabei sämtliche Schäden und/oder Verlust von Waren, Gütern sowie Werkzeugen, die zu eigenen Unternehmenszwecken transportiert wurden. Bargeld, Dokumente und Urkunden, Chip- und Wertkarten, Kunstgegenstände, Juwelierwaren, echte Teppiche sowie lebende Tiere und Pflanzen lassen sich hingegen nicht versichern.
Die Werkverkehrsversicherung sichert ausschließlich Transporte ab, die mit eigenen oder Leasingfahrzeugen vollzogen werden. In der Regel ist der Versicherungsschutz auf Deutschland beschränkt, kann jedoch problemlos auf die Anrainerstaaten oder ganz Europa (GUS-Staaten sind hiervon ausgeschlossen) ausgeweitet werden.
Kostenfreie Vergleiche für die Tarifermittlung
Sind Sie im Begriff, eine Transportversicherung abzuschließen, lohnt es sich, einen kostenfreien Versicherungsvergleich anzufordern. Für Ihren Bedarf werden auf diese Weise die in Frage kommenden Tarife ermittelt und gegenübergestellt. Setzen Sie sich bei Interesse mit uns in Verbindung.