Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung dient dazu, dem Versicherten eine lebenslange Rente zu sichern, sobald dieser pflegebedürftig wird. Wie hoch die Rente ausfällt, wird bei Abschluss der Versicherung vereinbart. Mit Hilfe der Pflegerentenversicherung kann das Leistungsspektrum der verpflichtenden Pflegeversicherung stark erweitert werden.

Hintergrund: Beschränkter Leistungsumfang der GPV und PPV

Unabhängig davon, ob eine Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist eine Pflegeversicherung Pflicht. Automatisch sind deshalb gesetzlich Krankenversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) und privat Krankenversicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert.

Der Leistungsumfang dieser beiden verpflichtenden Pflegeversicherungen ist allerdings oft nur unzureichend. Beispielsweise die sehr kostenintensive Unterbringung in einem Pflegeheim kann weder durch die GPV noch durch die PPV vollständig abgedeckt werden. Bevor Versorgungslücken dieser Art mittels eigener Ersparnisse oder gar mittels des Vermögens der Kinder geschlossen werden müssen, können Sie in Form der Pflegerentenversicherung für den Pflegefall zusätzlich finanziell vorsorgen.

Besonderheiten: Lebensversicherungsprodukt und freie Leistungsverwendung

Die Pflegerentenversicherung wird nicht mit einem privaten Krankenversicherer abgeschlossen, sondern ist ein Versicherungsprodukt der Lebensversicherung. Entsprechend werden die Beiträge nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert. Einer der Vorteile dieses Verfahrens ist die dauerhafte Stabilität der Beiträge. Es bedeutet zudem, dass der Versicherer mit Überschüssen arbeitet, was sich sowohl positiv als auch negativ auswirken kann: Wurde ausreichend hoch kalkuliert, können die Überschüsse zur Erhöhung der Rente aufgewendet werden; wurde dagegen zu niedrig kalkuliert, fällt auch die Rente geringer aus, falls die Überschüsse zur Rentenerhöhung vorgesehen waren.

Die Pflegerente weist zudem folgende leistungsbezogene Besonderheiten auf:

  • Sie ist unabhängig von den Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit verursacht werden, sodass auch keine Kostennachweise erbracht werden müssen.
  • Sie ist unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt und wo die Pflege stattfindet.
  • Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen.
  • Die Höhe der Pflegerente richtet sich nach der festgestellten Pflegestufe.

Angesichts des letzten Punktes muss beachtet werden, dass die Pflegerente in voller Höhe nur in der höchsten Pflegestufe ausgezahlt wird. Daraus ergibt sich eine prozentuale Staffelung nach unten, die etwa wie folgt aussehen kann: Erhalt von 100% der Pflegerente bei Pflegestufe III, 50% der Pflegerente bei Pflegestufe II, 25 % der Pflegerente bei Pflegestufe I.

Beitragskalkulation: Einfluss nehmende Parameter

Die nachstehend gelisteten Parameter bestimmen den individuell zu zahlenden Beitrag in die Pflegerentenversicherung:

  • Höhe der gewünschten Pflegerente
  • Eintrittsalter des Versicherungsnehmers
  • Geschlecht des Versicherungsnehmers (nur noch bis 21.12.2012 relevant; danach gelten die so genannten Unisex-Tarife)
  • eventuell vorhandene Risikomerkmale, auf welche dann ein Risikozuschlag erhoben wird

Leistungsanspruch: Nur bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und ermittelter Pflegestufe

Um Anspruch auf die Zahlung der Pflegerente zu erheben, muss Pflegebedürftigkeit vorliegen und die Einstufung in eine der Pflegestufen erfolgt sein. Warte- oder Karenzzeiten sind der Pflegerentenversicherung nicht üblich. Sofern im Rahmen der Pflegerentenversicherung zusätzlich vereinbart, kann zu Beginn der Pflegebedürftigkeit außerdem der Anspruch auf eine Einmalzahlung geltend gemacht werden.


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