Bietungsbürgschaft

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wie etwa dem Bau eines Gebäudes müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung (bis zu sechs Monate) stabil bleiben. Die Bürgschaft kann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftragnehmer sein Angebot nicht aufrecht erhalten kann.

Die Bietungsbürgschaft kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftragnehmer, der den Auftrag angenommen hat, keine Vertragserfüllungsbürgschaft abgeschlossen hat. In solch einem Fall tritt die Bietungsbürgschaft an die Stelle der geschuldeten Vertragserfüllungsbürgschaft, die nicht erbracht wurde. Die Bürgschaftssumme kann bis zu fünf Prozent des Auftragswertes betragen.

Warum eine Bietungsbürgschaft im Rahmen einer Kautionsversicherung empfehlenswert ist

  • Wenn eine Bietungsbürgschaft über ein Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird, werden (wenn überhaupt) nur geringe Sicherheiten fällig.
  • Darüber hinaus werden die Liquidität sowie die Kreditfähigkeit des Auftragnehmers nicht belastet.
  • Der Abschluss lässt sich in vielen Fällen unproblematisch über die Online-Portale der Anbieter abwickeln. Die weitere Verwaltung der Bürgschaft erfolgt ebenfalls ohne bürokratische Hürden.

Zahlreiche Versicherer bieten Bietungsbürgerschaften an. Wir helfen Ihnen dabei, den Anbieter zu finden der Ihre Interessen am besten vertreten kann. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie einen kostenlosen Anbietervergleich an.