Private Krankenvollversicherung

Eine private Krankenvollversicherung umfasst einen umfangreichen Versicherungsschutz, der sowohl ambulante als auch stationäre und teilweise sogar zahnärztliche Leistungen einschließt. Sie stellt für alle nicht gesetzlich versicherungspflichtigen Personen eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Zu diesen Personenkreis gehören:

  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze
  • Selbstständige unabhängig vom Jahreseinkommen

Freie Gestaltung des Versicherungsschutzes

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie im Rahmen der privaten Krankenvollversicherung vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, so zum Beispiel:

  • freie Wahl der Selbstbeteiligung, wodurch Sie direkten Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen können
  • Setzen von Leistungsschwerpunkten, etwa im stationären Bereich (Unterbringung in einem Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, u. a.)
  • je nach Bedarf Inanspruchnahme von ergänzenden Absicherungsoptionen (Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld, Pflegeversicherung, Pflegetagegeldversicherung, u. a.)

Langfristigkeit der Versicherung – sichere Entscheidungsfindung

Ein Wechsel des Krankenversicherers zieht in der PKV immer auch finanzielle Verluste in Form des Verlustes von angesparten Alterungsrückstellungen nach sich. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, die Entscheidung für einen Versicherer auf einen lebenslangen Vertrag auszurichten, was wiederum eine umso sorgfältigere Prüfung der in Frage kommenden Versicherungsunternehmen und Tarife erfordert. Besonders Augenmerk sollten Sie dabei auf die folgenden Aspekte legen:

  • Bilanzkennzahlen
  • Beitragsentwicklungen in der Vergangenheit
  • Anzahl der vorhandenen Tarifwerke

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist selbstredend der Umfang des Versicherungsschutzes. Da dieser bis ins Detail definierbar ist, können Sie per Versicherungsvergleiches diejenigen Angebote ermitteln, die exakt Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Auf diese Weise legen sie eine Vielzahl von relevanten Unterschieden offen, so zum Beispiel hinsichtlich des offenen Hilfsmittelkatalogs, des Hausarztprinzips oder der Beschränkung von psychotherapeutischen Sitzungen. Bei Interesse an einem Vergleich für die private Krankenvollversicherung klicken Sie hier:

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